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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bern

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Bern (Geschichte der Stadt und des Kantons).

Waldstätte, mit denen es 1323 ein Bündnis geschlossen, bei Laupen 21. Juni gänzlich geschlagen. Am 6. März 1353 wandelte B. sein Verhältnis zu den Waldstätten in einen ewigen Bund um. Nachdem es hierauf eine Menge neuer Herrschaften kaufweise erworben (z. B. Aarberg 1375, Burgdorf 1384, Nidau 1386, Frutigen 1400, Bipp 1413), eroberte es 1415 im Reichskrieg gegen Österreich den größten Teil des Aargaus. Während der Burgunderkriege übernahm B. die Führung der Eidgenossenschaft und faßte durch die mit Freiburg gemeinsam unternommene Eroberung von Murten, Granson, Orbe und Echallens 1475 festen Fuß in der Waadt, die es 1536 Savoyen gänzlich entriß. Seitdem beherrschte B. ein Gebiet von 236 QMeilen, d. h. ein Drittel der Schweiz. Die Reformation fand hier in dem Pfarrer Berthold Haller und dem als Dichter und Maler bedeutenden Niklaus Manuel eifrige Anhänger, und durch Zwinglis Disputation im Januar 1528 wurde Berns Übertritt zu derselben entschieden. Von da an stand es mit Zürich an der Spitze der protestantischen Schweiz und nahm teil an den Religionskriegen von 1531, 1656 und 1712. In diese Zeit fällt die Ausbildung der Berner Aristokratie. Ursprünglich stand die höchste Gewalt bei der Bürgergemeinde, welche Rat und Schultheiß wählte; aber darin, daß das Regiment naturgemäß den zahlreichen edlen Geschlechtern, die sich in der Stadt eingebürgert hatten, zufiel, und daß die Handwerker nie dazu gelangen konnten, ihren Innungen politische Bedeutung zu verleihen, lag der Keim zur aristokratischen Entwickelung. Schon 1294 gingen die Befugnisse der Bürgergemeinde größtenteils auf einen Bürgerausschuß von 200 Mitgliedern über, der fortan Schultheiß und (Kleinen) Rat wählte. Im 15. Jahrh. wurden die 200 vom Kleinen Rat und den "Sechzehnern" gewählt, welch letztere wiederum, 4 aus jedem Viertel, von den 4 Vorstehern der 4 Stadtviertel, den "Vennern" (Bannerträgern), ernannt wurden; diese mußten aus den 4 Gesellschaften der Pfister (Bäcker), Gerber, Metzger und Schmiede genommen werden, ihre Wahl aber stand beim Rate der 200. So hatte die Gemeinde alle Einwirkung auf die Wahlen verloren, die verschiedenen Wahlkollegien ernannten oder bestätigten sich gegenseitig, und die Ämter wurden faktisch lebenslänglich. Im 17. Jahrh. bestand der (Kleine) Rat aus 2 Schultheißen, die jährlich miteinander abwechselten, 2 Säckelmeistern, 4 Bennern, 17 Ratsherren und 2 Heimlichern, welch letztere die besondern Vertreter der 200 waren, und wurde jährlich von diesen ergänzt und bestätigt; die 200 aber ergänzten sich teils selbst, teils durch die von ihnen aus ihrer Mitte gewählten Sechzehner, teils durch den (Kleinen) Rat. So war es möglich, daß sich eine Anzahl von Familien ausschließlich der Regierung bemächtigten. Nachdem die Erwerbung des Bürgerrechts immer schwieriger gemacht worden war, erfolgte 1680 ein Beschluß, wonach nur diejenigen Familien, welche vor 1643 Bürger geworden waren, für "regimentsfähig" erklärt wurden. Die Namen derselben, 360 an der Zahl, wurden in das "rote Buch" eingetragen. Alle später aufgenommenen bildeten die niedrigere Klasse der "ewigen Habitanten", die jedoch wieder vor den bloßen "Ansässen" durch die Erlaubnis, Handel und Handwerk zu treiben und Häuser zu besitzen, bevorzugt waren. Von den "regimentsfähigen" waren aber nur 80 wirklich "regierende"; von diesen konnten wieder 30 ihre adlige Herkunft erweisen und maßten sich ausschließend