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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: China

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China (Verkehrsanstalten; Münzen, Maße und Gewichte; Staatsverfassung).

transporte seitens der Regierung in Aussicht genommen und 1884 entsprechende Pläne vorbereitet. Vor zwei Jahren erlangten englische Ingenieure die Erlaubnis zum Bau einer Eisenbahn von Schukautschung bei Tiëntsin zu den Kohlenminen von Kaiping (13 km), die auch gelegentlich zur Personenbeförderung benutzt wird. Die erste Telegraphenlinie wurde 1874 eröffnet, dieselbe diente aber, wie einige kleinere darauf folgende, nur dem lokalen Bedürfnis. Die erste Linie für den internationalen Dienst (Schanghai-Tiëntsin, 1510 km) datiert von 1881, darauf folgten rasch die Linien Tiëntsin-Taku und Tiëntsin-Peking; augenblicklich (1885) steht Schanghai mit den wichtigsten Vertragshäfen in Verbindung, und ein Drahtnetz über alle Teile des Reichs dürfte nicht lange aus sich warten lassen. Die Insel Formosa hat gleichfalls eine Telegraphenlinie. Die unterseeischen Linien an den Küsten befinden sich sämtlich im Besitz fremder Gesellschaften.

Münz- und Währungsverhältnisse. Die einzigen Münzen, welche in C. selbst geprägt werden, sind die Käsch oder Tungtsin aus Kupfer von verschiedenem Werte; durchschnittlich gehen 1120 auf einen mexikanischen Dollar. Der Haikuan Tael ist eine Rechnungsmünze, deren Wertverhältnis zum mexikanischen Dollar durch Verträge festgestellt ist. Der Haikuan Tael, in dem die Zölle bezahlt werden und die Werte der Zollstatistik berechnet sind, gilt etwas über 1½ mexikan. Dollar, was im Durchschnitt der Kursschwankungen für 1884: 5 Shill. 7 P. = 5,60 Mk. = 7,06 Frank ergibt. Mexikanische Dollars zirkulieren vorwiegend in den südlichen Vertragshäfen, in Schanghai nur für den Kleinverkehr. Größere Zahlungen erfolgen in Silberbarren (engl. shoes), die von einer Bank nach ihrem Gehalt gestempelt sind; solche Barren wiegen gewöhnlich 50 Taels à 37,783 g. Kleinere Zahlungen macht man mittels kleiner Stücke ungestempelten Silbers, die bei jeder Zahlung gewogen werden; doch sind die Handelsusancen in diesem Punkt sehr verschieden. Im Innern sind Silberbarren und Kupferkäsch (oder Sapeken) noch immer die Hauptzahlmittel. Geldtransaktionen mit London und Paris vermitteln nach dem Kurs des Schanghai Tael (5 Shill. = 6,38 Fr.) die in den Vertragshäfen etablierten sechs englischen Banken und eine französische (Comptoir d'Escompte de Paris). Einheimische Banken bestehen in sehr großer Zahl; von der Regierung zur Erhebung der Taxen und Steuern verwendet, ist es ihnen gestattet, gegen einige Sicherheit für den Ankauf von Landesprodukten Noten auszugeben, die auf starkes, grobes Papier gedruckt und, um der Fälschung vorzubeugen, mit einer Menge Stempel versehen sind. Dies Papiergeld zirkuliert in Abschnitten von 100 bis zu 1000 Käsch und ist außerordentlichen Schwankungen unterworfen. Regierungspapiergeld gab es früher gleichfalls, schon seit der Dynastie Thang (7.-10. Jahrh.); es kam aber durch die betrügerischen Manipulationen der Mongolenkaiser (1280-1333) in Mißkredit und wurde abgeschafft. Das chinesische Banksystem datiert bis ins 1. Jahrh. v. Chr. zurück, und die chinesischen Bankiers, die meist zugleich Pfandleiher sind, bilden eine einflußreiche Gilde.

Maße und Gewichte. Längenmaß ist das Tschih (3,55 m) = 10 Tsuns = 100 Fens, Wegmaß das Li = 360 Pus = 556,5 m, Landmaß das Mou = 6,13 Ar, Hohlmaß das Scheng = 10,51 Lit. Einheitsgewicht ist für gewöhnliche Ware das Tschin oder Katti = 604,53 g = 16 Liangs oder Taels (100 Tschin = 1 Tan oder Pikul), für wertvollere der Liang oder Tael = 37,783 g.

