Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bisch.; Bischarin; Bischhausen; Bischheim; Bischof

977

Bisch. - Bischof.

Bisch., bei botan. Namen Abkürzung für G. W. Bischoff (s. d. 2).

Bischarin, Volksstamm, s. Bedscha.

Bischhausen, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis Eschwege, an der Wehre und an der Berlin-Koblenzer Eisenbahn (Treysa-Leinefelde), mit Amtsgericht, evang. Kirche und (1880) 1075 Einw.

Bischheim, Dorf in Elsaß-Lothringen, Bezirk Unterelsaß, Landkreis Straßburg, am Rhein-Marnekanal und an der Eisenbahn von Straßburg nach Lauterburg, unmittelbar nördlich an Schiltigheim sich anschließend, mit evangelischer und kath. Kirche, Stärkefabrikation, Ziegel- und Kalkbrennerei, Bierbrauerei, Senfbau und (1880) 4930 Einw. (2382 Evangelische, 2032 Katholiken und 516 Juden).

Bischof (v. griech. episkopos, "Aufseher", altdeutsch Piscof, Bischolf), Titel der Kirchenobern, welche, im Besitz der höchsten Weihe, in den ihnen zugehörigen Sprengeln (Diözesen) die Kirchengewalt ausüben. Der Name ist biblischen Ursprungs und ward anfänglich ganz gleichbedeutend mit Presbyter von den Vorstehern der christlichen Gemeinden gebraucht. Als aber im Lauf des 2. Jahrh., einem praktischen Bedürfnis folgend, der Vorsitzende des Gemeindevorstandes sich als primus inter pares von den andern Ältesten unterschied und die eigentliche Gemeindeleitung in seiner Hand konzentrierte, ging auf ihn auch der unterscheidende Name über. Die von Hatch ("The organisation of the early christian churches", 2. Aufl. 1883) versuchte Herleitung des Episkopats aus dem Diakonat macht die sich allmählich herausbildende Überordnung des Bischofs über die Presbyter zum Rätsel. Bald sah man in dem B. den amtlichen Nachfolger der Apostel; er nahm daher auch besondere Ehren und Rechte, namentlich das der Ordination und Konfirmation, in Anspruch. Ursprünglich waren alle Bischöfe einander gleich, aber da die Landgemeinden von den Städten aus gegründet oder verwaltet wurden, so ergab sich von selbst eine Unterordnung der Landbischöfe unter den Stadtbischof, und durch das größere Ansehen der Bischöfe der Hauptstädte bildete sich wiederum ein Rangverhältnis aus, welches in den Titeln Patriarch, Metropolitan, Erzbischof und Papst seinen Ausdruck gefunden hat. (S. Hierarchie.) Das bischöfliche Amt umfaßt zunächst die Sorge für die Bewahrung und Verbreitung der Lehre (potestas magisterii), also auch für die Erziehung des Klerus, wobei, wie bei seinen priesterlichen Funktionen, ihm das Domkapitel unterstützend zur Seite steht. Die jura ordinis sind entweder communia, aus dem priesterlichen Ordo fließende und daher dem B. mit dem Presbyter gemeinsame, oder reservata, wie Firmelung, Priesterweihe, Bereitung des Chrisams, Konsekration der Kirchen und Altäre etc., welche ein Priester nicht vornehmen kann; daher steht dem B. als Gehilfe und Stellvertreter ein Weihbischof, Episcopus in partibus infidelium, d. h. ein B. zur Seite, der zwar die bischöfliche Weihe hat, dem aber nur fiktiv eine thatsächlich im Besitz der Ungläubigen befindliche Diözese zugewiesen ist. Die jura jurisdictionis umfassen außer dem Binde- und Löseschlüssel (s. Schlüsselgewalt) die Disziplinargewalt, die geistliche Gerichtsbarkeit und die gesamte äußere Verwaltung. Die Gehilfen des Bischofs waren hier früher die Archidiakonen (s. Archidiakonus), jetzt steht ihm das Offizialat oder Generalvikariat (s. d.) zur Seite. Erzpriester und Dechanten sind Organe des bischöflichen Regiments in den einzelnen Teilen der Diözese. Die Wahl des Bischofs, die in den ältesten Zeiten von der Gemeinde ausging, wurde vielfach ein Recht der Fürsten, soll aber nach dem Tridentinum vom Kapitel vollzogen werden. Die Beteiligung des Staats an derselben bestimmen die Konkordate (s. d.), die Zirkumskriptionsbullen und die einzelnen Landesgesetzgebungen. Häufig ist neuerdings als Wahlmodus zwischen der Kurie und den Regierungen der irische (so genannt, weil er 1806 bei der Besetzung der irischen Bischofstühle zum erstenmal vom Papst in Vorschlag gebracht wurde) vereinbart worden, wonach das Kapitel der Regierung eine Kandidatenliste vorlegt, aus der diese die minder genehmen Persönlichkeiten so weit streichen kann, daß eine zur Wahl ausreichende Anzahl übrigbleibt. (Vgl. Friedberg, Der Staat und die Bischofswahlen, 1874.) Die Wahl bedarf der päpstlichen Bestätigung, welche dem Gewählten die Jurisdiktionsrechte erteilt. Die Konsekration oder Weihe wird durch mindestens drei Bischöfe oder einen B. und zwei Prälaten vollzogen. Dabei wird der neue B. zum Gehorsam gegen den Papst eidlich verpflichtet, ebenso leistet er dem Landesherrn einen Eid. Er empfängt dann die Insignien des Amtes: die Mitra oder Bischofsmütze, den Krummstab, den goldenen Ring und das Brustkreuz, und darf sich bei feierlichen Funktionen der Pontifikalkleidung bedienen. Ring und Stab waren ursprünglich die Zeichen, deren sich Könige und Kaiser in Deutschland bedienten, um die Bischöfe mit den Regalien zu belehnen. (s. Investitur.)

