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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Burgscheidungen; Burg Schlitz; Burgschmiet; Burgsdorf; Burgstädt; Burgstall; Burgsteinfurt

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Burgscheidungen - Burgsteinfurt.

diese Einreden den Gläubiger zu sichern, oder daß die Einreden rein persönlicher Natur wären. Es läßt sich denken, daß für eine bestehende B. wiederum eine B. übernommen wird (fidejussio fidejussioris), entweder zu mehrerer Sicherheit des Gläubigers, so daß für den Bürgen noch ein andrer als Bürge zu haften verspricht: Afterbürge, oder zu mehrerer Sicherheit des Bürgen, so daß jemand diesen schadlos zu halten verspricht, falls er Zahlung für den Hauptschuldner leisten muß: Rückbürge. Das deutsche Recht hat an den römisch-rechtlichen Grundsätzen über B. etwas Wesentliches nicht geändert; nur im Handels- und Wechselrecht sind einige Eigentümlichkeiten hervorzuheben. Die B. für die Verbindlichkeit aus einem Wechsel kann nämlich entweder in der gewöhnlichen Form und Weise geschehen, oder in die Gestalt eines neuen Wechselversprechens gekleidet werden. Im letztern Fall ist die Verbindlichkeit des Bürgen als wirkliche Wechselschuld zu behandeln. Die Form dieser Verbürgung ist besonders häufig die des Avals (s. d.), wenn nämlich der Bürge seinen Namen unter den des Ausstellers, Indossanten oder Acceptanten schreibt; dies hat die Wirkung, daß die mehreren Unterzeichner solidarisch, also mit Ausschluß der Einrede der Teilung und des beneficium excussionis, als Wechselschuldner haften; so namentlich nach der deutschen Wechselordnung, Art. 81. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 281) steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage und der Teilung nicht zu, wenn die Schuld aus einem Geschäft hervorgeht, welches auf seiten des Hauptschuldners ein Handelsgeschäft ist, oder wenn die B. selbst sich als ein Handelsgeschäft darstellt. Besondere Rechtsgrundsätze bestehen über die B. der Frauen (s. Interzession). Vgl. Girtanner, Die B. nach gemeinem Zivilrecht (Jena 1851); Hasenbalg, Die B. des gemeinen Rechts (Düsseld. 1870).

Burgscheidungen, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Merseburg, Kreis Querfurt, an der Unstrut, Kirchscheidungen gegenüber, mit Schloß der gräflichen Familie von Schulenburg und 320 Einw., gilt für den Ort, wo einst Scheidingen (Skidingi), die alte Hauptstadt der thüringischen Könige, stand, die aber schon 531 von den Franken und Sachsen zerstört wurde.

Burg Schlitz, hoch gelegenes Schloß im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, südwestlich von Malchin in der sogen. Mecklenburger Schweiz, Besitztum des Grafen Bassewitz, mit Bibliothek, Antiquitäten- und naturhistorischen Sammlungen und großartigen Parkanlagen. Vor dem Schloß als Denkmal Blüchers ein 13 m hoher Obelisk aus Granit.

