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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament).

Indes beide Teile zogen es vor, aus der Frage keinen Kriegsfall zu machen, Napoleon nicht, weil sein Heer noch ebensowenig gerüstet war wie im August 1866, Bismarck, weil er die Zustände in D. sich erst befestigen lassen wollte. So kam denn unter Vermittelung der Mächte auf der Londoner Konferenz (7. bis 11. Mai) ein friedliches Abkommen zu stande: die Festung Luxemburg wurde von den Preußen geräumt, aber geschleift, das Land unter Garantie der Mächte für neutral erklärt; es blieb jedoch im Zollverein.

Die luxemburgische Frage und die Veröffentlichung der Allianzverträge stellten die Frage des Verhältnisses zwischen dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten in den Vordergrund. Daß ein Südbund unmöglich sei, war von Anfang an klar. Überdies knüpfte auch die Erneuerung und Umgestaltung des Zollvereins ein Band zwischen Nord und Süd: der Vertrag wurde 8. Juli 1867 abgeschlossen und bestimmte, daß an die Spitze des Zollvereins ein Zollbundesrat treten solle, welchem jeder Staat nach seiner Größe vertreten sei, um über Zollgesetzgebung, Tarife und Verträge zu entscheiden, und daß ein Zollparlament, gebildet aus dem norddeutschen Reichstag und den durch direkte, allgemeine Wahlen gewählten Vertretern der süddeutschen Bevölkerung, die Rechte der Volksvertretung in allen Zollsachen wahrnehmen solle. In Hessen und Baden wurden der Allianz- und der Zollvertrag nahezu einstimmig vom Landtag angenommen. In Bayern sträubte sich der Reichsrat lange gegen den Zollvertrag. Am hartnäckigsten war die Opposition gegen beide Verträge in der württembergischen Zweiten Kammer, obwohl sie schließlich auch hier angenommen wurden. Immerhin fühlten sich sowohl der württembergische Minister v. Varnbüler als der bayrische Fürst Hohenlohe durch die Stimmung der Bevölkerung veranlaßt, von einem Eintritt in den Norddeutschen Bund abzusehen, und auch Bismarck vermied es, dazu zu drängen; ja, er lehnte sogar den Einzeleintritt Badens ausdrücklich ab. Es genügte vorläufig, daß die süddeutschen Staaten ihre Heereseinrichtungen nach preußischem Muster umgestalteten, und daß jede fremde Einmischung in die deutschen Angelegenheiten abgewehrt wurde. In allem bewährte der Bundeskanzler eine umsichtige, gemäßigte, echt praktische Staatsweisheit. Die Thronrede, mit der am 10. Sept. 1867 der erste (und einzige) ordentliche Reichstag des Norddeutschen Bundes, zu dem die Wahlen 31. Aug. stattgefunden hatten, eröffnet wurde, war in durchaus geschäftlichem Ton gehalten und kündigte der Versammlung eine ganze Reihe wichtiger Arbeiten an, welche im Lauf des Winters durch gemeinschaftliche Thätigkeit der meist nationalliberalen Majorität und der Regierung glücklich erledigt wurden: Bundeshaushalt, Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst, Postgesetz, Freizügigkeitsgesetz, Errichtung von Bundeskonsulaten, Bundesschuldengesetz und andre wichtige Organisationen für den Ausbau des neuen Staatswesens. Das einheitliche Streben der Nation hatte jetzt sein gesetzliches Organ, der Nationalverein löste sich daher 11. Nov. auf.

