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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ernst

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Ernst (Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha).

verschafften die Mittel zum Ankauf neuer Besitzungen, wie 1472 des Fürstentums Sagan in Schlesien und 1474 der Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow. Die Erhebung von Ernsts zweitem Sohn, Albrecht, auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz 1482 nötigte Erfurt, sein Sträuben gegen die sächsische Schutzherrschaft aufzugeben; der dritte Sohn, Ernst, wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 auch Koadjutor von Halberstadt und zwang mit des Vaters Hilfe 1478 Halle, 1486 Halberstadt zum Gehorsam. Da sich Papst Sixtus IV. bei der eventuellen Wahl Albrechts zum Erzbischof von Mainz gefällig erwiesen, so reiste E. 1480 nach Rom und erhielt die Goldene Rose, welche er dem Dom zu Meißen gab. Diese Reise und der Anfall Thüringens nach dem Tod ihres Oheims Wilhelms III. führten eine Erkaltung der bisherigen brüderlichen Eintracht und weiterhin die Hauptteilung zu Leipzig, 26. Aug. 1485, herbei. In dieser erhielt E. außer dem Kurland als seinen Anteil Thüringen mit den vogtländischen und fränkischen Besitzungen, die Hälfte des Pleißener und Osterlandes, das Amt Jena etc. und ward so Stifter der Ernestinischen, vorerst kurfürstlichen Linie E. starb 26. Aug. 1486 in Kolditz infolge eines Sturzes vom Pferde. Seine Gemahlin Elisabeth, Tochter des Herzogs Albrecht von Bayern, mit welcher er sich 1462 vermählt, war ihm 1484 im Tod vorausgegangen. Er hatte von ihr vier Söhne: außer den beiden genannten geistlichen Würdenträgern Friedrich (den Weisen) und Johann (den Beständigen), welche beide ihm nacheinander als Kurfürsten folgten.

12) E. Friedrich Paul Georg Nikolaus, Herzog von Sachsen-Altenburg, geb. 16. Sept. 1826 zu Hildburghausen, Sohn des Herzogs Georg, folgte diesem 1853 in der Regierung. Er vereinbarte bereits 1862 eine Militärkonvention mit Preußen und blieb 1863 von dem Fürstentag fern. 1866 trat er dem preußischen Bundesreformentwurf bei und stellte Preußen seine Truppen zur Verfügung. Aus seiner Ehe mit der Prinzessin Agnes von Anhalt-Dessau wurde ihm 2. Aug. 1854 die mit dem Prinzen Albrecht von Preußen vermählte Prinzessin Maria geboren.

