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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1546-1555. Reformationszeit, Karl V.).

Gewalt, und so entstand der Schmalkaldische Krieg (1546-47).

Obwohl die schmalkaldischen Verbündeten dies hatten voraussehen müssen, so machten sie doch von ihrer augenblicklichen militärischen Überlegenheit keinen Gebrauch, dem Rat Luthers, der nur Verteidigung gegen Gewalt für erlaubt erklärte, auch nach seinem Tod gehorsam. Sie zogen zwar 1546 zum Schutz der süddeutschen Bundesmitglieder ein stattliches Heer an der Donau zusammen, ließen es aber ruhig geschehen, daß Karl italienische und spanische Truppen gegen die ausdrückliche Bestimmung der Wahlkapitulation aus Italien an sich zog und das kaiserliche Heer sich immer mehr verstärkte. Während sie müßig an der Donau standen, schloß Karl mit Herzog Moritz von Sachsen, der, gegen seinen ernestinischen Vetter wegen eines Streits über die sächsischen Stifter erbittert, diesem die Kur entreißen wollte, einen geheimen Vertrag, worauf derselbe plötzlich in Kursachsen einfiel und den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen zum Schutz ihrer Lande ihre Truppen nach Norden zu führen nötigte. Nun war Süddeutschland der Übermacht des Kaisers preisgegeben und wurde noch 1546 ohne Mühe unterworfen. Im Frühjahr 1547 wandte sich Karl nach Sachsen, überfiel 24. April bei Mühlberg das Heer Johann Friedrichs, zersprengte es und nahm ihn selbst gefangen. Die sächsische Kur nebst den Kurlanden wurde auf Moritz, das Haupt der albertinischen Linie des Hauses Wettin, übertragen. Landgraf Philipp unterwarf sich dem Kaiser in Halle, wurde aber ebenfalls in Haft behalten. Der Schmalkaldische Bund war vernichtet, Karl hatte einen Sieg über die mächtigsten Reichsstände erfochten, wie es seit Friedrich I. keinem Kaiser wieder gelungen war. Niemand wagte ihm mehr entgegenzutreten, er war Meister in D.

Auf dem Reichstag zu Augsburg, welcher im September 1547 sich versammelte, beschloß nun Karl, die Dinge in D. nach seinem Sinn zu ordnen, bewies aber dabei seinen völligen Mangel an Verständnis in religiösen Dingen. Er ließ nämlich eine Glaubensformel ausarbeiten, das Augsburger Interim (s. Interim) von 1548, welches eine Vereinbarung des alten und neuen Glaubens, zugleich aber eine Antwort sein sollte auf das eigenmächtige Verfahren des Papstes, welcher in Trient sogleich gerade die Hauptlehren der Protestanten für ketzerisch erklären ließ, statt durch Versöhnlichkeit ihnen die Beschickung zu erleichtern, und 1547 das Konzil nach Bologna verlegte, um es aus dem Machtbereich des Kaisers zu entfernen. Das Interim gestand den Protestanten das Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Priesterehe zu, näherte sich auch in der Rechtfertigungslehre dem protestantischen Standpunkt und beschränkte die Macht des Papstes in D., wollte aber die katholische Hierarchie und den alten Kultus aufrecht erhalten wissen und verlangte von den Protestanten jedenfalls Unterwerfung unter die künftige Entscheidung des Konzils, das sie beschicken sollten. Die katholischen Stände wiesen diesen Ausgleich sofort zurück, und Karl verzichtete auf ihre Anerkennung. Die Protestanten wagten nach ihrer Niederlage keine offene Opposition; nur die beiden gefangenen Fürsten blieben standhaft bei ihrer Weigerung, sich dem Interim zu unterwerfen. Aber nur ein Teil der Stände verkündete es, keiner versuchte seine gewaltsame Durchführung. Die protestantische Bevölkerung lehnte sich energisch dagegen auf; die fliegende Presse jener Zeit verurteilte Moritz' Verrat mit Unwillen und Entrüstung und pries Magdeburgs Heldenmut, der einzigen Stadt, die das Interim offen zurückwies. In den Städten Oberdeutschlands, die der kaiserlichen Soldateska wehrlos preisgegeben waren, versuchte der Kaiser die gewaltsame Durchführung; Hunderte von überzeugungstreuen Predigern wurden vertrieben.

