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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bayern

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Bayern (Geschichte: 1848-1855).

wurden rasch beraten und meist mit einigen Modifikationen angenommen. Der bedeutendste liberale Fortschritt war das neue, noch gültige Wahlgesetz (s. oben). Auch der Entwurf zur Krëierung einer Staatsschuld von 7 Mill. Fl. ging durch. Schon 30. Mai wurde der Landtag geschlossen und 5. Juni der Landtagsabschied veröffentlicht, in welchem den 20 von den Kammern beratenen und angenommenen Gesetzentwürfen die Sanktion erteilt wurde. Auch der deutsch-nationalen Bewegung schloß sich die Regierung an und unterwarf sich, nachdem in Frankfurt die Nationalversammlung zusammengetreten war, der dort errichteten deutschen Zentralgewalt. Am 19. Dez. verkündete sie amtlich die ersten Reichsgesetze. Doch bezeichnete der Rücktritt Thon-Dittmers (15. Nov.), dem am 20. Dez. der Lerchenfelds folgte, schon ein Erschlaffen der freisinnigen und deutsch-nationalen Bewegung in B. Das kleindeutsche Programm der Majorität der Frankfurter Nationalversammlung mit dem preußischen Erbkaisertum war in B. entschieden unpopulär, und dieselbe Zweite Kammer, welche in der Adresse an den König 7. Febr. 1849 mit 72 gegen 61 Stimmen die unbedingte Anerkennung der deutschen Grundrechte und die Unterordnung unter die Beschlüsse der Nationalversammlung gefordert hatte, sprach sich 9. Febr. gegen ein preußisches Kaisertum sowie gegen die Ausschließung Österreichs und für ein einiges, ungeteiltes Deutschland aus.

