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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bedlam; Bedlington; Bedr; Bedretto, Val; Bedscha; Bedschapur; Beduinen

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Bedlam - Beduinen.

bald das darin geforderte Ereignis eingetreten ist; eine negative B. gilt als erfüllt erstlich, wenn die bestimmte Zeit abgelaufen ist, ohne daß darin das fragliche Ereignis eingetreten war, dann dadurch, daß das Ereignis unmöglich wird, und endlich bei potestativen Bedingungen durch den Tod des Berechtigten, ohne daß er die ihm durch die B. untersagte Handlung vorgenommen hat. Das positive Recht kennt einige Fälle der sogen. fingierten Erfüllung, d. h. Fälle, in denen eine nicht erfüllte B. hinsichtlich der Wirksamkeit als erfüllt betrachtet wird. Dahin gehört, wenn derjenige, auf dessen Vorteil die Erfüllung berechnet ist, darauf freiwillig verzichtet, z. B.: N. soll so und so viel erhalten, wenn er die X. heiratet, und diese gibt nun dem N. auf seinen Antrag abschlägige Antwort; ferner, wenn derjenige, der sich für den Fall der Erfüllung zu etwas verpflichtet hat, nun die Erfüllung hindert. Was die Wirkungen der einem Rechtsgeschäft hinzugefügten notwendigen und der unmöglichen B. anbelangt, so gelten die erstern als nicht hinzugefügt, so daß also das Rechtsgeschäft als ein unbedingtes zu betrachten ist. Eine unmögliche B. aber macht, wenn einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügt, dieses völlig wirkungslos, während sie bei letztwilligen Verfügungen durchaus keine Wirkung äußert, diese also bestehen läßt, als wenn keine B. beigefügt wäre. Den unmöglichen Bedingungen stehen bezüglich der Wirkung gleich die sogen. unsittlichen Bedingungen, d. h. alle solche, durch deren Erfüllung das Schlechte befördert werden würde. Der Hauptfall ist der, wenn die B. eine schlechte Handlung desjenigen, der ein Recht erwerben soll, enthält, so daß ebendiese Handlung durch die Aussicht auf Gewinn bewirkt werden soll. Die römischen Rechtsquellen aber rechnen zu diesen verbotenen Bedingungen weiter auch die B. der gänzlichen Ehelosigkeit, der Ehescheidung, der Änderung des Religionsbekenntnisses u. a. Neuere Gesetzgebungen haben zum Teil andre Grundsätze über die Wirkung der den letztwilligen Verfügungen beigesetzten unmöglichen und unsittlichen Bedingungen aufgestellt. Während das französische Gesetzbuch sich noch ganz an das römische Recht anschließt und solche Bedingungen also wie nicht geschrieben ansieht, schlägt das preußische Landrecht einen Mittelweg ein. Die unmögliche B. macht die testamentarische Verfügung selbst ungültig, die unsittliche dagegen gilt als nicht geschrieben. Das österreichische Gesetzbuch endlich legt unmöglichen und unsittlichen Bedingungen bei Erbeinsetzungen und Legaten vernichtende Wirkung bei. Vgl. Enneccerus, Über Begriff und Wirkung der Suspensivbedingung (Götting. 1871); Czyhlarz, Die Lehre von der Resolutivbedingung (Prag 1871); Wendt, Die Lehre vom bedingten Rechtsgeschäft (Erlang. 1872); Adickes, Über die Lehre von den Bedingungen (Berl. 1876).

Bedlam (spr. -läm, korrumpiert aus Bethlehem), Name des berühmten Irrenhauses in London, das ursprünglich eine Propstei "Unsers Herrn von Bethlehem" (1246 gegründet) war, unter Heinrich VIII. bei Aufhebung der Klöster der Stadt London geschenkt und seinem jetzigen Zweck gewidmet wurde. Danach wird der Ausdruck B. auch verallgemeinert für Irrenanstalt und Tollhaus gebraucht. Bedlamit, ein Tollhäusler, Wahnsinniger.

Bedlington (spr. béddlingt'n), Stadt in der engl. Grafschaft Northumberland, 5 km von Blyth, inmitten eines Kohlenreviers, mit (1881) 14,527 Einw.

