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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bruch

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Bruch (in der Rechtssprache, in der Mineralogie, Jägerei, Arithmethik ^[richtig: Arithmetik], Chirurgie).

Bruch (altdeutsch bruch, pruh), ein Wort, welches außer seinem gewöhnlichen Sinne noch verschiedene spezielle Bedeutungen hat. In der alten Rechtssprache bezeichnet es z. B. ein Vergehen sowie die darauf gesetzte Strafe (s. Brüche). - In der Mineralogie heißt B. die Gestaltung der Fläche, welche entsteht, wenn ein Mineral beim Zerschlagen in einer andern Richtung als derjenigen seiner etwanigen Spaltbarkeit (s. d.) zerspringt; vgl. Mineralien (physikalische Eigenschaften). - In der Jägerei heißt B. ein Zweig von Laub- oder Nadelholz, welcher zum Zeichen einer erfolgreichen Jagd an die Kopfbedeckung gesteckt wird; auch ein Zweig, durch welchen man den Anschuß sowie die Fährte des Hoch- oder Schwarzwildes, namentlich bei der Nachsuche aus ein verwundetes Stück, bezeichnet, wobei man den B. so legt, daß das abgebrochene Ende nach der Richtung zeigt, wohin das Wild gezogen ist (Verbrechen der Fährte).

Bruch (gebrochene Zahl, Fractio), in der Arithmetik eine Zahl, welche aus einer bestimmten Anzahl gleicher Teile der Einheit besteht. Die Zahl, welche angibt, in wieviel gleiche Teile die Einheit zerlegt ist, heißt der Nenner; die Zahl dagegen, welche angibt, wieviel solcher Teile der B. enthält, wird der Zähler des Bruches genannt. Beide werden durch einen horizontalen oder schrägen Strich getrennt, wobei der Zähler zu oberst oder zuerst gesetzt wird; z. B. 5/7 oder 5/7, d. h. fünf Siebentel. Ein B. heißt echt, wenn sein Zähler kleiner ist als der Nenner, z. B. 5/7; im entgegengesetzten Fall unecht, z. B. 12/5, 16/9. Man unterscheidet ferner gewöhnliche oder gemeine Brüche, wie die genannten, und Dezimalbrüche, das sind solche, deren Nenner Potenzen von 10 sind, wie 15/100, 1625/1000 etc. Bei den Dezimalbrüchen schreibt man aber den Nenner nicht hin, sondern man scheidet zunächst die Ganzen ab oder setzt, wenn keine Ganzen vorhanden sind, eine Null, dahinter ein Komma als Dezimalzeichen und darauf den Zähler des Dezimalbruches, also in den beiden angegebenen Fällen 0,15 und 1,625. Dabei ist die Regel festzuhalten, daß der Nenner eine 1 mit so viel Nullen ist, als der Zähler Ziffern hat. Will man daher 15/1000 ausdrücken, so schreibt man 0,015; ebenso ist 0,0015 = 15/10,000. Die Ziffern rechts vom Dezimalzeichen nennt man Dezimalstellen, und es gibt die erste derselben die Zehntel, die folgende die Hundertstel, die nächste die Tausendstel an etc. Öfters, aber nicht immer, werden sie durch kleinere Ziffern von den Ganzen unterschieden (wie durchweg im "Konversations-Lexikon"). Außer dem Komma dient auch der Punkt, entweder aus der Linie oder über derselben, als Dezimalzeichen, z. B. 0.15 oder 0·15, 1.625 oder 1·625. Bei letzterer Schreibweise läßt man auch, wenn keine Ganzen vorhanden sind, die Null vor dem Punkt weg, schreibt also ·15 statt 0·15. Über die Verwandlung gemeiner Brüche in Dezimalbrüche und umgekehrt vgl. Bruchrechnung. Analog den Dezimalbrüchen waren die im Altertum und Mittelalter üblichen Sexagesimalbrüche mit den Nennern 60, 60² = 360, 60³ = 216,000 etc. Die Einteilung des Grades und der Stunde in Minuten und Sekunden stammt noch daher. Nimmt man von einem B. wieder einen B., so entsteht ein Bruchsbruch; dieser etwas veraltete Ausdruck bezeichnet nur das Produkt zweier Brüche, z. B. 2/3 von 4/5 = 2/3. 4/5 = 8/15. Ein B., in welchem Zähler oder Nenner oder beide Brüche enthalten, heißt ein Doppelbruch; z. B. 4 2/3 /7, 5/8 /9, 3/ 4/7, 4/5 / 7/8, 2 2/5 / 3 5/6. Man verwandelt einen solchen in einen gewöhnlichen B., indem man Zähler und Nenner mit dem Produkt der Nenner der beiden vorkommenden Brüche oder mit dem Nenner des darin vorkommenden Bruches multipliziert; die Werte vorstehender Brüche sind also: 14/21 = 2/3, 5/72, 21/4, 32/35, 72/105. Über Kettenbrüche vgl. Kettenbruch.

