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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Briefkopierpresse; Brieflitteratur; Briefmaler; Briefmarken

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Briefkopierpresse - Briefmarken.

Schuldner zur Befriedigung einer vollstreckbaren Forderung nur dann gerichtlich mit Beschlag belegen lassen, wenn die Sendung dem Adressaten bereits ausgehändigt worden ist. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses wird auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 299) bedroht denjenigen, welcher einen verschlossenen Brief oder eine andre verschlossene Urkunde, welche nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmt ist, vorsätzlich und unbefugterweise eröffnet, mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten. Weit strafbarer aber erscheint es, wenn ein Postbeamter selbst die seiner amtlichen Obhut anvertraute Postkorrespondenz oder die ihm in seiner amtlichen Eigenschaft zugänglichen Poststücke dem Willen des Absenders und des Empfangsberechtigten zuwider vorsätzlich und in andern als den vom Gesetz vorgesehenen Fällen eröffnet oder unterdrückt, oder wenn ein Postbeamter andern bei solchen Handlungen wissentlich Hilfe leistet oder ihnen solche Handlungen gestattet. Hier handelt es sich um ein besonderes Amtsvergehen (deutsches Strafgesetzbuch, § 354 f., 358), welches man wohl als Verletzung des Postgeheimnisses bezeichnet, im Gegensatz zu der von Privatpersonen begangenen Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Strafe ist in solchen Fällen Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und nicht unter drei Monaten; auch kann unter Umständen auf Entziehung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf einen Zeitraum bis zu fünf Jahren erkannt werden. Diese Strafbestimmungen gelten auch den Telegraphenbeamten gegenüber.

Briefkopierpresse, s. Kopieren.

Brieflitteratur, s. Brief.

Briefmaler (Illuministen), vor Erfindung der Buchdruckerkunst eine zunftmäßige, bis ins 17. Jahrh. bestehende Klasse von Schreibern, welche Andachts- und Lehrbücher, auch Kalender etc. abschrieben, mit Malereien, meist in roter Farbe, verzierten und auf Jahrmärkten verkauften. Indem sie durch vermehrten Absatz auf den Gedanken kamen, ihre Schriften und Bilder auf Metall- oder Holzplatten einzuschneiden und dann farbig abzudrucken, wurden sie als Briefdrucker die Vorläufer der Buchdruckerkunst.

