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Deutschland (Heerwesen).
Hauptbestandteil der Ausgaben bilden (1884/85: 339,9 Mill., 1885/86: 340,7 Mill., 1886/87: 343,036,713 Mk. Fortdauernde Ausgaben, 1884/85: 26,8 Mill., 1885/86: 32,1 Mill., 1886/87: 41,511,588 Mk. einmalige Ausgaben), wurden früher in Form eines Pauschquantums bewilligt. Nach der norddeutschen Bundesverfassung (Art. 62) wurden dem Bundesfeldherrn jährlich so vielmal 225 Thlr. zur Verfügung gestellt, als die Kopfzahl der Friedenspräsenzstärke der Armee betrug. Für die Jahre 1872-74 war das Pauschale durch Reichsgesetz vom 9. Dez. 1871 auf 90,373,275 Thlr. pro Jahr festgestellt. Seit 1875 werden die Ausgaben für das Reichsheer gleich den übrigen Ausgaben jährlich veranschlagt. Allerdings ist die Friedenspräsenzstärke der Armee durch die Reichsgesetze vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880 jeweilig auf sieben Jahre (Septennat) festgestellt (s. unten). Spezialisierte Etats werden aufgestellt für das preußische, sächsische und württembergische Kontingent. Bayern ist verpflichtet, für sein Kontingent und die zu demselben gehörigen Einrichtungen einen gleichen Geldbetrag zu verwenden, wie er nach Verhältnis der Kopfstärke durch den Militäretat des Reichs für die übrigen Teile des Reichsheers ausgesetzt ist. Dieser Betrag wird im Reichshaushaltsetat für das bayrische Kontingent in Einer Summe ausgeworfen, indem die Aufstellung der nötigen Spezialetats Bayern überlassen bleibt. Nächst dem Reichsheer verursacht die Marineverwaltung den größten Aufwand (1884/85: 26,9 Mill., 1885/86: 33,1 Mill., 1886/87: 37,101,185 Mk. an fortdauernden, 1884/85: 10 Mill., 1885/86: 9,2 Mill., 1886/87: 9,701,900 Mk. an einmaligen Ausgaben; immer abgesehen von Nachtragsetats, insbesondere von dem Nachtragsetat pro 1884/85, welcher 19 Mill. Mk. für die Marineverwaltung auswarf). Der Reichshaushaltsetat für 1886/87 (in Einnahme und Ausgabe je 696,615,509 Mk.) enthält folgende Ausgabeposten:
Fortdauernde Ausgaben Mark Einmalige Ausgaben Mark
Reichstag 379670 -
Reichskanzler und Reichskanzlei 141360 11000
Auswärtiges Amt 7377535 615000
Reichsamt des Innern (inkl. Bundesrat) 7753025 2590010
Verwaltung des Reichsheers 343036713 41511588
Marineverwaltung 37101185 9701900
Reichsjustizverwaltung 1887178 -
Reichsschatzamt 155534666 7300000
Reichseisenbahnamt 297165 -
Reichsschuld 18302500 -
Rechnungshof 529773 -
Allgemeiner Pensionsfonds 21850075 -
Reichsinvalidenfonds 26961588
Post- und Telegraphenverwaltung - 4508815
Reichsdruckerei - 360000
Eisenbahnverwaltung - 3294460
Fehlbetrag des Haushalts des Etatsjahrs 1883/84 - 5570303
Zusammen: 621152433 75463076
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Erläuternd ist hierzu noch zu bemerken, daß die Ausgaben für den Bundesrat in der Summe für das Reichsamt des Innern mit enthalten sind, und daß die Ausgabeposition des Reichsschatzamts um deswillen eine so hohe ist, weil unter dieser Rubrik die allgemeinen Fonds mit ausgeworfen sind, insbesondere die Herauszahlungen, welche das Reich aus den Erträgnissen der Zölle und der Tabaksteuer (über 130 Mill. hinaus) und aus denjenigen der sogen. Börsensteuer an die Einzelstaaten zu leisten hat. Für die Reichspostverwaltung erscheinen im Ordinarium um deswillen keine Ausgaben, weil die fortdauernden Ausgaben aus den Einnahmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung bestritten werden. An Einnahmen stehen den Ausgaben für 1886/87 gegenüber:
Mark
Zölle und Verbrauchssteuern 391601670
Reichsstempelabgaben 30387000
Überschuß der Post- u. Telegraphenverwalt. 28563006
Reichsdruckerei 1065690
Eisenbahnverwaltung 17847400
Bankwesen 2447500
Verschiedene Verwaltungseinnahmen 7748879
Aus dem Reichsinvalidenfonds 26961588
Zinsen aus belegten Reichsgeldern (Reichsfestungsbaufonds u. Reichsgebäudefonds) 1580000
Außerordentl. Zuschüsse aus den beiden letztgedachten Fonds und aus der Anleihe 49969716
Matrikularbeiträge 138443060
Zusammen: 696615509
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Heerwesen des Deutschen Reichs.
