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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Christentumsgesellschaft, Deutsche; Christenverfolgungen

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Christentumsgesellschaft, Deutsche - Christenverfolgungen.

aller Christen der Erde beträgt etwa 446 Mill. (vgl. die statistische Übersicht zur Karte "Religionen der Erde" bei Artikel "Bevölkerung"). Weiteres bezüglich der äußern Ausbreitung, welche das hier aus einigen wesentlichen Motiven seiner Entstehung charakterisierte C. im Laufe von beinahe zwei Jahrtausenden gefunden hat, s. Mission und Religion.

Christentumsgesellschaft, Deutsche, religiöser Verein der evangelischen Kirche, ward 1780 durch Johann Urlsperger (gest. 1. Dez. 1806) zu Basel gegründet (ursprünglich Deutsche Gesellschaft zur Beförderung reiner Lehre und wahrer Gottseligkeit). Zusammenkünfte zur erbaulichen Betrachtung und eine umfassende Korrespondenz sollten den Zweck der Vereinigung aller lebendigen und bibelgläubigen Christen fördern. Seit 1784 erschienen als Organ die monatlichen "Sammlungen für Liebhaber christlicher Wahrheit", und es zog die Gesellschaft fast alle Bethätigungen der äußern und innern Mission in ihren Bereich; aus ihr sind im Lauf der Zeit mehrere selbständige Vereine hervorgegangen, z. B. die Baseler Bibelgesellschaft (1804), die Evangelische Missionsgesellschaft daselbst (1816), die Anstalt in Beuggen zur Bildung von Armenschullehrern und zur Rettung verwahrloster Kinder (1820), der Verein für Freunde Israels, der Traktatverein, die Taubstummenanstalt zu Riehen, die Pilgermission auf Krischona u. a., fast sämtlich von C. F. Spittler in das Leben gerufen.

