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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dreisesselstein; Dreisieder; Dreißigacker; Dreißiger; Dreißigjähriger Krieg

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Dreisesselstein - Dreißigjähriger Krieg.

Dreisesselstein, ein Berggipfel des Böhmerwaldes, 1340 m hoch; an demselben der Fels Dreieckmark, an welchem die Grenzen von Böhmen, Bayern und Österreich zusammenstoßen.

Dreisieder, s. Dampfkessel, S. 450.

Dreißigacker, Dorf im Herzogtum Meiningen, 2 km südwestlich von Meiningen, mit einem 1710 erbauten Jagdschloß und (1880) 523 Einw. In dem Schloß bestand von 1801 bis 1843 eine von Herzog Georg gegründete, zeitweise berühmte Forstakademie, mit der von 1818 an eine kameralistisch-ökonomische Lehranstalt verbunden war.

Dreißiger, 1) in Österreich der halbe Gulden (früher 30 Kreuzer); 2) in Bayern bisher ein Getreidemaß, = 1/192 Scheffel = 1,158 Lit.; 2) in Thüringen und am Harz für Bauhölzer ein Balkenmaß von verschiedener Länge.

Dreißigjähriger Krieg, der innere Kampf, welcher Deutschland 30 Jahre lang, 1618-48, verheerte, und in welchen sich auch die auswärtigen Mächte, Spanien und die Niederlande, Schweden und Frankreich, einmischten, so daß er den Charakter eines europäischen Kriegs annahm und das europäische Staatensystem umgestaltete. Der Krieg wurde hervorgerufen teils durch religiöse, teils durch politische Gegensätze. In ersterer Beziehung war seine Ursache das Streben der durch die Jesuiten geleiteten katholischen Kirche, die in Deutschland durch die Reformation verlorne Herrschaft wiederzugewinnen, in letzterer die Weltherrschaftsgelüste des Hauses Habsburg, welche in Deutschland selbst und im Ausland auf Widerstand stießen. Der von der Gegenreformation begonnene Kampf mit dem Protestantismus war in den Niederlanden, in England und in Frankreich bereits im 16. Jahrh. entschieden worden, teils zu gunsten, teils zum Nachteil der katholischen Kirche. Daß sich sein Ausbruch in Deutschland so lange verzögerte, lag an der Haltung der deutschen Protestanten, welche der allmählichen Erstarkung und Ausbreitung des Katholizismus unthätig zusahen, obwohl ein gewaltsamer Zusammenstoß durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 nicht nur nicht verhindert, sondern im Gegenteil befördert wurde. Aus dem augenblicklichen Friedensbedürfnis hervorgegangen, hatte dieser Friede wichtige Fragen unentschieden gelassen; er hatte den Bekennern der Augsburger Konfession, aber nicht den Reformierten Duldung gewährt, jedoch diese Religionsfreiheit nur den Reichsständen, d. h. den Landesobrigkeiten, zuerkannt; es war auch in dem sogen. geistlichen Vorbehalt den geistlichen Fürsten der Übertritt zum Protestantismus untersagt. Zwar hatten die Protestanten gegen diese Klausel protestiert und trotz derselben im Vertrauen auf ihre numerische Überlegenheit mehrere Stifter in Norddeutschland der katholischen Kirche entrissen, nichtsdestoweniger war sie ins Reichsgesetz aufgenommen und gab der katholischen Gegenreformation einen Rechtsanspruch; das Versprechen des Kaisers, daß in den katholischen Territorien der augenblickliche Bestand der evangelischen Kirche nicht angetastet werden solle, hatte dem gegenüber wenig Wert. Aus dieser verwickelten und unklaren Rechtslage mußten Konflikte entstehen. Solange Ferdinand I. und Maximilian II. regierten, kam es nicht dazu, da diese Kaiser auch protestantische Fürsten als Administratoren geistlicher Lande faktisch duldeten. Erst als 1576 mit Rudolf II. ein jesuitisch erzogener Kaiser den Thron bestieg und Spanien wieder Einfluß am kaiserlichen Hof gewann, wurde die rechtliche Formel