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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bekker

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Bekker.

Rücktritt stand er dem Ministerium näher und war der eifrigste und gewandteste Verfechter der neuen Gesetzentwürfe auf dem Landtag von 1843. Als der Ausfall der Wahlen im April 1846 die Regierung vermochte, eine versöhnlichere Haltung der Zweiten Kammer gegenüber anzunehmen, wurde B. als Staatsrat ohne Portefeuille zur höchsten Verwaltung beberufen ^[richtig: berufen] und im Dezember d. J. an die Spitze des Ministeriums des Innern gestellt. Seine Verwaltung begann mit versöhnenden Maßregeln und freisinnigen Reformen. Auch 1848 setzte er den allgemeinen Forderungen keinen Widerstand entgegen. Nachdem er das Ministerium durch gleichgesinnte Kollegen ergänzt hatte, war er redlich bemüht, eine Reorganisation der gesamten Staatsverfassung auf friedlichem Weg durchzuführen. Infolge der badischen Mairevolution erhielt er indes 8. Juni 1849 seine Entlassung. Nach der Unterdrückung des Aufstandes wählte man ihn in mehreren Wahlbezirken zum Abgeordneten. Als solcher saß er auch im Volkshaus zu Erfurt; in der badischen Kammer aber nahm er im März 1850 wiederum den Präsidentensitz und hierauf die Stelle eines Präsidenten des Hofgerichts in Bruchsal an, wo er 22. März 1855 starb. Außer mehreren Monographien über einzelne Teile der Rechtswissenschaft und trefflichen Beiträgen zu den von ihm redigierten "Annalen der badischen Gerichte" schrieb er: "Die Bewegung in Baden" (Mannh. 1850), worin er sich gegen die Vorwürfe verteidigte, die gegen ihn sowohl von seiten der Radikalen als der Konservativen erhoben worden waren.

Bekker, 1) Balthasar, aufgeklärter Theolog der reform. Kirche, geb. 30. März 1634 zu Metzlavier in Westfriesland, wo sein Vater Prediger war, studierte zu Groningen und Franeker, ward Prediger in dem friesischen Dorf Oosterlittens, sodann nacheinander zu Franeker, Loenen und Weesp in Holland, endlich 1669 zu Amsterdam. Schon in Friesland hatten ihm seine Verteidigung der Cartesianischen Philosophie und die Herausgabe eines Lehrbuches der Dogmatik (betitelt "Vaste Spisse", "Starke Speise") den Vorwurf des Socinianismus zugezogen; als er aber in seinem Hauptwerk: "De betoverde weereld" ("Die bezauberte Welt", 1691 u. öfter), den herrschenden Aberglauben in betreff böser Geister, Hexen und Zauberer angriff, ward er von einer Synode 1692 abgesetzt und exkommuniziert. Er starb 11. Juli 1698.

2) Elisabeth, eine der ausgezeichnetsten holländ. Schriftstellerinnen, geb. 24. Juli 1738 zu Vlissingen, war verheiratet mit dem reformierten Prediger Adrian Wolff in Beemster und trat zuerst mit kleinen satirischen Arbeiten, dann auch mit größern Werken auf. Aufsehen erregte gleich anfangs ihre Erzählung "De menuet en de Dominées-Pruik", ein witziges und in seinen naiven Sittenschilderungen äußerst treffendes Werkchen. Dann lieferte sie ernsthafte Gedichte, z. B. "Walcheren" (1769), "De brief van Jacoba van Bayeren", "Andromache aan Agamemnon" (eine Heroide) u. a. Nach dem Tod ihres Gatten lebte sie in inniger Freundschaft mit der geistreichen Agathe Deken (s. d.), mit welcher sie auch während des sogen. englischen Kriegs nach Frankreich zog und sich zu Trévoux niederließ (1788), wo ihre Liedersammlung "Wandelingen in Bourgogne" entstand. Endlich 1798 nach Holland zurückgekehrt, nahmen sie ihren Wohnsitz im Haag, wo B. 5. Nov. 1804 starb und ihre Freundin Deken ihr bereits 14. Nov. d. J. im Tod nachfolgte. Die Bedeutung von B. für die holländische Litteratur beruht nicht auf ihren Gedichten, sondern auf ihren Prosawerken, namentlich den Romanen, welche sie in Gemeinschaft mit der Deken schrieb, und worin sie sich bemühte, der Schriftsprache die ungezwungene, natürliche Leichtigkeit der Unterhaltungssprache zu geben. Beide Frauen sind als die Schöpferinnen des niederländischen Originalromans zu betrachten. Ihr Hauptwerk ist die "Historie van mejuffrouw Sara Burgerhart" (Haag 1782, 2 Bde.; neue Ausg. 1879), die sich ebenso gegen die französische Romantik wie gegen die deutsche Sentimentalität wandte und ihren Wert ohne alles Haschen nach Effekt in einfacher, wohlmotivierter Darstellung und gediegener Charakteristik suchte. Die folgenden Romane sind in demselben Geist gehalten, aber breiter und redseliger und geben der Neigung zum Moralisieren zu viel Raum. Sie heißen: "Historie van den heer Willem Leevend" (Haag 1784-85, 8 Bde.); "Brieven van Abraham Blankaart" (das. 1787-89, 3 Bde.); "Cornelia Wildschut" (das. 1793, 6 Bde.). Eine Anthologie aus ihren Werken nebst ihrer Biographie veröffentlichte J. ^[Johannes] van Vloten: "Het leven en de uitgelezen werken van E. Wolff-B." (Schiedam 1866) und "Lotse proza-stukken en brieven" (das. 1866).