Im wesentlichen ist die Stellung der Bischöfe und Erzbischöfe in der griechischen Kirche dieselbe wie in der römischen; jedoch wird der B. nur aus dem Mönchsstand und zwar gewöhnlich aus den Archimandriten und Hegumenen, d. h. den Klosteräbten und Prioren, gewählt.

Von allen Kirchen der Reformation hat nur die anglikanische (s. d.) eine wirkliche bischöfliche Verfassung und besondere Vorrechte der bischöflichen Weihe beibehalten. Auch Schweden hat seine Erzbischöfe und Bischöfe behalten und ihnen auf dem Reichstag eine eigne Standschaft und großen Einfluß eingeräumt; ein ähnliches Verhältnis findet in Dänemark statt. In Preußen traten die beiden Bischöfe von Samland und Pomesanien zur Reformation über und blieben dadurch im Besitz ihrer Bistümer. Erst am Schluß des 16. Jahrh. gingen dieselben ein. Wieder eingeführt wurde die bischöfliche Würde 1735 in der Brüdergemeinde, doch nur für äußerliche Kirchenrechte, und der B. steht unter der Direktion der Ältestenkonferenz. Ein bloßer Titel wurde B. in Preußen, als Friedrich I. seinen beiden Hofpredigern diese Würde erteilte und Friedrich Wilhelm III. diesem Beispiel 1816 folgte zur "Anerkennung des Verdienstes im geistlichen Stande". Damals wurden Bischöfe: Sack und Borowsky (1829 Erzbischof), später Eylert (1818), Ritschl (1827), Neander (1830), Dräseke (1831), Roß (1836). Aber nach ihrem Tod ist der Titel nicht wieder vergeben worden. Auch der Generalsuperintendent von Nassau hieß B.

Bischof (Bischofwein), aus Rotwein mit Zucker und einem Extrakt grüner bitterer Pomeranzen bereitetes Getränk. Man übergießt die dünn abgeschälte Schale von zwei kleinen grünen Pomeranzen mit einer halben Obertasse voll kalten Wassers, läßt sie mehrere Stunden ausziehen und gießt das Wasser in eine Flasche Rotwein, den man mit Zucker nach Belieben versüßt. Mit rotem Burgunder bereiteter B. heißt auch Prälat, mit weißem Wein bereiteter Kardinal. Die Bischofessenz, von der man 1-2 Eßlöffel auf eine Flasche Wein rechnet, erhält