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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Basel; Basel-Augst; Baseler Friede; Baseler Konfession; Baseler Konzil

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Basel - Baseler Konzil.

schichte der Stadt B. (Basel 1877 ff.); "Beiträge zur vaterländischen Geschichte" (hrsg. von der Historischen Gesellschaft zu B. seit 1839); Boos, Urkundenbuch der Landschaft Basel (das. 1881); Vischer, Geschichte der Universität B. (das. 1862); "Basler Jahrbuch" (das. 1879 ff.).

Basel, sonst reichsunmittelbares deutsches Bistum, zwischen dem Konstanzer, Straßburger, Lausanner und Besançoner Sprengel gelegen, den Sundgau, den Kanton B. und Teile von Bern, Solothurn, Aargau umfassend, etwa 1100 qkm (20 QM.) mit 60,000 Einw., zerfiel außer der Kathedralstadt B. in elf Kapitel. In kirchlicher Beziehung stand der Bischof unter dem Erzbischof von Besançon, als Reichsfürst hatte er Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Der Sitz des Bistums war ursprünglich Augst (Augusta Rauracorum). Ragnachar verlegte im 7. Jahrh. den Sitz nach Basel. Bischof Burkhard von Hasenburg (1072-1106) ist als Freund und Beschützer Kaiser Heinrichs IV., Johann II. von Münsingen (1335-65) als Anhänger Ludwigs des Bayern bekannt; beide wurden dafür von den Päpsten mit dem Bann belegt. Des letztern Nachfolger Johann III. von Vienne führte (1367) mit Bern Krieg, verbrannte Biel und belagerte Basel, weil diese Städte es mit Bern hielten. Johann V. von Venningen (1458-78), Kanzler der 1459 gestifteten Universität in Basel, vermittelte den Frieden zwischen Österreich und den Eidgenossen und trat dem Bündnis gegen Karl den Kühnen von Burgund bei. Philipp von Gundelsheim (1527-53) sah die Reformation in Stadt und Land sich verbreiten; nach ihrem Sieg wurde der Sitz des Bistums nach Pruntrut verlegt, und die später in Verbindung mit den katholischen Schweizer Kantonen oft wiederholten Versuche, den katholischen Ritus wieder in die reformierten Teile des Bistums zurückzuführen, hatten nur teilweisen Erfolg. Während des Dreißigjährigen Kriegs litt das Bistum besonders seit 1637, wo Bernhard von Weimar seine Scharen dahin führte. 1792 besetzten es die Franzosen und bildeten aus den katholischen schweizerischen und den Reichslanden desselben das Departement Mont Terrible (nach dem kleinen Berg Terry bei Pruntrut benannt); später kam dieses zu dem Departement des Oberrheins. Durch den Pariser Frieden (1814) wurden sämtliche ehemals schweizerische Teile des Bistums der Schweiz zurückgegeben; den größern Teil erhielt Bern, der Bezirk Birseck kam zum Kanton B. Infolge eines Vertrags der vier Diözesanstände Luzern, Bern, Solothurn und Zug mit dem apostolischen Stuhl wurde das katholische Bistum zu B. 1828 neu errichtet, zu seinem Sitz Solothurn bestimmt und ihm nachher auch die katholischen Bevölkerungen von Aargau, Thurgau und Basel einverleibt. Eine Konferenz der dem Bistum B. nun Angehörigen Kantone, denen sich auch andre anschlossen, 1834 zu Baden im Aargau, welche den Zweck hatte, ein schweizerisches Erzbistum zu errichten, scheiterte an der Opposition der ultramontanen Geistlichkeit, welche das Volk gegen die Neuerer aufhetzte. Als aber 1871 der Bischof Lachat sich den Anordnungen der Diözesankantone widersetzte, wurde er von der Mehrheit der erstern 1873 abgesetzt und von seinem Sitz verwiesen, wogegen Luzern und Zug protestierten. Auf diese Kantone blieb die bischöfliche Gewalt Lachats beschränkt. Vgl. Schneller, Die Bischöfe von B. (Zug 1830); Trouillat, Monuments de l'ancien évêché de Bâle (Pruntrut 1852-67, 5 Bde.); Vautrey, Histoire des évêques de Bâle (Einsied. 1884, Bd. 1).

