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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Falkade; Falke

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Falkade - Falke.

2) Adalbert, preuß. Staatsmann, geb. 10. Aug. 1827 zu Matschkau in Schlesien, Sohn des ersten Predigers und Konsistorialrats an der Hofkirche zu Breslau, spätern Pastors Ludwig F. in Waldau bei Liegnitz (gest. 20. Aug. 1872), studierte in Breslau und Berlin Jurisprudenz, wurde 1850 Gerichtsassessor und Staatsanwaltsgehilfe zu Breslau, 1853 Staatsanwalt zu Lyck in Ostpreußen und 1861 Staatsanwalt am Kammergericht und Hilfsarbeiter im Justizministerium. Er bearbeitete damals das für Juristen wichtige Ergänzungswerk zum allgemeinen Landrecht in der vierten Auflage, das sogen. "Fünfmännerbuch", das ursprünglich von Gräff, Koch, Wentzel, Rönne und Heinrich Simon gemeinschaftlich bearbeitet worden war. Diese verdienstvolle Arbeit veranlaßte Falks Berufung in das Justizministerium. 1858-61 war F. Mitglied des Abgeordnetenhauses für Lyck und gehörte der Fraktion Mathis an. Unter dem Ministerium Lippes trat F. aus seiner Stellung beim Ministerium aus und ward 1862 zum Appellationsgerichtsrat in Glogau ernannt, aber vom Justizminister Leonhardt in das Ministerium zurückberufen und zum vortragenden Rat befördert. Er war 1867 Mitglied des konstituierenden norddeutschen Reichstags für Glogau, 1871 Bevollmächtigter der Regierung im Bundesrat und Mitglied der Kommission für die deutsche Zivilprozeßordnung. Nach dem Rücktritt des Ministers v. Mühler erhielt er das Kultusministerium (22. Jan. 1872) und damit die Aufgabe, die seit Eichhorn verschobene Stellung des preußischen Staats zur Kirche wieder auf das Maß und die Normen der frühern preußischen Prinzipien zurückzuführen. Es galt besonders, der katholischen Kirche gegenüber die unveräußerlichen Hoheitsrechte des Staats wieder geltend zu machen. F. führte dies durch die sogen. Maigesetze unter heftigem Widerspruch der Klerikalen, aber mit eifriger Unterstützung seitens der Liberalen durch, und wenn er auch den passiven Widerstand des katholischen Klerus nicht zu brechen vermochte, so schuf er doch dem Staat eine unanfechtbare Defensivstellung gegen klerikale Umtriebe. Durch das Schulaufsichtsgesetz befreite er die Volksschule von dem unberechtigten Einfluß der Kirche und vermehrte durch Erhöhung der Gehalte, durch Vermehrung der Seminare und durch zweckmäßige Organisation die Zahl der Lehrer und der Schulklassen sehr beträchtlich (etwa 4000 Lehrer mehr als vor ihm). Er setzte der Polonisierung der katholischen Schulkinder in Posen und Westpreußen ein Ziel. Die Universitäten versah er mit reichlichern Mitteln und erhöhte die Ausgaben für die Pflege der Kunst. Seine siebenfache Wahl zum Abgeordneten 27. Okt. 1873 und seine Triumphreise in die Rheinprovinz 1875 zeigten, wie diese Verdienste von dem gebildeten Teil des Volkes anerkannt wurden. Ein Unterrichtsgesetz, welches das Schulwesen fortan gegen Verwaltungswillkür sicherstellen sollte und 1876 im Entwurf vollendet wurde, scheiterte leider am Widerspruch des Finanzministers gegen die Mehrkosten. Der evangelischen Kirche Preußens suchte F. durch die 1875 von einer außerordentlichen Generalsynode gebilligte und auch 1876 vom Landtag genehmigte Synodalverfassung für die acht alten Provinzen eine selbständige Stellung zu geben. Gerade diese benutzte aber die orthodoxe Hofpredigerpartei, um beim König gegen den ihr verhaßten liberalen Minister zu agitieren, erst den von F. berufenen Präsidenten des Oberkirchenrats, Herrmann, zu stürzen, dann F. selbst 1878 zum Abschiedsgesuch zu nötigen. Durch gegenseitige Nachgiebigkeit ward zwar F. 1878 noch im Amt erhalten, doch als Bismarck 1879 aus Anlaß der Zolltarifsverhandlungen im Reichstag sich der Zentrumspartei näherte, zog F. es vor, einer eventuellen Entlassung durch Erneuerung seines Gesuchs zuvorzukommen, das 14. Juli 1879 bewilligt wurde, und sich auf die parlamentarische Thätigkeit im Reichstag, dem er seit 1874 angehörte, und im Landtag zu beschränken. 1882 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm ernannt, legte F. beide Mandate nieder und zog sich vom politischen Leben ganz zurück. Eine Sammlung seiner Reden blieb unvollendet (Berl. 1880, Bd. 1).