3) Immanuel, bedeutender Philolog und Kritiker, geb. 21. Mai 1785 zu Berlin als Sohn eines unbemittelten Schlossers, besuchte das Gymnasium zum Grauen Kloster daselbst, studierte seit 1803 in Halle Philologie und gewann dort die Zuneigung von F. A. Wolf, der ihm das Zeugnis ausstellte, daß er sein bester Schüler gewesen sei, wurde 1806 Inspektor des philologischen Seminars, nahm, als Halle westfälisch wurde, eine Hauslehrerstelle in Lanke bei Bernau an, wurde 1810 auf Wolfs Empfehlung außerordentlicher, 1811 ordentlicher Professor der Philologie in Berlin, 1815 Mitglied der Berliner Akademie und starb daselbst 7. Juni 1871. Behufs Vergleichung von Handschriften befand er sich vielfach auf Reisen. So arbeitete er 1810-12 dritthalb Jahre in Paris, wurde im Sommer 1815 abermals dorthin entsandt, um bei der Zurückforderung der aus Deutschland stammenden Handschriften mitzuwirken und den Nachlaß Fourmonts für das "Corpus inscriptionum graecarum" auszubeuten, durchmusterte seit 1817 die Bibliotheken Italiens und besuchte im Herbst 1819 zum drittenmal Paris, war 1820 in Oxford, Cambridge, London, Leiden, Heidelberg und 1839 wiederum in Italien. Seine großartige Thätigkeit richtete sich fast ausschließlich auf die diplomatisch-kritische Bearbeitung der klassischen Schriftwerke. Er unterscheidet selbst Rezensionen, d. h. völlig selbständig nur auf neuverglichenen Handschriften beruhende oder zuerst herausgegebene Schriften, und Rekognitionen. Von erstern nennen wir: "Apollonii Alexandrini de pronomine liber" in Buttmanns und Wolfs "Museum antiquitatis" (Berl. 1811), die "Anecdota graeca" (das. 1814-21, 3 Bde.), Theognis (Leipz. 1815), Koluthos, Tzetzes (Berl. 1816), Platon (das. 1816-23, 10 Bde.), Thukydides (das. 1821, 3 Bde.; Oxford 1824), die Attischen Redner (das. 1822-1823, 7 Bde.; Berl. 1823-24, 5 Bde.), die Bibliothek des Photios (das. 1824-25, 2 Bde.), die Scholien zur "Ilias" (das. 1825-27, 3 Bde), Aristophanes (Lond. 1829, 5 Bde.), Aristoteles (im Auftrag der Akademie, Bd. 1-3, Berl. 1831), Harpokration und Möris (das. 1833), Sextus Empiricus (das. 1842), das Onomastikon des Pollux (das. 1846), Cassius Dio (Leipz. 1849, 2 Bde.), Homer (Berl. 1843; 2. Ausg., Bonn 1858, 2 Bde.; letztere mit eingedrucktem Digamma). Die Rekognitionen beziehen sich auf Herodian, Pausanias, Aratos, Herodot, Apollonios So-^[folgende Seite]