Basel-Augst, s. Augst.

Baseler Friede, der Friede, welcher 5. April 1795 zwischen der französischen Republik und Preußen zu Basel abgeschlossen wurde. Preußen trat in demselben von der Koalition gegen Frankreich zurück und überließ, unter Vorbehalt künftiger weiterer Vereinbarung, seine linksrheinischen Besitzungen der französischen Republik; zwischen Süd- und Norddeutschland ward (17. Mai) eine Demarkationslinie gezogen, durch welche der westfälische Kreis, Ober- und Niedersachsen, Franken, die Oberpfalz, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt und der an beiden Seiten des Mains gelegene Teil der Rheinkreise für neutral erklärt wurden. Der Friede, welchen von seiten Preußens Hardenberg abschloß, galt für "sicher, vorteilhaft und ehrenvoll". Dies war er allerdings nicht, aber wohl ein Gebot der Notwendigkeit infolge der finanziellen Lage Preußens. Verhängnisvoll für Preußen und Deutschland wurde er erst dadurch, daß ersteres sich durch ihn in eine falsche Sicherheit wiegen ließ und durch eine elfjährige thatenlose Neutralität sich isolierte. - Ein weiterer Vertrag wurde zu Basel 22. Juli 1795 zwischen Frankreich und Spanien geschlossen, worin Frankreich seine Eroberungen in Spanien zurückgab, dafür den spanischen Anteil an Santo Domingo erhielt und die Allianz zwischen Frankreich und Spanien eingeleitet wurde.

Baseler Konfession, Bekenntnisschrift der reformierten Schweizer, wahrscheinlich von Myconius (1532-34) auf Grundlage einer Konfession von Öcolampadius ausgearbeitet, ward 21. Jan. 1534 publiziert und 1537 auch in Mülhausen angenommen, daher sie öfters den Namen Confessio Mulhusana führt.

Baseler Konzil, die letzte der großen Kirchenversammlungen des 15. Jahrh., auf welcher reformatorische Tendenzen mit Kraft und Nachdruck geltend gemacht wurden. Vom Papst Martin V. zusammenberufen, ward sie nach dessen bald darauf erfolgtem Tod im Namen seines Nachfolgers Eugen IV. 23. Juli 1431 eröffnet. Der vom Papst ernannte Präsident Julianus Cesarini berief 15. Okt. auch die Böhmen zur Teilnahme an den Verhandlungen, um sie vermittelst friedlicher Besprechung in den Schoß der Kirche zurückzuführen. Erst 14. Dez. fand die erste Session statt, in welcher Ausrottung der Ketzereien, Vereinigung aller christlichen Völker in der allgemeinen katholischen Kirche, Beilegung der Kriege zwischen christlichen Fürsten und eine Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern als Zweck der Versammlung beschlossen wurden. Diese Tendenzen erfüllten den Papst mit solchen Besorgnissen, daß er schon 18. Dez. unter nichtigen Vorwänden das Konzil auflöste und nach anderthalb Jahren nach Bologna berief. Allein von Fürsten und Bischöfen ermutigt, widerstanden die Väter des Konzils allen Drohungen und Strafdekreten des Papstes und erklärten in der zweiten Sitzung (15. Febr. 1432) ausdrücklich, daß eine rechtmäßige Kirchenversammlung von niemand, auch nicht vom Papst, ausgelöst werden dürfe. In der dritten Session (29. April 1432) erging eine Ladung an den Papst, die Auflösung zurückzunehmen und binnen drei Monaten vor dem Konzil sich zu stellen. Vergeblich protestierten die päpstlichen Gesandten, als das Konzil eine etwanige Erledigung des päpstlichen Stuhls in Aussicht nahm, die Rechte der Versammlung immer mehr erweiterte und sicherte, sogar in der achten Session (18. Dez. 1432) eine letzte Frist stellte, nach welcher der Absetzungsprozeß eröffnet werden sollte. Eugen, zugleich von den Römern