Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Christian

91

Christian (Herzog von Schleswig-Holstein; Bischof von Preußen).

folge auch in den Herzogtümern sicherzustellen. Als die Stände der Herzogtümer und die Agnaten hiergegen Protest einlegten und auch der Deutsche Bund durch Beschluß vom 7. Sept. 1846 die bestehenden Rechte wahrte, erließ C. zur Beruhigung eine Bekanntmachung vom 18. Sept. 1846, welche aber an der Integrität Dänemarks festhielt und daher ihren Zweck verfehlte. Er entschloß sich nun zu einem letzten Versuch, dem Bruch zwischen Dänemark und den Herzogtümern vorzubeugen, indem er durch Bewilligung einer konstitutionellen Verfassung die letztern der Vereinigung mit Dänemark geneigt zu machen gedachte. Mit den Vorarbeiten hierzu beschäftigt, starb er 20. Jan. 1848. Vgl. Gießing, Lebens- und Regierungsgeschichte Christians VIII. (Altona 1852).

15) C. IX., geb. 8. April 1818 auf dem Schloß Luisenlund bei Schleswig als der vierte Sohn des Herzogs Friedrich Wilhelm Paul Leopold von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, vermählte sich 26. Mai 1842 mit Luise, der dritten Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel und der Prinzessin Luise Charlotte, Schwester Christians VIII. von Dänemark, nahm seinen Wohnsitz in Kopenhagen und erwarb dadurch einige Aussicht auf den dänischen Thron, weswegen er sich auch ganz als Däne benahm. Er unterzeichnete den Protest des schleswig-holsteinischen Gesamthauses aus Anlaß des "Offenen Briefs" von 1846 nicht und war der einzige Prinz von Schleswig-Holstein, welcher 1848-50 in dänischen Kriegsdiensten blieb. So schien er die geeignete Persönlichkeit, um bei dem bevorstehenden Erlöschen des dänischen Mannesstamms in dessen Erbe einzutreten. Wirklich ward er zuerst im Warschauer Protokoll vom 5. Juni 1851 und dann im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 als Thronfolger in der gesamten dänischen Monarchie bezeichnet. Durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 ward er Erbprinz von Dänemark. Für das eigentliche Königreich Dänemark erlangte dieses Gesetz nach Verzicht der Agnaten und Zustimmung des Reichstags sofort Gültigkeit. Auch in den drei Herzogtümern wurde dasselbe verkündigt; aber hier fehlte ihm die Zustimmung der Agnaten, der Stände und des Deutschen Bundes. Gleichwohl trat C., nachdem Friedrich VII. 15. Nov. 1863 gestorben war, die Regierung in der ganzen Monarchie an, und seine erste Regierungshandlung war, daß er, von der Bevölkerung Kopenhagens gedrängt, 18. Nov. die eiderdänische Verfassung bestätigte, durch welche das Herzogtum Schleswig mit dem Königreich ganz verschmolzen werden sollte. Dies führte zum Krieg mit Preußen und Österreich und endlich zum Wiener Frieden vom 30. Okt. 1864, in welchem C. Schleswig, Holstein und Lauenburg an die deutschen Großmächte abtreten mußte. Die Hoffnung, auf Grund des Artikels 5 des Prager Friedens von 1866 Nordschleswig wiederzugewinnen, ward durch die Aufhebung desselben 1878 vereitelt. Im Innern geriet C. bald in Konflikt mit dem Folkething, da er nur konservative Ministerien berief, obwohl im Thing seit langem die Linke die Majorität hatte. Auf das konservative Landsthing sich stützend, weigerte sich C. hartnäckig, das Ministerium Estrup zu entlassen. C. hat sechs Kinder. Sein ältester Sohn, Kronprinz Friedrich, geb. 3. Juni 1843, ist seit 1869 mit der Prinzessin Luise, Tochter König Karls XV. von Schweden, vermählt; sein zweiter Sohn bestieg 6. Juni 1863 als Georg I. (s. d.) den Thron von Griechenland. Von den Töchtern ist die älteste, Prinzessin Alexandra, geb. 1. Dez. 1844, seit 1863 mit dem Prinzen von Wales, die zweite, Prinzessin Dagmar, geb. 26. Nov. 1847, seit 1866 mit dem russischen Thronfolger, jetzigen Kaiser Alexander III., die dritte, Prinzessin Thyra, seit 21. Dez. 1881 mit dem hannöverschen Prätendenten, Herzog von Cumberland, vermählt.

