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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Diplomatie

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Diplomatie.

denn schließlich 3) D. gleichbedeutend mit dem Inbegriff der Staatsverhandlungskunst und aller darauf bezüglichen Regeln. Erst in neuerer Zeit, wahrscheinlich seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts, bediente man sich des Wortes D. in diesem erweiterten Sinn. Wann der Sprachgebrauch sich zuerst bildete, ist mit Sicherheit noch nicht festgestellt; jedenfalls ist er durchaus modern. D. als Staatsverhandlungskunst ist überall im Gegensatz zu denken zu den Mitteln der kriegerischen und gewaltsamen Entscheidung von Streithändeln. Zuständlich gewürdigt, erscheinen die Beziehungen der Staaten zu einander überall stets als friedliche oder kriegerische. Dieser Zweiteilung entspricht auch die Gegenüberstellung von D. und Heerführung (Strategie). Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen unter mehreren Staaten erscheint deswegen als Zeichen einer ernsthaften, häufig zum Krieg führenden Verwickelung, anderseits die Wiederanknüpfung diplomatischer Verhandlungen während des Kriegs als Vorbedeutung friedlicher Gesinnungen. Krieg und D. schließen sich im gewissen Maß gegenseitig aus. Wofern es sich nicht um die Einleitung eines ernst gemeinten Friedensschlusses handelt, wäre es auf seiten eines Feldherrn verkehrt, zu "diplomatisieren", ebenso auch der Aufgabe des Diplomaten fremd, seinerseits vorzeitig mit Gewalt zu drohen, ein Verhalten, welches dem Endzweck der Friedenserhaltung meistenteils schwere Nachteile zufügt, wie aus neuester Zeit das Verhalten des Herzogs von Gramont vor dem Ausbruch des französisch-deutschen Kriegs im Juli 1870 besonders deutlich erkennen läßt. Ehe der Krieg von seiten eines Staats nicht beschlossene Sache ist, darf die D. niemals eine kriegerische Sprache führen. Auch im bürgerlichen Verkehr ist daher das "Undiplomatische" gleichbedeutend mit dem Unklugen. Zuweilen können allerdings diplomatische Verhandlungen und kriegerische Operationen nebeneinander hergehen. Meistenteils wird dies dann der Fall sein, wenn der eine Teil durch Staats Verhandlungen, die nicht ernsthaft gemeint sind, Zeit für die bessere Vorbereitung seiner militärischen Operationen zu gewinnen sucht. Lange Zeit vor dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs schwebten unter den beteiligten Mächten fruchtlose Friedensverhandlungen. Napoleon I. suchte 1814 mit den Verbündeten in Chaumont zu verhandeln, und ebenso knüpfte Thiers während der Belagerung von Paris 1870 im November Unterhandlungen an. Solange es einen auswärtigen Staatsverkehr gibt, besteht auch eine Verhandlungskunst. Es ist daher Mißverständnis oder Unklarheit, wenn viele Schriftsteller den Satz aufstellen, daß erst seit dem Ende des 15. Jahrh. mit der Ausbildung des gegenwärtigen Staatensystems eine D. entstanden sei. Schon die antiken Staatswesen hatten eine bestimmte Tradition und herkömmliche Regeln für ihre Verhandlungen mit den Nachbarstaaten. Insbesondere gilt dies von Sparta, Karthago und Rom; von jeher ward Philipp von Makedonien als einer der gewandtesten Unterhändler angesehen. Was das Mittelalter anbelangt, so haben unbestreitbar seit dem 10. Jahrh. die Päpste vorzugsweise durch ihre kirchliche D. ihre Machtstellung begründet und behauptet; unter den weltlichen Staaten war es vorzugsweise Venedig, dessen D. und Gesandtschaftswesen frühzeitig einen hohen Grad von Festigkeit und Geschicklichkeit erkennen lassen. Eine wesentliche Veränderung ist in der neuern Zeit insofern vor sich gegangen, als erstens (allerdings erst