Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

45

Dominikanerfink - Dominium.

garn, Bayern, wo sie sich dem Unterricht und der Erziehung junger Mädchen widmen, und in Amerika. Unter den Dominikanerinnen ragt die Gestalt der Katharina von Siena hervor. Vgl. Danzas, Études sur les temps primitifs de l'ordre de saint Dominique (Poitiers 1874-75, 3 Bde.).

Dominikanerfink, s. Kardinal.

Dominikanerinnen, s. Dominikaner.

Dominikanische Republik (República Dominicana, s. Karte "Westindien"), einer der beiden Freistaaten auf der Insel Haïti, den östlichen, größern Teil der Insel einnehmend, 53,344 qkm (838 QM.) groß mit (1883) 350,000 Einw., der Mehrzahl nach Negern und spanischen Mulatten, aber mit einem einflußreichen weißen Element. Die Bevölkerung ist in jüngster Zeit durch die zunehmende Einwanderung aus Cuba, Jamaica, Puerto Rico und den Vereinigten Staaten von Nordamerika sehr gewachsen. Für Bildung geschieht nur wenig. Staatsreligion ist die römisch-katholische, doch sind alle Religionen geduldet. Die reichen Hilfsquellen des Landes werden in jüngerer Zeit namentlich durch amerikanische Einflüsse besser ausgenutzt als seither. Dampfmühlen sind auf den Zuckerplantagen eingeführt worden; die Tabakskultur in der Vega Real hat sich gehoben, und auch Kaffee, Kakao und andre Nutzpflanzen werden in größern Mengen gewonnen. Die reichen Mineralschätze des Landes, als Gold in den von der Cordillera de Cibao dem Yaqui zufließenden Bächen, Steinkohlen von der Samanábai, Eisen bei Hatillo Maimon, Silber und Quecksilber, hat man angefangen auszubeuten. Auch ist eine Eisenbahn von der Samanábai nach der Hauptstadt im Bau. Der Handel hat sich sehr gehoben. Die wichtigsten Häfen sind Santo Domingo und Puerto Plata. Ausgeführt wurden 1883: 10,217,525 kg Zucker, 6,374,255 kg Tabak, 273,700 kg Kaffee, 78,605 kg Wachs, 162,450 kg Kakao, 11,683,700 kg Blauholz, 2,858,000 kg Pockholz, 223,000 kg Gelbholz etc. im Wert von 773,270 Doll., während die Einfuhr einen Wert von 1,752,439 Doll. erreichte. Der Präsident wird vom Volk auf sechs Jahre gewählt und die gesetzgebende Gewalt durch einen Senat von 20 gleichfalls vom Volk gewählten Mitgliedern ausgeübt. Die 5 Provinzen und 4 Seedistrikte haben je einen Gouverneur, der unter der Exekutive steht. Die Staatseinnahmen beliefen sich 1883 auf 1,146,386 Doll. Von einer 1869 in England gemachten Anleihe von 757,700 Pfd. Sterl. sind höchstens 50,000 Pfd. Sterl. wirklich in die Hände der Regierung gelangt. Da die Regierung für Eisenbahnbauten eine neue Anleihe zu machen wünscht, hat sie (Oktober 1885) Verhandlungen mit ihren englischen Gläubigern eingeleitet. Die inländische Schuld belief sich 1884 auf 3,890,000 Doll.