Dieser Beschluß ermöglichte es der Regierung, deren Leitung 18. April der neue Minister des Äußern, v. d. Pfordten, übernahm, zunächst in der deutschen Frage eine der bisherigen Strömung entschieden entgegengesetzte Haltung einzunehmen. In einer Note vom 23. April an die Reichsgewalt und die deutschen Regierungen verwarf v. d. Pfordten die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung, protestierte gegen die Kaiserwahl und schlug die Bildung eines deutschen Bundesstaats, aber nicht ohne Österreich, unter einem Direktorium mit wechselnder Präsidentschaft vor. Diese Erklärung verursachte in einigen Städten unter der freisinnigen Bürgerschaft lebhafte Demonstrationen und Gegenerklärungen. Ja, in der Pfalz, welche seit Wochen von ausländischen Agitatoren und republikanischen Wühlern aufgereizt worden war, kam es Ende April zu einer Erhebung für die Reichsverfassung, der sich nicht nur die große Mehrheit der Bevölkerung, sondern sogar ein Teil der Truppen anschloß. Ein Kongreß der pfälzischen Bürgerwehren zu Kaiserslautern setzte 2. Mai einen Landesverteidigungsausschuß ein, der eine durch allgemeine Wahlen gebildete Volksvertretung berief und die Volkswehr organisierte. Das preußische Korps Hirschfeld, das auf Bitten der bayrischen Regierung in die Pfalz einrückte, unterdrückte nach wenigen Gefechten Mitte Juni den Aufstand, noch ehe die bayrischen Truppen unter Thurn und Taxis die pfälzische Grenze erreichten. Inzwischen war auch die Zweite Kammer 11. Juni aufgelöst worden, nachdem sie 21. Mai in einer Adresse an den König die Anerkennung der Reichsverfassung verlangt und deren liberale Mehrheit den Sitzungssaal verlassen und die Kammer beschlußunfähig gemacht hatte, als der Präsident auf Wunsch der Regierung den Pfälzer Deputierten das Recht mitzustimmen verweigerte. Die Neuwahlen im Juli ergaben eine allerdings nicht große Mehrheit zu gunsten der Regierung. Dieselbe konnte also trotz der von Preußen in der Pfalz geleisteten Hilfe mit ausdrücklicher Zustimmung der Kammern in der deutschen Frage entschieden gegen die preußische Unionspolitik auftreten. Sie verweigerte den Eintritt in das Dreikönigsbündnis, erkannte im Herbst 1849 das sogen. Interim an, welches die Leitung der deutschen Angelegenheiten provisorisch österreichischen und preußischen Kommissaren überließ, protestierte gegen die Berufung des Erfurter Reichstags und schloß 27. Febr. 1850 mit Sachsen und Württemberg eine Übereinkunft über die Herstellung einer deutschen Verfassung mit Einschluß Österreichs, ja auch seiner bisher nicht zum Bund gehörigen Lande. Schon 10. Mai beschickte B. wieder den Bundestag in Frankfurt und nahm an den Beschlüssen desselben in der kurhessischen Frage teil. Auf einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Kaiser von Österreich und dem König von Württemberg zu Bregenz 10.-14. Okt. verpflichtete sich der König Maximilian, an der Bundesexekution zu gunsten des Kurfürsten von Hessen seine Truppen (die Strafbayern) teilnehmen zu lassen. Dies sowie die Preisgebung Schleswig-Holsteins an die Dänen erregte in B. einige Unzufriedenheit, und die Zweite Kammer nahm sich durch eine Resolution vom 20. Juli des Schicksals des letztern an. Jedoch war die Stimmung so allgemein und so entschieden antipreußisch, daß sie die liberalen Sympathien überwog und ein im Mai 1851 vom Fürsten von Öttingen gestellter Antrag gegen die kurhessische Intervention in der Zweiten Kammer abgelehnt wurde. Bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Zollvereins 1852-1853 stand B. an der Spitze der preußenfeindlichen Darmstädter Koalition und unterstützte eifrigst Österreichs Verlangen nach Aufnahme in den Zollverein, um auch in diesem durch die Rivalität der beiden Großmächte Preußens bisher vorwiegenden Einfluß zu lähmen und Bayerns Stellung an der Spitze der Mittelstaaten zu heben. Dasselbe Ziel hatte die Beteiligung Bayerns an den Bamberger Konferenzen der Mittelstaaten 1853 während des Krimkriegs. Des Königs und Pfordtens Ideal der deutschen Verfassung war die Bildung einer Trias, d. h. einer Vereinigung der "reindeutschen" Staaten als gleichmächtigen Faktors neben Österreich und Preußen, in welcher B. als dem mächtigsten naturgemäß die Führung zukomme.

Im Innern konnte sich B. der allgemeinen reaktionären Strömung nicht entziehen, obwohl der Rückschlag in B. weniger schroff und gewaltsam war, da auch die Reformbewegung von 1848 in B. sich in gemäßigten Grenzen gehalten hatte. Die von der Kammer noch nicht beschlossenen freisinnigen Gesetze, wie das Gerichtsorganisationsgesetz, wurden fallen gelassen, die Presse wieder einer strengern Aufsicht unterworfen und dem katholischen Episkopat eine größere Freiheit eingeräumt, was diesen jedoch 1853 zu der Erklärung veranlaßte, daß die Rechte der Kirche durch das Konkordat von 1817 und das Religionsedikt von 1818 wesentlich verletzt würden. Auch das Wahlgesetz von 1848 beschloß das Ministerium Pfordten zu beseitigen, zögerte aber, durch die bisherige Gefügigkeit der Kammern in Sicherheit gewiegt, mit der Vorlegung des neuen Gesetzentwurfs, welcher wieder eine Vertretung des Volks nach Stand, Beruf und Interesse einführen sollte, bis zum Herbst 1854. Inzwischen hatte sich aber die Kammermajorität ermannt. Sie lehnte im Januar 1855 den Wahlgesetzentwurf der Regierung ab. Auch bewilligte sie statt der vom Kriegsminister verlangten 15 Mill. Fl. für die Kriegsbereitschaft des bayrischen Bundeskontingents, welche der Bundestag beschlossen hatte, nur 6½ Mill. Das Ministerium löste darauf 24. März die Kammer auf und strengte, unterstützt vom katholi-^[folgende Seite]