Christenverfolgungen, die notwendige Gegenwirkung des Heidentums auf das innerhalb seines Gebiets sich ausbreitende Christentum. Den Römern war bekanntlich die Religion vorzugsweise Staatsangelegenheit. Lediglich aus Staatsklugheit hatte man den unterjochten Völkern ihre Götter gelassen, auch den Juden die Ausübung ihrer Religion erlaubt. Je mehr sich aber das Christentum vom Judentum loslöste, desto mehr verlor es das Recht einer erlaubten Religion (religio licita); die Ausnahme und Verbreitung einer unerlaubten (religio illicita) aber galt, zumal in der gegen alle Neuerungen und Vereine so argwöhnischen Kaiserzeit, als Verbrechen gegen die Staatsgesetze. Überdies mußte gerade diese Religion, um welche es sich in dem besondern Fall handelte, neu und gewissermaßen unfaßbar, weil ohne Volkstümlichkeit, ohne Götterbilder, ohne Tempel, Altäre und Opfer, dazu in ihren gottesdienstlichen Verrichtungen bald vom Schleier des Geheimnisses umgeben, als ganz besonders verdächtig erscheinen, zumal da ihre Anhänger sich weigerten, die Zeremonien der römischen Staatsreligion als allgemeine Bürgerpflicht zu verrichten, der Büste des Kaisers als Ausdruck der Unterthanenehrfurcht Weihrauch zu streuen oder an kaiserlichen Geburtstagen, bei Siegesfesten u. dgl. an den heidnischen öffentlichen Lustbarkeiten teilzunehmen. Nun sollten aber die Teilnehmer an unerlaubten und geheimen Versammlungen (collegia illicita) sowie die der Ehrfurchtsverletzung gegen die Kaiser (impietas in principes) Angeklagten nach römischem Gesetz gefoltert, die Geringern (humiliores) unter ihnen den Bestien vorgeworfen oder lebendig verbrannt, die Vornehmern (honestiores) zum Tod verurteilt werden. Speziell wurde der Dienst eines unsichtbaren, nicht abzubildenden Gottes als Atheismus betrachtet; das die Götter, Tempel, Opfer etc. entwertende Christentum erschien als "sacrilegium"; die sacrilegi aber verdammte das römische Gesetz zum Kampf mit wilden Tieren oder zum Kreuzestod. Wirkliche oder angebliche Heilungen, der von den Christen ausgeübte Exorzismus, gaben Anlaß zur Beschuldigung der Magie, die den erwiesenen Zauberern den Flammentod, den übrigen an der magischen Handlung Beteiligten die Strafe der Kreuzigung etc. nach römischem Gesetz zuzog. Hatte in dem religiösen Verhalten der Christen der Staat somit eine gewisse Veranlassung, dieselben der Auflehnung gegen seine Einrichtungen und Gesetze zu beschuldigen und zu bestrafen, so gingen doch die Verfolgungen noch häufiger vom heidnischen Volk aus, das im Götzendienst den Quell seines Erwerbs (heidnische Priester, Goeten, Götzenbildverfertiger und Händler) verteidigte und voll Haß jede Handlung eines Christen mit Argwohn betrachtete; so ward von ihm der Genuß des geheiligten Leibes als ein thyestisches Gastmahl, die allgemeine Bruderliebe als Vorwand der Unzucht verdächtigt. Alle öffentlichen Unglücksfälle wurden sofort als Strafgerichte der über ihre Verachtung erzürnten Götter dargestellt. Den Vornehmen und im Geiste der alten Welt Gebildeten endlich war das Christentum der finstere Aberglaube eines bethörten Pöbels. Zu diesen eigentlichen und planmäßigen Verfolgungen sind die Vorfälle des 1. Jahrh. noch nicht zu zählen, wie wenn bald auf dem Boden Palästinas in der Nachfolge des Meisters selbst zahlreiche Opfer dem pharisäischen Haß fallen, bald in Rom (64 n. Chr.) die tyrannische Laune eines Nero die Schuld an dem Brande der Stadt auf die Christen wälzt und sie kreuzigen oder in die Felle wilder Tiere einnähen und den Hunden zur Zerfleischung vorwerfen oder, mit brennbaren Stoffen überzogen, gleich Fackeln anbrennen läßt. Auch unter Domitian (81-96) wurde die Anklage auf Christentum als eine Art Hochverrat nur benutzt, um einzelne Konfiskationen, Verbannungen und Hinrichtungen, wie es scheint selbst gegen zwei Mitglieder der kaiserlichen Familie, T. Flavius Clemens und Flavia Domitilla, durchzusetzen. Erst seit den Zeiten des Kaisers Trajan beginnt der eigentliche Christenprozeß und zwar zunächst in der Form der Einzelanklage. Das Edikt Trajans vom Jahr 112, welches den Christenprozeß in der angegebenen Weise instruiert hatte, blieb Reichsgesetz und wurde unter Trajans Nachfolgern bald laxer, bald strenger gehandhabt. Ersteres gilt namentlich von Hadrian (117-138), unter welchem jedoch eine um so grausamere Verfolgung die Christen seitens der rebellischen Juden in Palästina unter Bar-Kochba (s. d.) betroffen hat. Aber auch die Wut des heidnischen Volkes hat sich unter dem Eindruck gehäufter öffentlicher Unglücksfälle öfters gegen die Götterfeinde entladen. Eine etwas härtere Praxis begann unter Antoninus Pius (138-161), unter dessen Regierung wohl die Verfolgung in Smyrna, die dem Bischof Polykarp das Martyrium bereitete (155-156), fällt, und noch mehr Ernst war es damit dem Marcus Aurelius (161-180), unter dessen Regierung namentlich die blutige Verfolgung in Lugdunum (Lyon) und Vienna (Vienne) im südlichen Gallien (177) stattfand. Nach einer 20jährigen, nur von einzelnen Martyrien unterbrochenen Zeit der Ruhe erhob sich eine neue Verfolgung unter Septimius Severus infolge eines Edikts, welches den Übertritt vom Heidentum zum Judentum oder Christentum untersagte, 202 über die Christen in Ägypten und im prokonsularischen Afrika. Alexander Severus (222-235), beeinflußt von seiner Mutter Julia Mammäa, stellte dagegen das Bild Christi unter seine Hausgötter. Ebendies war für seinen Mörder und Nachfolger Maximinus Thrax (235-238) Grund genug zu entgegengesetz-^[folgende Seite]

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