Aber von einem Gelingen seines Plans, durch Oktroyierung einer neuen Glaubensformel kirchlichen Frieden und Einheit in D. wiederherzustellen, konnte um so weniger die Rede sein, als der Papst nicht damit einverstanden war und Karl V. zugleich andre weitgehende Entwürfe betrieb, die ihm seine bisherigen Anhänger entfremdeten. Die Ernennung der Beisitzer des Reichskammergerichts zog er ganz an sich, erklärte auch Eingriffe in geistliches Eigentum und Störungen der geistlichen Gerichtsbarkeit für Landfriedensbruch und errichtete eine Reichskriegskasse, welche ihm mit Mitteln des Reichs die Möglichkeit gewährte, D. durch ein spanisches Heer fortwährend im Zaum zu halten. Durch die Pragmatische Sanktion vereinigte er sein burgundisches Erbe zu einem politischen Ganzen, das als zehnter Kreis mit dem Reich verbunden und unter seinen Schutz gestellt, aber dem Reichskammergericht und der Reichsregierung nicht unterworfen wurde. Endlich aber hegte er die Absicht, die Verbindung Deutschlands mit Spanien und seine Unterordnung unter die habsburgische Weltherrschaft dadurch zu verewigen, daß er seinen Sohn Philipp auch zu seinem Nachfolger im Kaisertum bestimmte und auf dem Reichstag in Augsburg 1551 von seinem Bruder Ferdinand und dessen Sohn Maximilian den Verzicht auf die Kaiserwürde verlangte. Da erhob sich Kurfürst Moritz, um die Unabhängigkeit der deutschen Fürsten und die Religionsfreiheit zu retten. Mit meisterhaftem Geschick wußte er den Kaiser zu täuschen und in Sicherheit zu wiegen, während er das durch seinen frühern Verrat erwachte Mißtrauen der protestantischen Fürsten beschwichtigte und sich ihres Beistandes versicherte. Auch erlangte er durch den Vertrag von Friedewald vom König Heinrich II. von Frankreich das Versprechen einer Diversion gegen den Kaiser und Subsidienzahlungen, wogegen der König das Recht haben sollte, als Reichsvikar die französisch redenden Stifter und Städte Cambrai, Metz, Toul und Verdun zu besetzen.

Als alle Vorbereitungen getroffen waren, erließ Moritz ein Manifest gegen die "viehische erbliche Servitut", die D. von Spanien drohe, und brach im März 1552 von Sachsen in Eilmärschen nach dem Süden auf, indem er unterwegs die Truppen der verbündeten Fürsten an sich zog. Anfang April war er bereits in Augsburg und hatte ganz Oberdeutschland in seiner Gewalt. Der Kaiser, dem der Weg nach Flandern abgeschnitten war, flüchtete von Innsbruck nach Steiermark. Krank und durch das Scheitern seiner Lebenspläne aufs tiefste erschüttert, überließ er seinem Bruder Ferdinand die Unterhandlung mit den deutschen Fürsten, welche 29. Juli 1552 zu dem Passauer Vertrag führte; in diesem wurde die Freigebung der gefangenen Fürsten, die Aufhebung des Interim und die Errichtung eines beständigen Friedens zwischen beiden Parteien auf Grund der ständischen Religionsfreiheit den protestantischen Fürsten zugestanden. Der definitive Friede wurde 25. Sept. 1555 in Augsburg abgeschlossen (Augsburger Religionsfriede, s. d.). In demselben wurde den Reichsständen das Recht, die Konfession für sich und ihr Territorium frei zu wählen (jus reformandi), gewährt und damit der Grundsatz "Cujus regio, ejus religio", den schon der Reichstag