Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

887

Deutschland (Geschichte 1815-1835. Der Deutsche Bund).

zu polizeilicher Unterdrückung aufzufordern. Görres' "Rheinischer Merkur" ward verboten, der Tugendbund aufgehoben, und das Wartburgfest der Jenaer Burschenschaft (18. Okt. 1817) wurde zum Anlaß genommen, Karl August von Weimar zur Wiedereinführung der Zensur und zur Beschränkung der studentischen Freiheit zu nötigen. Die Bekämpfung des sogen. revolutionären Geistes in seinen unschuldigsten Regungen war auf dem Aachener Kongreß (1818) ein Hauptgegenstand der Beratung der Monarchen. Die Wiener Politiker, welche am liebsten in Europa und in D. eine Kirchhofsruhe hergestellt hätten, um ungestört ihrer epikureischen Genußsucht frönen zu können, benutzten namentlich die Ermordung Kotzebues durch einen Jenaer Studenten, K. L. Sand (1819), dazu, um deutsche Ministerkonferenzen nach Karlsbad (August 1819) zu berufen, welche sich über gewisse Beschlüsse gegen die Presse, die Burschenschaft, das Turnwesen und die Freiheit der Universitäten vereinigten. Diese Karlsbader Beschlüsse wurden vom Bundestag in einer einzigen Sitzung (20. Sept. 1819) sämtlich bestätigt. Während alle in der Bundesakte versprochenen Dinge, organische Bundeseinrichtungen, Grundgesetze, Sicherung der Freiheit der Presse und des Handels und Verkehrs, landständische Verfassungen u. dgl., seit 1815 nicht im geringsten gefördert worden waren, ward jetzt sofort eine Exekutivordnung für die Ausführung von Bundesbeschlüssen, welche die Sicherung der öffentlichen Ordnung bezweckten, beschlossen, die Überwachung sämtlicher Universitäten und eine strenge Zensur eingeführt und in Mainz eine Zentraluntersuchungskommission gegen die demagogischen Umtriebe eingesetzt, die eine Menge meist schuldloser junger Leute verhaften ließ und jahrelang in Gefängnissen herumschleifte. Die gewissenhaften, aber rauhen preußischen Behörden verfuhren bei den Demagogenverfolgungen mit gehässigem Ungeschick. Männer wie Arndt, Welcker und Jahn wurden verhaftet und ihrer Ämter entsetzt.

Damit noch nicht zufrieden, bewirkte Metternich, stets getreulich von Preußen unterstützt, die Annahme der Wiener Schlußakte (8. Juli 1820), welche den Deutschen Bund zu einem völkerrechtlichen Verein zur Erhaltung innerer und äußerer Ruhe herabdrückte und den Bundestag zu einem bloßen Polizeiorgan der beiden deutschen Großmächte, hinter denen Rußland stand, machte. Selbst das Versprechen landständischer Verfassungen wurde dahin deklariert, daß in dem Staatsoberhaupt in seiner Eigenschaft als Souverän die gesamte Staatsgewalt vereinigt bleiben müsse und dasselbe nur hinsichtlich der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden sei, sowie daß keiner der Fürsten durch die Verfassung an der Erfüllung seiner bundesmäßigen Pflichten behindert werden dürfe. Die süddeutschen Staaten, in welchen sich ein konstitutionelles Leben in den Landtagen entwickelt hatte und ein liberaler Geist herrschte, namentlich Württemberg, suchten sich den Karlsbader Beschlüssen zu entziehen und eine freisinnige Haltung gegen Presse, Vereinswesen und Universitäten zu bewahren. Sie mußten sich zwar dem Druck der Mächte fügen, rechtfertigten aber durch ihr Auftreten nachträglich ihre unpatriotische Opposition auf dem Wiener Kongreß gegen eine starke Zentralgewalt. Denn nun sah ja die Nation, wie eine solche nicht zur Begründung eines einheitlichen Staatswesens, sondern nur zur Unterdrückung der Freiheit verwendet wurde, und mußte froh sein, daß die Staaten noch genug Selbständigkeit gerettet hatten, um der Polizeiwillkür einige Schranken zu ziehen. Der Bundestag verfiel seitdem der gerechten allgemeinen Verachtung, und von ihm hoffte man nichts mehr. Die Masse des Volkes ging damals allerdings noch ganz in den Sorgen des täglichen Lebens auf, in der Heilung der Kriegswunden durch gesteigerte gewerbliche und kommerzielle Thätigkeit, und das Nationalgefühl machte bei ihr wenig Fortschritte. Die gebildeten Kreise aber, die geistigen Führer Deutschlands, richteten ihre Aufmerksamkeit vor allem auf die Erringung der Freiheit und nahmen sich ein Vorbild an den französischen Liberalen, deren Bestrebungen und Ideen namentlich in Süddeutschland maßgebend wurden.