Staatsverfassung und Verwaltung.

Die Staatsverfassung Chinas ist monarchisch und den Staatsgrundgesetzen nach, wie sie in den ersten vier Büchern des Konfutse enthalten sind, patriarchalisch; in Wirklichkeit ist die Regierung jedoch in eine Willkürherrschaft der Provinzvorstände ausgeartet. An der Spitze steht der Kaiser, er wird als der Vater seines Volkes betrachtet und besitzt über alle seine Unterthanen unumschränkte Gewalt. Er ist ein geistliches Oberhaupt, wie viele europäische Herrscher es sind, zugleich höchster Richter und Anführer im Krieg. Man verehrt den Kaiser in abgöttischer Weise, indem man sich in den Staub wirft, sobald er erscheint, ja sogar vor dem leeren Thron. Nie läßt er sich öffentlich sehen, ohne daß Scharen von Polizeidienern voraufgehen und eine ungeheure Leibgarde folgt. Das Recht der Nachfolge beruht nicht auf der Erstgeburt, sondern der Kaiser wählt sich seinen Nachfolger unter den Söhnen seiner ersten drei Gemahlinnen; jedoch wird seine Wahl erst bei seinem Tod bekannt gemacht. Die Mitglieder der kaiserlichen Familie genießen als solche nur geringe Auszeichnung von seiten des Staats. Die Regierung des Landes ist eine ziemlich verwickelte. Ein umfassendes Staatshandbuch in 920 Bänden, das Tatsing Huitien, ist ausschließlich der Darstellung der Regierungsverhältnisse gewidmet. Staats- und Hofämter, auch Zivil- und Militäranstellungen sind oft in Eine Hand gelegt; für die Kultus- und Unterrichtsanstalten bestehen besondere Behörden. Seit Beginn des 18. Jahrh. werden die wichtigsten Staatsangelegenheiten von einem Kabinett von Ministern unter dem Titel Künkitschu in Gegenwart des Kaisers meist in den frühen Morgenstunden (von 5 bis 6 Uhr) verhandelt. Nächst diesem, dem "hohen Rat", steht nominell die oberste Leitung der Verwaltung bei der "innern Ratskammer" (Nuiko) von vier Mitgliedern (zwei von tatarischer und zwei von chinesischer Abkunft). Unter den Befehlen dieser Mitglieder arbeiten die sechs Regierungsabteilungen, welche die innern Angelegenheiten besorgen. Es sind dies folgende sechs Tribunale (Liupu): für Zivilbeamte, deren Ernennung etc.; für Finanzen (das fremde Seezollwesen untersteht dem auswärtigen Amt); für Gebräuche und Zeremonien; für Kriegswesen; für Strafsachen; für öffentliche Arbeiten. Für die Nebenländer (Mongolei etc.) besteht das Fremdenamt (Lifanjuan). Im J. 1860 wurde das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Tsunglijamen) eingesetzt, dem die von Europäern geleiteten Anstalten unterstellt sind. An die Zentralverwaltung berichtet der "Rat der öffentlichen Zensoren" (Tutschajuen). Diese höchst merkwürdige Institution zählt etwa 60 Mitglieder unter 2 Präsidenten (der eine von chinesischer, der andre von tatarischer Abkunft). Ihre Mitglieder besitzen das Vorrecht, gegen jede Regierungsmaßregel auf politischem wie wirtschaftlichem Gebiet zu remonstrieren und dem Kaiser Gegenvorstellungen zu machen. Dieser Rat hat seine Vertreter in jeder Provinz, die teils den Sitzungen der Provinzialbehörden anwohnen, teils die Provinz bereisen und über ihre Wahrnehmungen an den Rat berichten. Zu den Instituten der Zentralverwaltung gehört noch eine Art kaiserlicher Akademie der Wissenschaften, das Kollegium der Hanlin, bestehend aus den ersten wissenschaftlichen Autoritäten des Landes.

Die Mandschurei ist administrativ in drei Teile geteilt: einen südlichen (Schingking), einen mittlern (Kirin) und einen nördlichen (das chinesische Amurgebiet), jeder unter einem Gouverneur. Die unter-^[folgende Seite]

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