3) Max, hervorragender ungar. Publizist, geb. 7. Okt. 1828 zu Pest, machte seine Studien daselbst und in Wien und begann 1844 seine schriftstellerische Laufbahn als Mitarbeiter des "Ungar". Später siedelte er nach Wien über, wo er seit 1850 als Mitarbeiter des "Wanderer" und des in Pest erscheinenden "Pesti Napló" die Sache Ungarns mit lebhaftem Interesse vertrat. Seine in letzterm Blatt erschienenen Artikel erregten die Aufmerksamkeit des Grafen Stephan Széchényi, der sich damals im Döblinger Irrenhaus befand, und dessen intimer Vertrauter F. wurde. Eine Frucht dieser Verbindung ist die zuerst in der "Österreichischen Revue" deutsch, später in ungarischer Übersetzung erschienene Monographie "Graf Stephan Széchényi und seine Zeit" (Pest 1868). Seit 1868 leitet F. die Redaktion des "Pester Lloyd" und ist eins der hervorragendsten liberalen Mitglieder des ungarischen Parlaments.

Falkade (ital.), s. Falkieren.

Falke (Falkaune, ital. Falcone, franz. Faucon), Gattungsname des im westlichen Europa im 16. Jahrh. üblichen Schlangengeschützes als Feldgeschütz, dessen Kaliber nicht überall gleich war. Meist über 2 m lang, 300-600 kg schwer, schoß es 2-4 kg Eisen. Das leichtere Falkonett (Fauconneau) schoß bei gleicher Länge ¼-2 kg Eisen oder Blei; es lag auf einem Gabelfuhrwerk, das Falkonettlein zu Anfang des 16. Jahrh. in einem Bockgestell, daher auch Bockbüchse genannt. Nach Anfang des 18. Jahrh. wurden die ein- bis zweipfündigen Regimentskanonen Falkonette genannt; sie waren auch auf dem Oberdeck der Schiffe im Gebrauch.

Falke (Falch), s. v. w. Falbe (blaßgelbes Pferd). Bekannt ist F., das Roß Dietrichs von Bern.

Falke, 1) Johann Ernst Ludwig, namhafter Tierarzt, geb. 20. April 1805 zu Rudolstadt, studierte 1824-27 in Dresden und Berlin, wurde 1827 Tierarzt in Rudolstadt, ging 1829 als Lehrer an das Tierarznei-Institut zu Dresden, kehrte aber 1832 nach Rudolstadt zurück und wurde 1840 Landestierarzt. 1847 ging er als Lehrer der Tierheilkunde nach Jena und wurde 1850 Veterinärphysikus. Er starb 24. Sept. 1880 in Jena. F. schrieb: "Lehrbuch über den Hufbeschlag und die Hufkrankheiten" (Leipz. 1848, 2. Aufl. 1860); "Die Hippologie" (das. 1849); "Lehrbuch der gesamten Tierarzneiwissenschaft" (das. 1855, 3 Bde.); "Handbuch aller innern und äußern Krankheiten unsrer nutzbaren Haustiere" (Erlang. 1858); "Die Prinzipien der vergleichenden Pathologie und Therapie der Haussäugetiere" (das. 1860); "Die Influenza der Pferde" (Jena 1862); "Der Milzbrand und die Hundswut" (das. 1861); "Die Lehre von den Krankheiten der Zucht- und der jungen Tiere" (Leipz. 1867); "Tierärztliche Jahrbücher" (das. 1878 ff.).

2) Johannes, Historiker, geb. 10. April 1823 zu Ratzeburg, studierte zuerst in Erlangen Theologie, wandte sich aber, als Hauslehrer in München thätig, der Poesie und Kulturgeschichte zu, wurde 1856 erster