den Namen "Patrizier" an, zerfielen aber wiederum in "wohledelfeste", "edelfeste" und "feste". Die Staatsämter, welche Alleinbesitz dieser Familien wurden, waren sehr einträglich; man schlug das "Barett", das Abzeichen der ratsherrlichen Würde, zu 30,000 Thlr. an; insbesondere boten die 62 Landvogteien, die auf 6 Jahre vergeben wurden, eine reiche Einnahmequelle. Jedes Verlangen nach einer Änderung der bestehenden Ordnung wurde als Aufruhr behandelt und Umsturzversuche mit Härte bestraft, so 1749 die Verschwörung von Hentzi (s. d.). Anderseits zeichnete sich die bernische Regierung aus durch ihre sorgfältige, sparsame und milde Verwaltung, so daß Männer der verschiedensten Richtungen, Haller, Rousseau, Napoleon, Joh. v. Müller, in B. das Muster eines weise verwalteten Staats erblickten. Der durch die französische Revolution erwachte demokratische Geist vertrug sich nicht mehr mit diesen Zuständen. Das nach dem bernischen Staatsschatz lüsterne französische Direktorium bot den unzufriedenen Waadtländern die Hand, und indem B. trotz heldenmütigen Widerstandes bei Fraubrunnen und Neueneck 5. März 1798 der französischen Übermacht erlag, stürzte die Aristokratie zusammen. Durch die helvetische Verfassung wurden Waadt, Aargau und Oberland als besondere Kantone von B. losgerissen. Die Mediationsakte hielt 1803 die Selbständigkeit der Waadt und des Aargaus aufrecht, vereinte dagegen wieder das Oberland mit B. und gab dem Kanton, der vor 1798 ein Aggregat der verschiedenartigsten Bestandteile mit mannigfaltigen Lokal- und Partikularrechten gewesen war, seine gegenwärtige Einheit. Am 23. Dez. 1813 erklärte die Regierung unter dem Druck Österreichs die Mediationsverfassung für aufgehoben und legte ihre Gewalt in die Hände des patrizischen Rats von 1798 nieder, der sofort seine Souveränität auch über Waadt und Aargau geltend zu machen suchte. Allein diese Ansprüche scheiterten an dem entschiedenen Widerstand jener Kantone und an der Einsicht der Mächte. Dagegen erhielt B. vom Wiener Kongreß als Entschädigung den größten Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel (Berner Jura). Im Innern wurde die alte Verfassung hergestellt mit der Milderung, daß das Bürgerrecht der Stadt geöffnet und dem Rate der Zweihundert 99 Vertreter der Landschaft hinzugefügt wurden (21. Sept. 1815). Die Julirevolution gab auch in B. den Anstoß zur demokratischen Umgestaltung des Staatswesens. Auf das stürmische Verlangen einer am 10. Jan. 1831 zu Münsingen abgehaltenen Volksversammlung berief der Große Rat einen Verfassungsrat von 240 Mitgliedern, der nach der Volkszahl von den Gemeinden gewählt wurde. Die neue, am 31. Juli angenommene Verfassung hob die Vorrechte der Stadt gänzlich auf und setzte proportionale Vertretung im Großen Rat fest, dessen Wahl jedoch indirekt durch Wahlmänner erfolgte. Die gestürzten Patrizier trugen sich eine Zeitlang mit gewaltsamen Umsturzplänen, deren Entdeckung (August 1832) einen Monsterprozeß herbeiführte, welcher ihren Einfluß vollkommen brach. 1834 wurde die Hochschule gegründet. Der Beitritt Berns zu den Beschlüssen der Badener Konferenz (s. Schweiz) erregte im katholischen Jura 1836 eine heftige Gärung, die von Frankreich geschürt wurde und zur Zurücknahme der "Badener Artikel" führte. Allmählich trat gegen die von den Brüdern Schnell aus Burgdorf und später von Neuhaus geleitete liberale Regierung unter dem Einfluß der an der Hochschule wirkenden deutschen Flüchtlinge Ludwig und Wilhelm Snell eine radikale Opposition auf, welche 1846 eine Revision des Grundgesetzes bewirkte. Die neue, am 31. Juli 1846 angenommene Ver-^[folgende Seite]