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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Bergteer - Bericht.

Bergteer, s. Asphalt.

Bergthee, s. Gaultheria.

Bergues (spr. bergh, Berghen), Stadt und Festung vierter Klasse im franz. Norddepartement, Arrondissement Dünkirchen, in sumpfiger Gegend an der Colme und der Französischen Nordbahn, mit (1876) 5368 Einw., hat, wie fast alle vlämischen Städte, einen schönen, weithin sichtbaren Turm (Belfried), ein neuerbautes Stadthaus, Bibliothek und Gemäldegalerie, etwas Industrie und ist ein wichtiger Markt für Getreide und andre landwirtschaftliche Produkte. Vier detachierte Forts, wovon zwei die Straße nach Dünkirchen beherrschen, schützen die Stadt, die 1793 vergeblich von den Engländern belagert wurde. Der Kanal von Dünkirchen und die der obern und untern Colme (nach Watten, resp. Furnes) haben aus zwei Seen große fruchtbare und reich angebaute Ebenen gemacht (Moëres genannt).

Bergumer Meer, fischreicher See in der niederländ. Provinz Friesland (Gemeinde Tietjerksteradeel), ungefähr 11 km im Umfang.

Bergün (rätoromanisch Bergoign, Bravoign), oberste Thalstufe der Albula (s. d.), ein romantisches Alpengelände Graubündens. Da, wo die beiden Thalbäche aus Val Tuors und vom Weißenstein sich vereinigen, liegt auf spitz vortretender Flußhalbinsel der Hauptort B. (1389 m ü. M.) mit 426 prot. Einwohnern vorherrschend rätoromanischer Zunge. Abwärts verengert sich das Thal zu einem schauerlich-schönen Defilee, wo sich die Felswände des Bergüner Steins senkrecht aus der Tiefe aufbauen, die Via mala der Albula. Hier wurde der Weg in den Fels gesprengt, gegen 200 m hoch über dem Fluß.

Bergwachs (Bergtalg), s. v. w. Ozokerit.

Bergwage (Wallwage), Apparat zur Aufnahme von Bergprofilen, besteht aus einem Richtscheit, das auf zwei hohen Füßen steht, und einem in der Mitte des erstern angebrachten Brett, auf dem ein in 180 Grade geteilter Halbkreis konstruiert ist. In dem Mittelpunkt der Teilung hängt eine Alhidade frei, die sich vermöge ihrer Schwere in horizontaler Lage hält und auf dem Gradbogen den Winkel anzeigt, den das Richtscheit in seiner Lage mit der Horizontalebene macht. Zur Benutzung der B. treibt man in einer der Richtscheitlänge gleichen Distanz zwei Pflöcke in die Erde, setzt alsdann das Richtscheit mit der Wage auf diese Pflöcke, worauf man mittels der Wage den Winkel findet, welchen das Richtscheit mit dem Horizont macht.

Bergwardein (Bergprobierer), Bergbeamter, welcher den Gehalt der Erze bestimmt und den Käufern gegenüber kontrolliert. Gegenwärtig wird die Funktion des Bergwardeins meist andern Beamten als Nebenbeschäftigung übertragen.

Bergwerk, s. Bergbau.

Bergwerksabgaben, s. Bergrecht.

Bergwerkseigentum, s. Bergrecht.

Bergzabern, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, am Erlbach und am Fuß des Wasgenwaldes, 223 m ü. M., durch Zweigbahn mit der Linie Neustadt-Weißenburg verbunden, Sitz eines Bezirksamts und eines Amtsgerichts, hat 1 evangelische und 1 kath. Pfarrkirche, 1 Schloß (jetzt teilweise Hospital), 1 Lateinschule, Gerberei, 1 Dampfsägemühle, Weinbau und (1880) 2395 Einw. (627 Katholiken und 123 Juden). B. ist Luftkurort. - Die älteste Ansiedelung stammt sicher aus der Römerzeit, wenn ihr Name Tabernae montanae auch nicht ausdrücklich zu belegen ist. Durch Rudolf von Habsburg erhielt der Ort 1286 Stadtgerechtigkeit, kam 1385 an Kurpfalz, wurde 1676 von den Franzosen eingeäschert und erst seit 1714 wieder aufgebaut.