Bedr (Bedr Honein), kleine Stadt in der arab. Landschaft Hidschas, 150 km südwestlich von Medina, von reichen Dattelgärten umgeben, Stationsort der Pilger. Das Thal von B. ist das Schlachtfeld, wo Mohammed seinen ersten großen Sieg über die Koreischiten davontrug, und wird daher in Gedichten der Araber sehr gefeiert.

Bedretto, Val (in tessinischer Mundart s. v. w. Birkenthal), die oberste Thalstufe des Tessin in der Schweiz, ein Thal der Hochalpen, eingerahmt von wilden Schneebergen und alljährlich von den Lawinen bedroht. Große Verwüstungen fanden namentlich 1863 statt, wo die Weiler Albinasca, Villa, Ronco etc. teilweise zerstört wurden. Die beiden Pässe nach Formazza und Oberwallis trennen sich bei dem Hospiz All' Acqua (1605 m). Bei Airolo (1145 m) vereinigt sich mit dem Thalbach die St. Gotthardquelle des Tessin; es beginnt das Livinenthal. B., mit bloß 251 Bewohnern katholischer Konfession, bildet eine der 21 Gemeinden des Bezirks Livinen.

Bedscha (Beduan, d. h. Wüstenbewohner, Budscha, Bischarin), wahrscheinlich Nachkommen der alten Blemmyer (s. d.), ein verhältnismäßig hellfarbiger nordostafrikan. Völkerstamm im Land El Bedscha, d. h. in den östlich vom Nil gelegenen Ländern, vom 24.° nördl. Br. südwärts bis gegen Abessinien (s. Karte "Ägypten"), zerfällt in eine Menge einzelner Stämme, deren ethnographische Beziehungen noch ziemlich unklar sind, da unter ihnen vielfach im Gefolge des Mohammedanismus die arabische Sprache eindrang und die alte Bedschasprache verdrängte. Sie sind mittelgroß, schlank, mit gerader, meist scharfspitziger Nase, fast ganz schlichtem Haar und von gelblichbrauner bis dunkelbrauner Farbe. Ihre Gestalten gehören zu den bestgebildeten unter allen Afrikanern. Ihre Sprache, zuerst bekannt geworden durch Munzingers "Ostafrikanische Studien" (Schaffhaus. 1864), gehört zu der äthiopischen (südlichen) Gruppe der hamitischen Sprachen (vgl. Almquist, Die Bischarisprache, Upsala 1881). Die B. sind außerordentlich unsauber, salben sich mit Butter oder Hammeltalg und haben hinsichtlich der Ehe sehr lockere Verhältnisse. Sie sind Nomaden, züchten Dromedare, Pferde, Buckelrinder, Schafe und Ziegen. Der Ackerbau wird bei ihnen in kaum nennenswerter Art betrieben. Mehrere Stämme gehorchen Einem Häuptling. Zu den B. gehören nach Hartmann auch die Schukurieh, am Atbara, bei Kedaref, welche gewöhnlich für Araber gehalten werden. Ihnen nahe stehen die Homran, welche mit dem Schwerte das Rhinozeros oder den Elefanten am Setit jagen, und die bis nach Suakin hin nomadisierenden Hadendoa. Die Schukurieh sind sehr zahlreich und vorherrschend Nomaden, doch gibt es bei ihnen auch Ackerbauer. Demselben Völkertypus gehören auch noch die Sabun und Abu Rôf in Senaar an, bei denen allen die alte Bedschasprache stark mit Arabisch und Negersprachenelementen vermischt ist. Die Vorfahren der jetzigen B. bildeten ehemals einen Teil der Unterthanen des äthiopisch-meroitischen Reichs. Im frühen Mittelalter ging aus diesen Stämmen der jakobitisch-christliche Staat Aloah mit der Hauptstadt Sobah am Blauen Nil hervor. Trotz großer Macht soll Aloah bereits im 15. Jahrh. dem Andrängen der mohammedanischen Nachbarn erlegen sein; darauf herrschten einzelne Stammeshäupter, und als Ägypten seine Macht bis an den Blauen Nil und die Grenzen Abessiniens ausdehnte, wurden die verschiedenen Bedschavölker diesem unterthan.

Bedschapur, Stadt, s. Bidschapur.

Beduinen (arab. Bedawi, "Wüstenbewohner"), die nomadisierenden Bewohner der Wüstenländer Arabiens, Syriens und Nordafrikas. Sie sind als die ursprünglichen Herren Arabiens zu betrachten und