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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Schulwesen).

in Bayern, Freiburg in Baden für die oberrheinische Kirchenprovinz, d. h. für die Katholiken in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Hessen und Hessen-Nassau; 20 Bistümer: Ermeland, Kulm, Breslau, Hildesheim, Osnabrück, Münster, Paderborn, Fulda, Limburg und Trier in Preußen, Augsburg, Passau, Regensburg, Eichstätt, Würzburg und Speier in Bayern, Rottenburg in Württemberg, Mainz in Hessen, Straßburg und Metz in Elsaß-Lothringen; 3 apostolische Vikariate (das Dresdener für Sachsen, das für Anhalt und das der nordischen Missionen). Diesen unterstehen die Erzpriester und Dekane. Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Kongregationen wurden durch das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872 vom Gebiet des Reichs ausgeschlossen, nur die ausschließlich der Krankenpflege gewidmeten Orden können fortbestehen und neu errichtet werden. Die Altkatholiken haben einen staatlich anerkannten Bischof in Bonn. Vgl. Böttcher, Germania sacra; topographischer Führer für kirchengeschichtliche Ortskunde (Leipz. 1874 ff.).

Geistige Kultur. Bildungsanstalten.

D. steht in der Volksbildung auf der ersten Stufe unter den größern Völkern der Erde, wiewohl in den letzten Dezennien der Ausgleich vielfach große Fortschritte gemacht hat. D. und namentlich Preußen verdanken die Blüte der Volksbildung den Bestrebungen der Anhänger Pestalozzis, die, unterstützt durch die politischen Verhältnisse in Preußen während der beiden ersten Dezennien des gegenwärtigen Jahrhunderts, das Schulwesen reformierten und in ganz neue Bahnen lenkten. Einen Stoß aber bekam es durch die nach 1840 mit Eichhorn beginnende Reaktion, die, erst kaum fühlbar, nach einigen Seiten sogar noch wohlthuend wirkte, mit Herausgabe der Stiehlschen Schulregulative (1854) aber nach und nach immer mächtiger hervortrat und zu einer Zersetzung des Volksschulwesens führte, die 1872 noch rechtzeitig eine Änderung des Systems bewirkte. Am weitesten in der allgemeinen Bildung stehen die östlichen Provinzen zurück, in denen noch immer ein nicht geringer Prozentsatz von Rekruten, ohne lesen und schreiben zu können, jährlich eingestellt wird; in den Provinzen Westpreußen und Posen waren es 1883/84: 7,38, bez. 8,89 Proz., im ganzen Königreich 1,97 gegen 3,98 Proz. im Jahr 1874 (vgl. Analphabeten).

In den übrigen deutschen Staaten ist das Volksschulwesen mehr oder weniger ähnlichen Schwankungen unterworfen gewesen wie in Preußen; jedoch ging die Reaktionsperiode in einigen schnell vorüber oder traf andre kaum, so daß das Schulwesen in mehreren Ländern das in Preußen immer noch übertrifft, bez. überholt hat. Das gilt namentlich von allen sächsischen Ländern, von Baden, Braunschweig, Württemberg etc. In Bayern fand man 1879 bei der Einstellung der Rekruten 0,47 Proz., 1883/84 nur noch 0,08 Proz. derselben ohne Schulbildung. Das Volksschulwesen ist meist konfessionell geschieden. In fast allen Teilen des Reichs besteht für die Volksschule noch eine Lokalschulaufsicht, die meist in den Händen der Geistlichen liegt.