[Schleswig-Holstein.] 16) C. Karl Friedrich August, Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, geb. 19. Juli 1798, Sohn des Herzogs Friedrich Christian und der Prinzessin Luise Auguste von Dänemark, der einzigen Tochter Christians VII. (s. Christian 13) und der unglücklichen Königin Karoline Mathilde, erhielt eine vortreffliche Erziehung, machte 1817-20 mit seinem jüngern Bruder, Friedrich, Prinzen von Noer, ausgedehnte Reisen und vermählte sich 1820 mit der Gräfin Daneskjold-Samsöe. Er lebte dann zurückgezogen auf seinen Gütern in Schleswig. Als Chef der jüngern königlichen Linie des Hauses Oldenburg stand ihm im Fall des Aussterbens des Mannesstamms der ältern regierenden königlichen Linie des dänischen Regentenhauses die Erbfolge in Schleswig-Holstein rechtlich zu. Dies Recht wahrte er mit Entschiedenheit, zumal es der sicherste Schutz der Herzogtümer gegen die dänischen Einverleibungsgelüste war, und trat nach dem Offenen Brief Christians VIII. und nach Ausbruch des Kriegs 1848 mit seiner ganzen Familie in die Bewegung ein. Sein Bruder, Prinz Friedrich von Noer, stellte sich an die Spitze der provisorischen Regierung, seine Söhne traten in die schleswig-holsteinische Armee ein, während der Herzog selbst nicht öffentlich hervortrat, sondern nur in gelegentlichen Missionen und in der schleswigschen Ständeversammlung thätig war. Nach der Herstellung der dänischen Herrschaft in den Herzogtümern 1851-52 ward der Herzog von der sogen. Amnestie ausgeschlossen und die ganze Familie aus der dänischen Monarchie verbannt. Als das Kopenhagener Kabinett mit der Konfiskation seiner sequestrierten Güter drohte, vollzog der Herzog, auch von Rußland und Preußen gedrängt, 30. Dez. 1852 eine Akte, wodurch er seine Stammgüter gegen eine Kaufsumme von 2,250,000 Thlr. an Dänemark abtrat und versprach, der neuen Erbfolgeordnung in Dänemark in keiner Weise entgegentreten zu wollen, was er selbst indes nicht als einen Verzicht auf sein Erbrecht angesehen wissen wollte. 1863 entsagte C. noch einmal seinen Ansprüchen auf die Erbfolge in Schleswig-Holstein und überließ die Verfolgung derselben seinem Sohn, dem Herzog Friedrich. Er starb 11. März 1869 zu Primkenau in Niederschlesien, wo er sich nach der Abtretung seiner Stammgüter angekauft hatte.

Christian, 1) erster Bischof von Preußen, ein Cisterciensermönch, wirkte seit 1209 als Apostel unter den heidnischen Preußen mit vielem Erfolg und wurde von Innocenz III. 1215 zum Bischof von Preußen ernannt. Da aber bald darauf eine Reaktion des Heidentums eintrat und C. zu seiner Hilfe Kreuzfahrer, namentlich die polnischen Herzöge mit ihren Mannen, herbeirief, ward er aus seiner Diözese vertrieben, und die Preußen machten öfters Verheerungszüge in die benachbarten polnischen Gebiete, was den Herzog Konrad von Masovien bewog, den Deutschen Orden, welcher damals unter Hermann von Salza einen hohen Aufschwung gewonnen hatte, zu Hilfe zu rufen. Der Orden leistete dem Rufe Folge und begann 1230 mit Hilfe von Kreuzfahrern den Kampf gegen die Heiden. C. suchte, als die Ritter erobernd die Weichsel hinab vordrangen, seine Mission im Samland fortzusetzen, geriet aber 1233 in

^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]