ein wirkliches Hindernis der protestantischen Entwickelung. Der Katholizismus erstarkte zusehends, die jesuitische Propaganda griff mit wachsendem Erfolg um sich. Das Recht des Landesherrn, über die Religion seines Landes zu bestimmen, das bisher fast ausschließlich zu gunsten der Protestanten ausgeübt worden war, wurde auch von katholischen Fürsten geltend gemacht, so in Bayern, in Baden, in Österreich, in Steiermark. Es kam dahin, daß man 1575 schon die Existenz jenes kaiserlichen Versprechens bestritt, und 1583 wurde in der Kölner Angelegenheit der geistliche Vorbehalt wirklich zuerst durchgesetzt: der Kurfürst Gebhard, der Calvinist geworden, wurde durch die Spanier als Vorkämpfer der Katholiken verjagt und ein eifriger Katholik, der bayrische Prinz Ernst, dort eingesetzt. Die Protestanten waren ihrerseits uneinig: der Gegensatz der Reformierten und Lutheraner, die Rivalität zwischen Pfalz und Sachsen ließen es zu keiner energischen Wahrung der protestantischen Interessen kommen. Wären die Protestanten etwas einiger und etwas charakterfester gewesen, so würde schon 1583 der große Religionskrieg ausgebrochen sein. Wiederholt trat diese Gefahr an Deutschland heran, 1588, 1592; immer ging sie wieder vorüber. Aber immer energischer und kecker erhob die katholische Aktionspartei, vom Papst und von Spanien angetrieben, ihr Haupt. Erzherzog Ferdinand von Steiermark und Herzog Maximilian von Bayern waren die eifrigsten Förderer solcher Pläne. Auf der andern Seite bemühte sich Heinrich IV. von Frankreich, die deutschen Protestanten zu thatkräftigem Widerstand zu ermuntern; der junge Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, Herzog Christian von Anhalt u. a. waren dazu bereit. Als Herzog Maximilian von Bayern 1607 gegen das protestantische Donauwörth eingeschritten war, schien Gefahr im Verzug zu sein, und es schlossen daher eine Reihe protestantischer Fürsten und Städte 1608 zu Auhausen die Union; 1609 folgte auch der Zusammenschluß der katholischen Gegner zur Liga. Hinter den beiden deutschen Parteien standen Spanien und Frankreich, das letztere besonders darauf gerichtet, die Macht des habsburgischen Hauses zu schwächen. Aus Anlaß des jülichschen Erbfolgestreits schien 1610 der Ausbruch erfolgen zu müssen; nur die Ermordung Heinrichs IV. vertagte in letzter Stunde noch den allgemeinen europäischen Krieg. Während aber die Gegensätze in den nächsten Jahren sich mehr und mehr zuspitzten, auf beiden Seiten die Parteien sich rüsteten, blieb der Friede doch noch erhalten; erst der böhmische Aufstand 1618 gab das Signal zum Ausbruch des Kampfes auch in Deutschland.

Erste Periode: der böhmische Krieg.

In Böhmen war der Protestantismus abwechselnd geduldet und verboten gewesen; 1609 hatten die Stände endlich freie Religionsübung von Kaiser Rudolf im sogen. Majestätsbrief ertrotzt, und unter Matthias ward dieser Zustand eine Zeitlang aufrecht erhalten. Aber die Zugeständnisse des Majestätsbriefs, welcher nur den Ständen das Jus reformandi zugestand (gleich dem Augsburger Religionsfrieden), entsprachen der thatsächlichen Überlegenheit der böhmischen Protestanten nicht, wurden daher vielfach überschritten, und als die katholischen Stände ihr Recht gegen die Protestanten buchstäblich geltend machten, kam es zu Konflikten. Die Beschwerden der Protestanten wurden von der kaiserlichen Statthalterschaft zurückgewiesen. Da schritt man zur Gewalt: die kaiserlichen Räte in Prag, Martinitz und Slawata, nebst ihrem Sekretär Fabricius wurden zum Schloßfenster in den Graben hinausgeworfen (23. Mai 1618), die Böhmen aber vertrieben die kaiserliche Regierung, schlugen die kaiserlichen Trup-^[folgende Seite]