Burgschmiet, Daniel, Bildgießer, geb. 11. Okt. 1796 zu Nürnberg, bildete schon seit seinem sechsten Jahr gesehene Gegenstände sogleich auf dem Papier nach und trat 1807 zu einem Drechslermeister in die Lehre, nach deren Beendigung er mit seinem Meister gemeinschaftlich für einen Kaufmann in Nürnberg sogen. Kindertheater fertigte, die in der Mechanik der Kulissen und Figuren wahre Meisterwerke gewesen sein sollen. Nachdem er sich 1819 als "mechanischer Spielzeugfabrikant" etabliert, baute er im folgenden Jahr mit dem Lithographen Paul Buchner ein Automatentheater, mit welchem er zwei Jahre lang in Deutschland herumzog, worauf er sich unter Reindel für die Bildhauerkunst ausbildete. Er erhielt sodann den Auftrag, die Skulpturarbeiten in dem Waisenhaus zu Nürnberg zu fertigen. Dann half er an der Reparierung des "schönen Brunnens", stellte 1824-25 die schadhaften Basreliefs an den Stationen in der Seilergasse her und lieferte die Bildhauerarbeit an der Kanzel und am Altar der Jakobskirche. 1825 wurde ihm die Ausführung der Heideloffschen Zeichnung zur Melanchthonstatue übertragen. Ohne Modell wagte er sich an das Hauen in Stein unmittelbar nach der Zeichnung, und das Werk gelang, worauf er Lehrer der Plastik an der neuerrichteten polytechnischen Schule ward. Nun zog er auch den Erzguß in den Bereich seines Wirkens. Zunächst ward ihm eine Reliefstatue des Fürstbischofs v. Fechenbach für den Dom zu Bamberg nach Heideloffs Zeichnung übertragen; dann goß er für die neue Residenz in München zwei kolossale Leuchter sowie die Büste König Maximilians I. Als ihm der Guß des von Rauch modellierten Standbildes Albrecht Dürers für Nürnberg anvertraut ward, begab er sich auf ein halbes Jahr nach Paris, um sich im Atelier des Kunstgießers Crassatière noch im Erzguß zu vervollkommnen. Nach seiner Rückkehr goß er für die polytechnische Schule zu Nürnberg zwei Statuen von Dürer und Regiomontan und 1837-39 das Rauchsche Dürerstandbild für Nürnberg, eine für die damalige Zeit ausgezeichnete Leistung. Die bedeutendsten Werke seiner letzten Zeit sind die Engel auf dem Altar der Lorenzkirche nach Heideloffs Zeichnung (1840), die Beethovenstatue für Bonn (1845), die Statue Kaiser Karls IV. sowie das Radetzkymonument für Prag, das Lutherdenkmal für Möhra. B. starb 7. März 1858.

Burgsdorf, Friedrich August Ludwig von, Forstmann und Forstbotaniker, geb. 23. März 1747 zu Leipzig, trat sehr jung in französische Kriegsdienste, mußte aber, als er den Neffen des Generals Valières beim Spiel tödlich verwundet hatte, flüchten und hielt sich als Jagdpage bis 1767 an verschiedenen thüringischen Höfen auf. Nach einer größern Reise studierte er kurze Zeit in Berlin Botanik, erhielt 1777 eine Anstellung im preußischen Forstverwaltungsdienst, und obwohl ohne alle methodische Vorbildung, gelang es ihm bald, die Aufmerksamkeit der leitenden Kreise auf sich zu ziehen. Ein von ihm verfaßtes "Handbuch der Forstwissenschaft" (3. Aufl., Berl. 1800, 2 Bde.), eine in forstbotanischer Beziehung epochemachende Leistung, trug ihm die Professur der Forstwissenschaft an der Forstschule in Berlin ein (1787). Er starb als Oberforstmeister der Kurmark 18. Juni 1802 in Berlin. B. galt gegen den Schluß des vorigen Jahrhunderts als der berühmteste deutsche Forstmann. Die damals in Deutschland herrschende Furcht vor einem bevorstehenden Mangel an Brennholz steigerte er durch seine Schriften in unbegründeter Weise. Von seinen Schriften sind noch zu erwähnen: "Beiträge zur Erweiterung der Forstwissenschaft" (Berl. 1780); "Anleitung zur sichern Erziehung der einheimischen und fremden Holzarten" (3. Ausg., das. 1805, 2 Tle.); "Versuch einer vollständigen Geschichte vorzüglicher Holzarten" (das. 1783-87, 2 Tle.).

Burgstädt, Stadt (318 m ü. M.) in der sächs. Kreishauptmannschaft Leipzig, Amtshauptmannschaft Rochlitz, Station der Leipzig-Chemnitzer Eisenbahn, hat eine evang. Pfarrkirche, ein Amtsgericht, Fabrikation von Handschuhen, Strumpfwaren, Trikot, Strickmaschinen, eine Gasanstalt und (1880) 5296 fast nur evang. Einwohner. Hier legte 1750 ein Hamburger, Wilhelm Schlüssel, die erste sächs. Kattunfabrik an.

Burgstall, s. Burg, S. 653.

Burgsteinfurt (Steinfurt), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Münster (50 m ü. M.), an der Aa und den Eisenbahnen Münster-Gronau und Duisburg-Quakenbrück, mit Landratsamt für den Kreis Steinfurt, Amtsgericht, 2 evang. und 1 katholischen Kirche, evang. Gymnasium mit Realklassen, Schloß, Zigar-^[folgende Seite]