Briefmarken (Freimarken, franz. Timbres-poste, engl. Postage-stamps), von den Postverwaltungen ausgegebene Wertzeichen, welche zur Frankierung der Postsendungen dienen. Ursprünglich wurden die B. nur zur Entrichtung der Postgebühr für gewöhnliche Briefe benutzt. Seitdem die B. auch zur Frankierung andrer Postsendungen sowie von Telegrammen Verwendung finden und zur größern Bequemlichkeit mit Wertstempel versehene Briefumschläge (Frankokouverts) und Postkarten hergestellt sind, ist zur Bezeichnung des Gesamtbegriffs der zur Gebührenentrichtung für Postsendungen und Telegramme dienenden Wertzeichen amtlich die zutreffendere Benennung Postwertzeichen angenommen worden. Der Erfinder der B. ist M. de Velayer, Maître des requêtes (Berichterstatter über Bittschriften, Staatsrat) unter Ludwig XIV., der 1653 das Privilegium erhielt, in Paris eine Art Stadtpost einzurichten. Zur Vorausbezahlung des Stadtpostportos von 1 Sou führte derselbe sogen. "billets de port payé" ein, deren Entwertung vom Absender selbst durch handschriftliche Ausfüllung des Aufgabedatums in einem hierzu bestimmten Vordruck: "Port payé le... jour du mois... l'an 1653" bewirkt wurde. Dieselben bestanden aber nur wenige Jahre (bis 1676). 1812 verausgabte in Schottland eine Schifffahrtsgesellschaft eine Art Brief- und Paketmarken, 1818 aber Sardinien mit B. bestempelte Kouverts in Farbendruck, die 1820 einer neuen Emission in farblosem Reliefdruck wichen. Auch sie waren nur bis 1836 in Kurs. Im J. 1823 wollte Curry Gabriel de Treffenberg in Schweden Postmarken einführen; sein Projekt war aber verfrüht. Nachdem Ende der 30er Jahre die Idee der B. in England von dem Publizisten Ch. Knight wieder aufgenommen war, blieb der Ruhm ihrer endgültigen Einführung Sir Rowland Hill (1840), der auch oft unzutreffenderweise als ihr Erfinder genannt wird. Seitdem verging kein Jahr, daß nicht andre Länder mit Einführung der B. gefolgt wären, so daß sie jetzt (mit wenig Ausnahmen) bei allen kultivierten Nationen im Gebrauch sind. Auf England folgten in der Ausgabe von B. 1843 Brasilien, 1845 Finnland, 1846 Nordamerika, 1848 Rußland, 1849 Frankreich, Belgien und Bayern, 1850 Preußen, Österreich, Sachsen u. s. f. Heute ist es Grundsatz, daß für alle im innern und internationalen Verkehr vorkommenden Postsendungen im Frankierungsfall die Beförderungsgebühren durch Postwertzeichen zu entrichten sind. Die B. tragen auf der Vorderseite teils das Wappen des Staats, Embleme oder Sinnbilder, teils das Brustbild des Landesherrn oder sonst verdienter Persönlichkeiten nebst der Wertangabe und sind auf der Rückseite mit Gummi überzogen, welches, angefeuchtet, zum Aufkleben derselben auf den Brief dient. Da die B. die Stelle baren Geldes vertreten und auch in außerpostalischem Verkehr vielfach als bequemes Ausgleichmittel bei kleinen Zahlungen benutzt werden, so leisten sie gleiche Dienste wie Papiergeld und sind auch wie dieses der Fälschung unterworfen (§ 275 des Reichsstrafgesetzbuches bedroht eine solche Fälschung mit Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten, unter Umständen mit Verlust der Ehrenrechte). Die Herstellung ist daher darauf berechnet, thunlichst vor Nachahmungen zu schützen, und erfolgt zu diesem Zweck meist in staatlichen Druckereien (in Deutschland bei der Reichsdruckerei) unter Anwendung geheimer Zubereitungsweisen für Papier und Farbe etc. durch Stahlstich. Nach Entwerfung des Markenbildes wird von einem Graveur je ein Original- oder Urstempel in Stahl gestochen; von diesem werden aus galvanoplastischem Weg die erforderlichen Vervielfältigungen genommen, die sodann zu Platten von mehreren Hundert Stück zum Hand- oder Schnellpressendruck zusammengestellt werden. Fast überall haben die B. im Lauf der Zeit vielfache Änderungen erfahren. So sind z. B. in Spanien seit 1850: 401 verschiedene Arten B. im Umlauf gewesen. Auf der ganzen Erde bestehen gegenwärtig über 5000 verschiedene Arten von Postwertzeichen, von denen allein auf Europa ungefähr 3000 entfallen. Diese Mannigfaltigkeit mag mit Anteil daran haben, daß die wohl nicht mehr als vorübergehende Laune zu betrachtende Liebhaberei des Briefmarkensammelns einen so erheblichen Aufschwung genommen hat und sich jetzt auf alle Gattungen von Postwertzeichen erstreckt. Als die bedeutendste Privatsammlung wird diejenige des Herzogs von Galliera in Paris bezeichnet, welcher für dieselbe die Summe von 1½ Mill. Frank aufgewendet haben soll. Eine zweite berühmte Privatsammlung besitzt Arthur v. Rothschild in Paris, einen Wert von 200,000 Fr. repräsentierend. Die bedeutendste öffentliche Sammlung von Postwertzeichen ist diejenige der deutschen Reichspostverwaltung im Berliner Postmuseum, die außer den gestempelten Briefumschlä-^[folgende Seite]