Schon das alte Deutsche Reich hatte seine Reichsarmee, doch bei der bunten Zusammensetzung aus zahllosen kleinen Kontingenten ohne besondern militärischen Wert. Unabhängig davon bildeten die größern Kontingente schon damals wohlgeordnete, gut disziplinierte, im Krieg bewährte Truppenverbände, wie Braunschweig, Hessen, Sachsen, Hannover, Bayern und vor allen Preußen, dessen stehendes Heer allein an Stärke die ganze Reichsarmee übertraf. Größere Einheit in das deutsche Heerwesen brachte 1815 die Organisation des Deutschen Bundes (s. d.). Nachdem dann der preußisch-österreichische Krieg von 1866 auch dieser Bundesarmee ein Ende gemacht hatte, wurden durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 1. Juli 1867 das Militärwesen und die Kriegsmarine der Bundesgesetzgebung unterstellt, dem König von Preußen wurde als Bundesoberfeldherrn das Recht zuerkannt, im Namen des Norddeutschen Bundes Krieg zu erklären, Frieden und Bündnisse zu schließen. Die Bundeskriegsmarine sollte unter dem Oberbefehl Preußens eine einheitliche sein. Auf Grund der in der Verfassung gegebenen Bestimmungen über das Heerwesen wurde das Wehrgesetz vom 9. Nov. 1867 erlassen, welches später auf das Deutsche Reich übernommen wurde. Beim Beginn des deutsch-französischen Kriegs 1870 bestand das Heer des Norddeutschen Bundes aus 118 Infanterieregimentern = 350 Bataillonen, 18 Jägerbataillonen; 76 Kavallerieregimentern à 5 = 380 Eskadrons; 13 Regimentern und 1 (hessischen) Abteilung Feldartillerie mit 163 Fuß- und 39 reitenden = 202 Batterien mit im Krieg 1212 bespannten Geschützen; 9 Regimentern Festungsartillerie mit im Frieden 88 Kompanien; 12 Pionierbataillonen zu 4, 1 (sächsischen) zu 3 Kompanien und 1 (hessischen) Pionierkompanie = 52 Kompanien; 13 Trainbataillonen zu 2 Kompanien, 1 (hessischen) Trainabteilung; außerdem 216 Landwehrbataillonen. Das Heer gliederte sich in 13 Armeekorps, darunter 1 Garde- und 1 sächsisches Armeekorps. Der Friedensstand betrug (einschließlich des nordhessischen Kontingents) 302,633 Köpfe, 73,312 Pferde und 808 bespannte Geschütze; die Kriegsstärke mit Einschluß des ganzen hessischen Kontingents:
Offiziere Mann Pferde Geschütze
Feldtruppen 12777 543058 155896 1212
Ersatztruppen 3280 182940 22545 234
Besatzungstruppen 6376 198678 15689 234
Zusammen: 22433 924676 194130 1680
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