Beriberi, eine ihrem Wesen nach wenig bekannte Krankheit, welche endemisch in Indien, besonders auf der Küste Malabar und auf der Insel Ceylon, vorkommt. Ihre wesentlichen Zufälle bestehen in Mattigkeit, vermindertem oder ganz aufgehobenem Gefühl der Extremitäten, besonders der untern, auch des Gesichts, Empfindung allgemeiner Erstarrung, namentlich in den äußern Gliedmaßen, auch um den Mund herum, von allgemeiner Kälte und meist auch von schmerzhaftem Kriebeln in den Gliedern. Unter dem untern Ende des Brustbeins hat der Kranke einen Schmerz, ein Gefühl von Zusammenschnüren oder Druck; er ist kraftlos, die Extremitäten, besonders die untern, sind schwer, steif, ihre willkürliche Bewegung ist behindert, zitternd, und oft tritt völlige Lähmung ein. Der Atem ist stets kurz, beengt, oft in sehr hohem Grad, besonders bei schneller Bewegung oder beim Steigen; der Kranke leidet an Angst und Unruhe, seufzt, muß beständig seine Lage verändern und wird öfters ohnmächtig; die Stimme ist schwach und die Sprache daher fast unverständlich. Die ausgebildete Krankheit verläuft bald schnell, in einem oder einigen Tagen, bald erst in einigen Wochen oder selbst Monaten. Dieselbe wird begünstigt vornehmlich durch die bei der Regenzeit herrschende kalte, feuchte Luft, auffallende Witterungsveränderung, namentlich zur Zeit des Aufhörens des einen Passatwindes und des Eintritts des andern. Sie befällt Einheimische wie Fremde, letztere jedoch erst, wenn sie sich mehrere Monate in der betreffenden Gegend aufgehalten haben. An und für sich ist sie bei passender Behandlung meist nicht tödlich, doch langwierig und schwer heilbar; unter ungünstigen Umständen endet sie oft sehr schnell mit Tod. Wer einmal daran gelitten, wird leicht wieder befallen. Eine Abart der B. ist die Kak-ke (s. d.) in Japan. Vgl. Hirsch, Handbuch der historisch-geographischen Pathologie (2. Aufl., Erlang. 1881); Wernich, Geographisch-medizinische Studien (Berl. 1878).

Bericht, im geschäftlichen und dienstlichen Verkehr die Mitteilung über einen bestimmten Gegenstand, wie der kaufmännische B. (s. auch am Schluß), der B. eines Sachverständigen u. dgl. Insbesondere versteht man unter B. die dienstliche Äußerung einer untergeordneten an die übergeordnete Behörde oder Stelle. Ist die Berichterstattung durch Verfügung (Reskript) der Oberbehörde veranlaßt worden, so wird auf diese in dem B. regelmäßig Bezug genommen. Der Berichterstatter (s. d.) eines Kollegiums, einer Versammlung oder sonstigen Körperschaft erstattet mündlichen oder schriftlichen B. In parlamentarischen und ähnlichen Versammlungen ist es üblich, wichtigere Gegenstände zunächst zur Vorberatung an besondere Kommissionen oder Ausschüsse zu verweisen, welche dann dem Plenum mündlichen oder schriftlichen B. erstatten, der zur Grundlage für die weitere Plenarverhandlung dient. So wählt nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 27) jede Kommission aus ihrer Mitte einen Berichterstatter, welcher deren Ansichten und Anträge in einem B. zusammenstellt. Dieser B. wird gedruckt und mindestens zwei Tage vor der Beratung im Reichstag an die Mitglieder des letztern verteilt. Doch können die Kommissionen auch lediglich mündlichen B. erstatten lassen. In diesem Fall kann jedoch der Reichstag gleichwohl schriftlichen B. verlangen und die Angelegenheit zu ebendiesem Zweck an die Kommission zurückverweisen. - Der ärztliche B. erstreckt sich über alles, was in die Geschäftssphäre