Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

778

Erg - Ergolz.

1820); Beyer, Neue Chronik von E., 1736-1815, nebst Nachträgen (das. 1821 u. 1823); Michelsen, Die Ratsverfassung von E. im Mittelalter (Jena 1855); v. Tettau, E. in seiner Vergangenheit und Gegenwart (2. Aufl., Erf. 1880); Lambert, Die ältere Geschichte und Verfassung von E. (Halle 1868); Kampschulte, Die Universität E. in ihrem Verhalten zu dem Humanismus und der Reformation (Trier 1858-60, 2 Bde.); "Akten der Erfurter Universität" (hrsg. von Weißenborn in den "Geschichtsquellen der Provinz Sachsen", Bd. 8, Halle 1881 ff.).

Der Regierungsbezirk E., ein sehr zerrissenes Gebiet mit Teilen des Harzes, des Thüringer Waldes und Vogtlandes (s. Karte "Provinz Sachsen"), größtenteils innerhalb der thüringischen Staaten gelegen, umfaßt 3530 qkm (64,10 QM.) mit (1885) 411,216 Einw. (116 auf 1 qkm, 1880: 403,604 Einw., wovon 304,293 Evangelische, 96,599 Katholiken und 1800 Juden). Er besteht aus den elf Kreisen:

Kreise QKilom. QMeil. Einwohner 1885 Einw. auf 1 qkm

Erfurt (Stadt) 44 0,79 58385 1327

Erfurt (Land) 281 5,10 26244 93

Heiligenstadt 434 7,88 38321 84

Langensalza 418 7,59 36778 88

Mühlhausen 460 8,36 57983 126

Nordhausen (Stadt) 22 5,39 26960 1234

Nordhausen (Land) 476 8,64 42478 89

Schleusingen 458 8,32 41816 91

Weißensee 292 5,30 25438 87

Worbis 445 8,08 41190 92

Ziegenrück 201 3,56 15623 78

Erg, s. Elektrische Maßeinheiten.

Ergane, Beiname der Athene als Beschützerin der Gewerbe, besonders der weiblichen Handarbeiten.

Ergänzungsfarben, s. v. w. Komplementärfarben, s. Farben und Farbenzerstreuung.

Ergänzungsrichter, Richterpersonen, welche bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den Fall der Verhinderung eines Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer gerichtlichen Entscheidung Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken, also nicht mehr, aber auch nicht weniger Richter (Schöffen, Geschworne), als im Gesetz vorgeschrieben. Auf der andern Seite darf das Urteil nur von Richtern gefällt werden, welche an der vorausgehenden mündlichen Verhandlung teilnahmen. Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann nun der Fall eintreten, daß Richter (Schöffen, Geschworne) durch Krankheit oder andre Zwischenfälle verbindert werden, an der Entscheidung selbst teilzunehmen. Um nun für solche Eventualitäten die Möglichkeit, die Verhandlung zu Ende zu führen, sicherzustellen, ist es zulässig, E. (Ergänzungsgeschworne, Ergänzungsschöffen) zuzuziehen, welche im Fall der Verhinderung eines Richters eintreten. Ergänzungsgeschworne und Ergänzungsschöffen müssen vor Beginn der Verhandlung verpflichtet werden. Die E. haben der ganzen Verhandlung mit beizuwohnen, sie haben dasselbe Fragerecht wie die eigentlichen Richter und überhaupt dieselben Befugnisse, welche dem Richter zum Zweck seiner Information eingeräumt sind.

Ergänzungstruppen, in einigen Armeen, z. B. in der österreichisch-ungarischen, Truppenabteilungen, welche im Krieg den Ersatz für die im Feld stehenden Truppen ausbilden, den deutschen Ersatztruppen und der Ersatzreserve entsprechend.

Erga schedam, s. Scheda.