Die Pariser Julirevolution von 1830 gab denn auch in D. den Anlaß zu einer liberalen und unitarischen Bewegung. In Braunschweig wurde der Herzog Karl, der sein Land durch eine tolle Mißregierung aufs äußerste gereizt hatte, vertrieben und im Oktober 1832 eine neue, freisinnigere Verfassung proklamiert. Der Kurfürst Wilhelm II. von Hessen wurde gezwungen, seinen Sohn zum Mitregenten anzunehmen und die seit 14 Jahren nicht versammelten Landstände zu berufen, welche 9. Jan. 1831 eine liberale Verfassung zu stande brachten. Auch in Sachsen wurde durch Unruhen in verschiedenen Städten die Einsetzung eines freisinnigen Ministeriums und der Beginn von Reformen veranlaßt. In Hannover endlich wurde das ständisch-aristokratische Grundgesetz von 1819 durch ein echt konstitutionelles ersetzt (1833). Im badischen und hessen-darmstädtischen Landtag wurden Anträge auf Berufung einer deutschen Nationalrepräsentation eingebracht. Die reaktionären Staatsmänner gerieten schon in die höchste Unruhe, als zwei unkluge Ausschreitungen, welche durch das Vordrängen unreifer republikanischer und revolutionärer Elemente herbeigeführt wurden, das Hambacher Fest (27. Mai 1832) und das ganz kopflose Frankfurter Attentat einiger Studenten gegen den Bundestag (3. April 1833), ihnen den Vorwand gaben, von Bundes wegen mit scharfen Polizeimaßregeln gegen den Liberalismus einzuschreiten. Der Bundestag faßte 28. Juni und 5. Juli 1832 mehrere von Metternich diktierte Beschlüsse, wonach die Regierungen verpflichtet wurden, nichts zu dulden, was den Beschlüssen des Bundestags zuwiderlaufe, und der Bund sich selbst das Recht vorbehielt, gegen revolutionäre Bewegungen unaufgefordert mit bewaffneter Hand einzuschreiten; Steuern, zur Deckung von Bundeskosten bestimmt, sollten die Landstände gar nicht verweigern dürfen. Alle Vereinigungen politischen Charakters und alle Volksversammlungen wurden verboten und die existierenden liberalen Zeitungen unterdrückt. 1833-34 wurden wieder Ministerkonferenzen in Wien abgehalten, die trotz des Widerspruchs mehrerer mittelstaatlicher Vertreter beschlossen, daß den Ständeversammlungen das Steuerverweigerungsrecht überhaupt nicht zustehe, die Zensur auf die Veröffentlichung der ständischen Verhandlungen ausgedehnt, diese auf die Beratung innerer Angelegenheiten beschränkt, die Universitäten einer noch strengern Kontrolle unterworfen, endlich zur Ausrottung des Demagogentums eine neue Zentraluntersuchungskommission in Frankfurt eingesetzt werden sollte. Wieder wurden ein paar Hundert ältere (Jordan und Weidig), besonders aber junge Männer in die Verbannung getrieben oder durch Verurteilung zu langer Festungshaft unglücklich gemacht. Den Handwerksgesellen wurde das Wandern in die Schweiz, nach Frankreich und Belgien verboten, damit sie nicht vom Liberalismus angesteckt würden. In Baden mußte