Bei der Adreßdebatte im Reichstag (24. Sept.) hatte Bismarck zwar über das Verhältnis zu Süddeutschland geäußert, daß, wenn die deutsche Nation in ihrer Gesamtheit die Einheit wolle, auch kein preußischer Staatsmann stark genug, keiner mutig oder kleinmütig genug sei, es hindern zu wollen. Die Wahlen zum ersten Zollparlament, welche im Februar 1868 in Süddeutschland stattfanden, bewiesen jedoch, daß die Nation in der Einheitsfrage noch nicht einmütig-entschlossenen Sinnes sei: in Württemberg fielen unter dem Druck der stark partikularistischen Regierung alle 17 Wahlen partikularistisch aus, in Bayern waren nur 12 Abgeordnete national gesinnt, 24 klerikal oder partikularistisch, selbst in Baden 6 antinational. Nachdem die zweite Session des norddeutschen Reichstags ihre Arbeiten schon 23. März 1868 begonnen hatte, wurde das Zollparlament 27. April vom König von Preußen selbst mit einer Thronrede eröffnet, welche die Macht des nationalen Gedankens und die geeinigte Kraft des deutschen Volkes besonders betonte und die Beratung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen Deutschlands durch die Vertreter der ganzen Nation als eine naturgemäße Entwickelung bezeichnete. Aber die Erwartungen, welche über das eng gesteckte Ziel der Zollberatung hinausgingen, wurden durch die Haltung der antinationalen süddeutschen Fraktion (57 Mitglieder) getäuscht, welche die Ablehnung einer Adresse und der Kompetenzerweiterung bewirkte und auf die von Frankreich drohende Gefahr hinwies, wenn die Unionstendenzen weiter verfolgt würden. Nur die Ausdehnung des Zollvereins auf Mecklenburg und einige Handelsverträge waren das Resultat der Session, auf dessen Dürftigkeit der von Schäffle verfaßte Rechenschaftsbericht der süddeutschen Fraktion höhnisch hinwies. Resigniert ermahnte daher die Schlußrede (23. Mai), "in den Vordergrund zu stellen, was uns eint, und zurücktreten zu lassen, was uns trennen könnte". Fruchtbarer waren die Verhandlungen des norddeutschen Reichstags, welcher bis 20. Juni tagte und neben dem Etat eine neue Maß- und Gewichtsordnung, ein Notgewerbegesetz, Aufhebung der Spielbanken, der Schuldhaft, der polizeilichen Ehebeschränkungen u. a. und die Vorbereitung eines gemeinsamen Strafgesetzbuchs beschloß.

Ähnlich verliefen die Dinge 1869: der Reichstag, der vom 4. März bis 22. Juni tagte, brachte eine neue Gewerbeordnung, eine Wechselordnung, die Errichtung eines gemeinsamen Bundesoberhandelsgerichts in Leipzig, ein Gesetz über die Gleichberechtigung aller Konfessionen zu stande und die Ausdehnung der Bundeskompetenz auf das gesamte bürgerliche Recht in Anregung; das Zollparlament (3. bis 22. Juni) dagegen war ohne weitere politische Bedeutung: von seiten der unionistischen Partei vermied man, die nationale Frage zu berühren, die Partikularisten traten weniger anmaßend auf, und so wurden nur geschäftliche Fragen über Tarifrevisionen und Handelsverträge berührt. Die Reichstagssession, die 14. Febr. 1870 eröffnet und 26. Mai geschlossen wurde, förderte nach Kräften das Werk des Ausbaues und der Festigung des deutschen Bundesstaats, indem das Strafgesetzbuch, ein Gesetz über den Unterstützungswohnsitz und die Subvention der Gotthardbahn genehmigt wurden; selbst das Zollparlament schwang sich zu dem Beschluß auf, die Münzreform für eine Zollvereinsangelegenheit, also eine allgemein deutsche, zu erklären, allerdings unter pathetischem Einspruch der süddeutschen Fraktion gegen diese Kompetenzüberschreitung. Im Reichstag kam auch die Union mit den Südstaaten wieder zur Sprache, indem der Abgeordnete Lasker bei Gelegenheit eines Jurisdiktionsvertrags mit Baden dessen Aufnahme in den Norddeutschen Bund in Anregung brachte. Bismarck machte dagegen geltend, daß man auf Bayern und Württemberg keine Pression ausüben dürfe, indem man das ohnehin schon national gesinnte Baden von ihnen trenne; es sei nicht gut, den Milchtopf abzusahnen und das übrige sauer werden zu lassen.