Die Grundlage der Volksbildung bildet der Schulzwang, wonach alle Einwohner ihre nicht anderweit gehörig unterrichteten Kinder vom zurückgelegten 5., bez. 6. bis im allgemeinen zum vollendeten 14. Lebensjahr zur öffentlichen Schule schicken müssen. Anfangs- und Endpunkt der Schulpflicht sind in den verschiedenen Staaten, sogar in den Provinzen verschieden; die allgemeine Schulpflicht selbst aber besteht in ganz D. Gegenwärtig schätzt man die Zahl der Volksschulen in D. auf 57,000, welche von ca. 7,100,000 Kindern besucht werden. Für die Ausbildung von Schullehrern bestehen Präparandenanstalten (73) und Schullehrerseminare (183). Einen Übergang von den Volksschulen zu den höhern Schulanstalten bildet die Mittelschule unter den verschiedensten Bezeichnungen und Einrichtungen (im preußischen Staat ist für dieselbe 1872 eine einheitliche Grundlage aufgestellt worden), und als Ergänzung der Volksschule erscheint die Fortbildungsschule, welche die Volksschulbildung befestigen und in ihrer Anwendung auf das praktische Leben erweitern soll. Bei letzterer findet sich eine Schulpflicht nur unter gewissen Voraussetzungen anerkannt. In den höhern Lehranstalten soll die wissenschaftliche Vorbildung erworben werden, die als Unterlage für die spätere Berufs- oder Fachbildung dient. Die Gymnasien haben als Mittelpunkt das Studium des klassischen Altertums. Zur Vorbereitung dienen auch Progymnasien mit gleichen Zielen, aber ohne oberste Klasse.

Im Verlauf des Kampfes der seit dem 17. Jahrh. in den Vordergrund tretenden naturwissenschaftlichen Forschung mit der Alleinherrschaft des klassischen Altertums entstanden (1817) Realschulen, in denen das mathematisch-naturwissenschaftliche Element gegen das philologisch-historische der Gymnasien überwog. Die Realschulen erster Ordnung, die bei gleicher Klassenzahl und Unterrichtsdauer wie die Gymnasien ihren Lehrplan erfüllen, stehen hinter letztern nicht mehr zurück; nur die Richtung der Ausbildung bleibt eine verschiedene. Man unterscheidet noch Realgymnasien, d. h. Realschulen erster Ordnung, deren Lehrplan für die drei untern Klassen mit den Gymnasien völlig übereinstimmt; ferner Oberrealschulen, die an Stelle des Lateins höhere Ziele in den neuern Sprachen und Naturwissenschaften verfolgen. Zu den Realgymnasien stehen die Realprogymnasien, zu den Oberrealschulen die Realschulen (zweiter Ordnung) in demselben Verhältnis wie die Progymnasien zu den Gymnasien. Während diese Anstalten in Ermangelung der obersten Klasse nur der Vorbereitung dienen, sollen die höhern Bürgerschulen eine selbständig in sich abgeschlossene Bildung vermitteln.

Im J. 1884 gab es in D. 878 Lehranstalten, die zur Ausstellung der Qualifikationszeugnisse zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt waren (vgl. die Übersicht derselben, S. 820).

Die Universitäten oder Hochschulen bestehen in der Regel aus 4 Fakultäten: der theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen. Die theologische Fakultät ist ganz vorherrschend eine evangelische, katholisch nur bei den Universitäten zu München, Würzburg, Freiburg, Münster und dem Lyceum zu Braunsberg; eine evangelisch- und eine katholisch-theologische Fakultät (daher 5 Fakultäten) haben die Universitäten zu Bonn, Breslau und Tübingen; die letztere besitzt eigentlich 7 Fakultäten, indem zu den 5 noch eine staatswissenschaftliche und eine naturwissenschaftliche hinzutreten. Die Universitäten zu München und Würzburg besitzen gleichfalls 5 Fakultäten: dort ist eine staatswirtschaftliche, hier eine staatswissenschaftliche hinzugefügt worden. Die Akademie zu Münster steht im Rang einer Universität gleich, obschon sie nur 2 Fakultäten (eine katholisch-theologische und eine philosophische) hat. Die älteste Universität im Deutschen Reich ist die zu Heidelberg (1386), die jüngste die zu Straßburg (1872). Im ganzen gibt es mit Einschluß der Akademie zu Münster und der katholisch-theologischen Fakultät zu Braunsberg 22 Hochschulen, davon 11 im preußischen Staat: Berlin (1810 gestiftet),