seit dem 16. Jahrh.) ein ständiges Gesandtschaftswesen in Europa aufkam und zweitens seit dem Westfälischen Frieden die Beziehungen der europäischen Staaten zu einander auf eine allgemeine Rechtsgrundlage gegenseitiger Anerkennung gestellt waren. Die antike und mittelalterliche D. ging in bewußter Weise von den einseitigen Vorteilen und Machtzwecken des eignen Staats als der alleinigen Norm ihres Handelns aus. Die moderne D. steht auf einer doppelten Grundlage: auf dem Gesamtrecht einer europäischen Staatengesellschaft und auf dem berechtigten Eigennutz der einzelnen Staaten, so daß sie zwischen diesen beiden Thatsachen des völkerschaftlichen Zusammenlebens eine friedliche Vermittelung und Ausgleichung zu suchen hat. Vorderhand ist freilich der Gesichtspunkt des eignen Vorteils und der egoistischen Machterweiterung in der Praxis der D. überall der entscheidende gewesen. Allein das Vorhandensein eines Prinzips der menschlichen Handlungen ist niemals zu verwechseln mit dem jeweiligen Stand seiner Verwirklichung in der Praxis. Ebendeswegen ist nicht zu bestreiten, daß die moderne D. auf ganz andrer Grundlage steht und stehen soll als die antike oder mittelalterliche. Obgleich der Eigennutz die in der diplomatischen Praxis herrschende Thatsache ist, darf man nicht vergessen, daß die auf sittlichen Grundsätzen ruhende Staatslehre gegen diese Praxis zu jeder Zeit Widerspruch erhoben hat, und daß die D. sich nicht enthalten konnte, die Berechtigung der idealen Ziele des menschheitlichen Lebens bei sehr wichtigen Gelegenheiten anzuerkennen: sie unterdrückte den Sklavenhandel; sie befreite die großen europäischen Ströme von den Hindernissen der Schiffahrt; sie wahrte die Freiheit der Meere; sie sicherte im Pariser Frieden in höherm Maß das Privateigentum im Seekrieg; sie schützte in der Genfer Konvention von 1864 das Leben der Verwundeten; sie versuchte auf der Brüsseler Konferenz 1874 die Schrecken des Kriegs durch feste Regeln zu mildern. Die Zwecke der D. sind also über die Landesgrenzen der einzelnen Staaten hinaus erweitert und auf eine sittliche Basis gestellt worden, indem man die Harmonie der Gesamtinteressen als wünschenswertes Ziel anerkennt. Ebenso haben sich im Vergleich zu früher die Mittel der D. völlig verändert. Der Eigennutz der Staaten in Kollision mit dem Eigennutz gleich mächtiger kann nimmer zum Ziel gelangen, außer durch Gewalt, Hinterlist, Lüge oder Vertragsbruch. Machiavellismus und Jesuitismus beherrschten daher die alte D. Jedes zweckdienliche Mittel war erlaubt, weil es als notwendig galt. Wenn auch solche Mittel gegenwärtig nicht aus der Praxis verschwunden sind, so werden sie doch durch die öffentliche Meinung gebrandmarkt: sie verstecken sich hinter Ableugnungen und Entschuldigungen, während sie früherhin sich dreist und einfach als verdienstlich und berechtigt betrachteten. Den Nachwirkungen der ehemaligen Verderbnis der Staatssitten ist es zuzuschreiben, daß sich selbst heute noch an die D. dieselbe unvolkstümliche Vorstellung knüpft wie an die Wirksamkeit der geheimen Staatspolizei, und daß manche in der Verhandlungskunst nichts andres erblicken wollen als die Kunst des Hinterhalts und der Übervorteilungen. Ob von einer Wissenschaft der D., nicht bloß von einer Kunst, gesprochen werden könne, ist zweifelhaft. Sicherlich gibt es gewisse Maximen und Regeln für die D. wie für jede andre Kunst. Die bloße Technik der Formalien im schriftlichen Verkehr der Regierungen hat indessen keinen Anspruch darauf, eine Wissenschaft zu heißen, und ebensowenig scheint es zulässig, mit Pölitz die Gesamtheit der für Staatsverhandlungen nützlichen Kenntnisse in andern Wissenszweigen (Völkerrecht,