Bruch, in der Chirurgie als vorzugsweise Eingeweidebruch (Hernie, Hernia, auch Cele) im Gegensatz zu dem Knochenbruch (s. Knochenbrüche) diejenige angeborne oder erworbene Lageveränderung eines Eingeweides, infolge deren das letztere sich nicht in seiner naturgemäßen Höhle befindet, sondern aus ihr zwar herausgetreten, aber von der äußern Haut noch bedeckt ist. Am häufigsten sind die Brüche des Unterleibes, und man versteht deshalb unter B. vorzugsweise den Eingeweidebruch, Unterleibsbruch Von diesen unterscheidet man Leistenbrüche (Hernia inguinalis), wobei das Eingeweide durch den Leistenkanal hervortritt; Schenkelbrüche (H. femoralis s. cruralis), wobei es durch den Kanal austritt, durch welchen die Schenkelpulsader und der Schenkelnerv aus der Bauchhöhle heraus an den Schenkel sich begeben; Nabelbrüche (H. umbilicalis), das Austreten des Eingeweides durch den Nabelring; einen B. der weißen Linie (H. lineae albae) nennt man das Austreten des Eingeweides durch eine Öffnung der weißen Linie; einen Bauchbruch das Austreten des Eingeweides durch eine in der Regel von einer frühern Verletzung der Bauchwand herrührende Öffnung, welche sich vorn oder an der Seite oder nach hinten vorfinden kann; einen Zwerchfellbruch (H. diaphragmatica) das Eintreten des Eingeweides durch eine Öffnung des Zwerchfelles in die Brusthöhle; einen B. des eirunden Loches (H. foraminis ovalis s. obturatoria) das Austreten des Eingeweides durch die Ausgangsöffnung der Gefäße aus dem Becken durch die das eirunde Loch verschließende Membran; einen Hüftausschnittbruch (H. ischiadica) das Austreten des Eingeweides durch die Incisura ischiadica major; einen Dammbruch (H. perinealis) das Austreten des Eingeweides durch eine Spalte des Dammes; einen Mastdarmbruch (H. rectalis) die Einlagerung von Eingeweide in einen sich nach außen ausstülpenden Teil des Mastdarms; einen Scheidenbruch (H. vaginalis) die Einlagerung von Eingeweiden in einen Scheidenvorfall. Ist an einer dieser Öffnungen nicht eine ganze Darmschlinge, sondern nur eine Wand des Rohrs vorgestülpt, so nennt man dies Littreschen B. Je nach dem Eingeweide, welches sich in dem B. befindet, unterscheidet man: den Darmbruch (Enterocele), Netzbruch (Epiplocele), Darmnetzbruch (Enteroepiplocele), Magenbruch (Gastrocele), Blasenbruch (Cystocele), Gebärmutterbruch (Hysterocele) und Eierstocksbruch (Oophorocele). Ein B. kann ferner, er mag ein Eingeweide enthalten, welches er wolle, durch die Austrittsöffnung in der Rückenlage von selbst wieder zurücktreten oder mit größerer oder geringerer Leichtigkeit zurückgebracht werden und wird alsdann ein beweglicher B. (H. mobilis) genannt; oder er kann wegen Verwachsung des Bruchinhalts mit dem Bruchsack und wegen andrer, später zu erwähnender Verhältnisse, ohne weitere Erscheinungen zu veranlassen, nicht zurückgebracht werden: unbeweglicher B. (II. immobilis, irreponibilis); oder er kann endlich in der Gegend der Austrittsöffnung von den umgebenden Teilen so eingeschnürt werden, daß dadurch der Inhalt des Eingeweides, wenn es ein Darmbruch ist, oder die Zirkulation des Bluts in den Gefäßen ge-^[folgende Seite]