Ergasteria, Stadt im griech. Nomos Attika und Böotien, nahe dem Kap Kolonnäs, im Gebirge Laurion (s. d.), mit 3000 Einw. und großartigen Bleihütten, in denen seit 1864 durch eine französische Gesellschaft die bereits im Altertum geförderten, aber als nutzlos verworfenen Erze verarbeitet werden, wobei neben Blei auch viel Silber gewonnen wird; 1878 erreichte die Erz- und Metallgewinnung einen Wert von 9,5 Mill. Drachmen.

Ergasterium (Ergasterion, griech.), Werkstätte; dann Arbeits- oder Zuchthaus; auch s. v. w. Kloster als eine Werkstätte geistlicher und körperlicher Arbeiten.

Ergástik (griech.), Thätigkeitslehre; ergastisch, thätig, zur Arbeit gehörig.

Ergastulum (lat.), ein Gefängnis im alten Rom für insolvente Schuldner, später für Sklaven; Arbeitsort im pharmazeutischen Ofen.

Ergeben, sich, gegen die Übermacht des Feindes den Widerstand aufgeben. Die Römer hielten als Zeichen der Ergebung die Spieße in die Höhe oder legten die Waffen nieder (gleichbedeutend mit dem heutigen Strecken der Gewehre). Jetzt winken die Truppen, welche sich ergeben wollen, auch mit weißen Tüchern, da der Feind das Strecken der Waffen in der Ferne nicht bemerken kann. Festungen stecken auf Türmen und den Wällen die weiße Fahne auf und entsenden Parlamentäre (s. d.), denen eine weiße Fahne voraufgetragen wird.

Ergebung, die auf dem Gefühl der schlechthinnigen Abhängigkeit von Gott und auf dem Glauben an seine allwaltende Vorsehung beruhende Bereitwilligkeit, sich allen Schickungen zu unterwerfen. In dieser ihrer christlichen Form unterscheidet sie sich sowohl von der stoischen Ataraxie (Unerschütterlichkeit), welche den Schmerz nicht zur Empfindung kommen läßt, als auch von dem mohammedanischen Fatalismus, der lediglich darauf beruht, daß Gott und Mensch sich verhalten wie Herr und Sklave, sowie von jedweder der pantheistischen oder auch der materialistischen Weltanschauung entstammenden Resignation der Hoffnungslosigkeit.

Ergene (bei den Alten Ergines), Fluß im türk. Wilajet Adrianopel, mündet südlich von letzterer Stadt in die Maritza. Hier Schlacht 1371, in welcher die Türken unter Sultan Murad I. die Serben unter den Fürsten Wukaschin und Ugliescha schlugen.

Ergent, Fluß, s. Devol.

Ergeri, Stadt, s. Argyrokastron.

Erginos, nach griech. Mythus Sohn des Klymenos, König von Orchomenos in Böotien. Als sein Vater bei einem Feste des Poseidon von einem edlen Thebaner durch einen Steinwurf getötet worden, zog er mit einem Heer gegen die Thebaner und zwang sie zu einem jährlichen Tribut von 100 Rindern auf 20 Jahre. Auf die den Tribut einfordernden Boten des E. stieß Herakles bei seiner Rückkehr vom Kithäron; er schnitt ihnen Nase und Ohren ab, band ihnen die Hände auf den Rücken und schickte sie so dem E. zurück. Als dieser nun wieder mit Heeresmacht heranzog, trat ihm Herakles, von Athene mit Waffen ausgerüstet, an der Spitze der Thebaner entgegen, schlug und tötete ihn und zwang die Orchomenier, den doppelten Tribut an Theben abzuliefern. E.' Söhne sind die mythischen Baumeister Agamedes und Trophonios.

Ergo (lat.), folglich, also; E. bibamus, Also laßt uns trinken!

Ergolz, ein linksseitiger, jurassischer Zufluß des Rheins, von der Säge Rothenfluh an 20 km lang. Nachdem die E. in ihrem Thal, bei Gelterkinden,