13) E. der Fromme, Herzog von Sachsen-Gotha, der neunte von den Söhnen des Herzogs Johann von Weimar, Stifter des gothaischen Gesamthauses, geb. 25. Dez. 1601 zu Altenburg, erhielt nach dem Tod seines Vaters (1605) von seiner Mutter Dorothea Maria von Anhalt eine treffliche Erziehung, leitete während des böhmischen Kriegs in Abwesenheit seines ältern Bruders die Landesverwaltung, machte unter Gustav Adolf und dann unter seinem jüngern Bruder: Bernhard von Weimar, eine Reihe von Kämpfen im Dreißigjährigen Krieg mit, namentlich am Lech, wo er mit seinem Regiment zuerst über den Fluß setzte, bei Nürnberg, bei Lützen, wo er den Kampf gegen Pappenheims frisches Korps siegreich bestand, und bei Landshut, und führte für seinen Bruder Bernhard mit großer Umsicht die Verwaltung der Bistümer Würzburg und Bamberg. 1635 trat er mit seinen Brüdern Albrecht und Wilhelm dem Frieden zu Prag bei, weshalb die Länder seines Hauses, die er mit Wilhelm jetzt gemeinschaftlich regierte, von den Schweden gebrandschatzt wurden. Im J. 1636 vermählte er sich mit der Tochter des Herzogs Johann Philipp von Altenburg, Elisabeth Sophie, residierte hierauf zu Weimar, bis er nach der Teilung des Gesamtbesitzes mit seinen Brüdern Wilhelm und Albrecht (8. April 1640) seinen Wohnsitz in Gotha nahm. Schon 1644 fiel ihm durch Albrechts Tod die Hälfte des Fürstentums Eisenach zu, 1660 Teile von Henneberg, und 1672 kam er durch den Tod des Herzogs Wilhelm von Altenburg auch in den Besitz von drei Vierteilen der koburg-altenburgischen Gebiete. Für sein Land suchte E. in jener unruhigen und unglücklichen Zeit durch eigne Thätigkeit, geordnete Verwaltung und treffliche Gesetze aufs beste zu sorgen, um die Wunden, die der Krieg geschlagen, zu heilen. Er legte Magazine zur Beschaffung wohlfeilen Brotes an, förderte den Ackerbau, Handel und Gewerbe und beschränkte den Luxus; vor allem aber war er auf Wiederherstellung der gelockerten Sittenzucht und auf Hebung des Kirchen- und Schulwesens bedacht, führte eine genaue Aufsicht der Geistlichen ein, verordnete, daß alle Kinder von fünf Jahren an zur Schule angehalten werden sollten, und veranstaltete 1641 eine Kirchenvisitation sowie auch eine neue, die sogen. Ernestinische Bibelausgabe. Unter andern Büchern, die er ausarbeiten und den Bogen zu einem Pfennig verkaufen ließ, sind zu erwähnen: der "Kurze Unterricht" für Welt- und Naturkunde, die biblische Bilder- und die Katechismusschule, das weimarische Bibelwerk. Für die Erwachsenen wurden Katechismusexamina angeordnet und die Katechismusthaler geprägt. Seine eignen Söhne mußten sich in Gegenwart der Räte alle Monate prüfen lassen. Treue Diener an Kirche und Schule erhielten durch Unterstützungen Aufmunterung, träge wurden "ausgefilzt" und ein Schul- und Pfarrwitwenfiskus gestiftet. Im J. 1651 ließ er durch den Landtag die Beschränkung der Ausgaben für das Militär, die Errichtung eines Zucht- und Waisenhauses und eine verbesserte Prozeßordnung, die dem Unwesen der Advokaten ein Ende machen sollte, beschließen. Eine Verordnung von 1653 stellte die Ausübung der ärztlichen Praxis unter die Aufsicht des Staats. Durch solche Einrichtungen hoben sich die Finanzen, die Steuern verminderten, die Lage der untern Stände besserte sich. Durch seinen Reichtum wie durch sein bedeutend angewachsenes Land nahm E. unter den Reichsfürsten eine angesehene Stellung ein. Als das Reich ernsthafte Rüstungen gegen die Türken verlangte, brachte E. ein dreifach verstärktes Kontingent aus. Gegen Frankreich stellte er später dem Kaiser 3200 Fußsoldaten und 620 Reiter als Hilfskorps. Weit über die Grenzen Deutschlands hinaus verbreitete sich Ernsts Ruf: Cromwell rechnete ihn unter die drei klugen Fürsten; der Patriarch von Alexandria schrieb an den "Sultan" E. von Gotha; der Zar Alexei Michailowitsch bat ihn um Hilfe wider die Türken. Nachdem er schon 1674 die Regierung seinem Sohn Friedrich übergeben, starb er 26. März 1675. Von 18 Kindern überlebten ihn 7 Prinzen, welche sich in seine Lande teilten. Vgl. Klaunig und Schneider, E., Herzog zu Sachsen-Gotha, nach seinem Leben und Wirken (Leipz. 1858); A. Beck, E. der Fromme (Weim. 1865, 2 Bde.).

14) E. Ludwig, gewöhnlich E. II. genannt, Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, zweiter Sohn des Herzogs Friedrich III., geb. 30. Jan. 1745, vermählte sich 1769 mit der Prinzessin Marie Charlotte Amalie von Meiningen und trat die Regierung 1772 unter ungünstigen Umständen an, da Schulden und Teurung schwer auf dem Lande lasteten. E. suchte demselben mit bestem Erfolg, namentlich durch große Beschränkung seiner Hofhaltung, aufzuhelfen; erst als er dies erreicht hatte, legte er Sammlungen von litterarischen und Kunstschätzen an und zwar nur durch die Ersparnisse seiner Schatulle. Zur Unterhaltung der Sternwarte auf dem Seeberg bei Gotha, die unter Zach einen Namen in der astronomischen Welt erlangte, setzte er in seinem Testament einen