Über die ältere Geschichte der Republik, deren Gebiet 1697 spanisch blieb, während der westliche Teil der Insel an Frankreich abgetreten wurde, 1795-1808 sowie 1822-43 aber wieder mit dem Westen zu Einem Staat vereinigt war, s. Haïti. Durch einen im August 1843 ausgebrochenen Aufstand riß sich San Domingo von Haïti wieder los, wählte den Herdenbesitzer Santana zum Präsidenten und proklamierte sich 24. Nov. 1844 durch eine neue Verfassung als selbständige Republik. Alle Versuche Soulouques (Kaiser Faustins), San Domingo wieder zu unterwerfen, blieben erfolglos (s. Haïti). Auf Santana, der zweimal wieder gewählt wurde, folgte 1849 Baez als Präsident, und nach Ablauf von dessen Amtsperiode ergriff im Februar 1853 General Santana zum viertenmal die Zügel der Regierung. Er ließ es sich zunächst angelegen sein, die Geistlichkeit, welche den gewonnenen ungemeinen Einfluß nur zur Verdumpfung des Volkes anwandte und schon an Wiedereinführung der Inquisitionsgerichte und des Zehnten dachte, in die gehörigen Schranken zurückzuweisen. Der Expräsident Baez ward verräterischer Umtriebe während seiner Verwaltung beschuldigt und ausgewiesen, aber 1856 nach Santanas Abdankung durch spanischen Einfluß wieder an die Spitze der Regierung gestellt. 1858 wurde er von Santana gestürzt, der sofort in Zwistigkeiten mit dem Ausland geriet, als er das von Baez ausgegebene Papiergeld auf den 20. Teil seines nominellen Wertes herabsetzte. Englische und französische Schiffe zwangen ihn 1859, das Papiergeld durch Schatzscheine einzulösen. Er wandte sich nun Spanien zu, mit dem die Bevölkerung wieder vereinigt zu werden wünschte, und ein Dekret der Königin Isabella vom 19. Mai 1861 sprach die Wiedervereinigung San Domingos mit Spanien aus. Aber die spanische Mißregierung rief schon 1863 einen Aufstand unter General Pimentel hervor, den die Spanier nicht bewältigen konnten. Nachdem sie die Insel 1865 geräumt hatten, trat eine konstituierende Versammlung zusammen; General Cabral übernahm die Regierung und wurde, nachdem vom November 1865 bis Juni 1866 Baez wieder an der Spitze des Staats gestanden, im Herbst 1866 zum Präsidenten erwählt. Seine Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über die Abtretung des Hafens Samaná stürzten ihn jedoch zum zweitenmal; im Mai 1868 wurde Baez Präsident. 1873 verlor dieser durch einen Aufstand wiederum die Herrschaft; sein Nachfolger Ignacio Gonzales wurde 1878 von General Guillermo, dieser 1879 von Merino gestürzt. Gleichzeitig erfolgte eine Verfassungsrevision. Jetziger Präsident ist General Francisco Bellini (Juli 1884 gewählt). Vgl. Marlès, Histoire descriptive de St.-Domingue (neue Aufl., Tours 1869); Keim, San Domingo (Philad. 1870); Hazard, Santo Domingo, past and present (New York 1873).

Dominikat (neulat.), Herrenhof.

Dominikus, gewöhnlich, jedoch mit Unrecht, beigenannt de Guzman, der Stifter des Dominikanerordens, geb. 1170 zu Calaruega in Altkastilien, ward 1199 als Chorherr nach Osma berufen. Auf einer Reise mit seinem Bischof 1204 nach Frankreich lernten beide die Albigenser kennen und beschlossen die Bekehrung derselben. Nach dem Tode des Bischofs setzte D. sein Werk allein fort, unter großen Gefahren, aber nicht selten mit gutem Erfolg. Seine 16 Gehilfen verband er 1215 zu einem Predigerorden (s. Dominikaner) und lebte seit 1218 meist in Rom und Bologna, wo er, wie zu Metz und Venedig, Klöster anlegte. Er starb 6. Aug. 1221 in Bologna und ward 1233 heilig gesprochen (Tag: 4. August). Die Legende schmückte sein Leben mit einer Menge von Wundern aus. Vgl. Lacordaire, Leben des heil. D. (a. d. Franz., 2. Aufl., Regensb. 1872); Caro, Der heil. D. und die Dominikaner (a. d. Franz., das. 1854).

Dominikuskreuz, in der Heraldik ein schwarz und silbern geviertes Kreuz, dessen Arme in Lilien auslaufen.

Dominion of Canada, Land, s. Kanada.

Dominique (spr. -nihk), Insel, s. Dominica.

Dominium (lat.), Herrschaft, dann insbesondere s. v. w. Rittergut; Herrschaftsgebiet, Besitztum, Eigentum (s. d.); D. analogicum, beschränktes Eigentumsrecht; D. Directum, grundherrliches Obereigentum; D. eminens, landesherrliches Staatseigentum; D. fundatum in gratia, Eigentumsrecht von Gottes