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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Felddiakonen; Felddiebstahl; Felddienst; Feldeisenbahnen

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Felddiakonen - Feldeisenbahnen.

tigen Stücke dann in die Brücke einfährt und mit den schon stehenden Teilen verbindet. Die Pontons werden zu je 2, 3 oder 4 durch Anker befestigt, zunächst oberstrom, aber zur Sicherung gegen Wind und Flut auch unterstrom. Auf größern Flüssen bestimmt man einzelne solcher Brückenglieder, welche zum Durchlassen von Schiffen ausgefahren werden. Der Wacht- und Sicherheitsdienst auf der Feldbrücke wird durch die Pioniere gehandhabt; die etwanige Deckung gegen den Feind ist Sache der Truppen. - Die Herstellung zerstörter Brücken erfolgt je nach Beschaffenheit der Brücke thunlichst mit demselben Material. Größere massive Brücken, aus denen Bogen weggesprengt sind, werden entweder in einer Strecke mit Balken überdeckt, oder man verspreizt die Tragebalken gegen die stehen gebliebenen Pfeiler; reicht das nicht aus, so schafft man eine haltbare Unterstützung durch Aufstellen von Böcken auf einem entsprechend großen, gut verankerten Prahm, Flußkahn u. dgl. Bei gesprengten eisernen Brücken geben oft die im Wasser liegenden, noch fest verbundenen eisernen Gitter etc. eine haltbare Unterlage für anzubringende Unterstützungen. - Dem Feldbrückenbau verwandt ist auch die Anlage von Übergängen über Sumpf- und Moraststrecken. Diese sogen. Sumpfbrücken bildet man durch lagenweises Übereinanderschichten von Strauchwerk und Faschinen, so hoch, bis diese ⅓ m über den Morast hervorragen. Auf dem so gebildeten Damm legt man dann die Fahrbahn an.

F. werden schon im Altertum vielfach erwähnt, so die Brücken der Perser unter Dareios über den Bosporus und die Donau, im Kriege gegen die Skythen, des Xerxes über den Hellespont zum Zug nach Griechenland, von denen nach Herodot die eine aus 314, die zweite aus 360 Schiffen bestand. Alexander d. Gr. führte schon tragbare Brücken auf seinen Kriegszügen mit. Die Römer bauten regelrecht Bock-, Pfahljoch- und Schiffbrücken; Cäsar ließ leichte Kähne zum Brückenbau mitführen. In der Kaiserzeit hatte jede Legion Pontons in ihrem Train. Aus dem Mittelalter ist über den Bau der F. wenig überliefert. In der neuern Zeit ist Albas Brückenbau über die Schelde bei der Belagerung von Antwerpen 1584 genauer bekannt. Die Kriege der Revolutionszeit brachten häufige Überbrückungen des Rheins. Aus der Napoleonischen Zeit haben besonders die Schiffbrücken über die Donau bei Aspern 1809 und die nach Verlust aller Pontons 26. Nov. 1812 mühsam hergestellten zwei Bockbrücken über die Beresina kriegsgeschichtliche Berühmtheit erlangt. Aus den Kriegen des letzten Jahrzehnts sind besonders der Brückenschlag der Preußen über die 240 m breite Schlei am 6. Febr. 1864 und zahlreiche Überbrückungen der Mosel, Maas, Seine etc. im Krieg 1870/71 zu nennen.

^[Abb.: Fig. 2. Feldbrücke (Ponton).]

Felddiakonen, freiwillige Krankenpfleger im Feld, jüngere Männer, die, von besondern Vereinen in Krankenpflege und Verbandlehre unterrichtet und mit den nötigen wundärztlichen Hilfsmitteln ausgerüstet, nach dem Kriegsschauplatz entsendet wurden, traten zuerst 1866 auf Anregung des Ministerialrats Wichern in Berlin auf und in größerer Zahl im Feldzug von 1870 bis 1871. Gegenwärtig hat die freiwillige Krankenpflege festere Organisation erhalten, wodurch viele Mißstände vermieden werden dürften, die sich in den genannten beiden Kriegen herausgestellt haben.

Felddiebstahl, Entwendung von geringwertigen Feld- und Gartenfrüchten und andern Bodenerzeugnissen aus Gartenanlagen, Feldern, Wiesen u. dgl. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß derartige Erzeugnisse noch nicht eingeerntet und noch nicht in Besitz und Gewahrsam genommen sind, aber auch mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Gegenstandes wird der F. von der Gesetzgebung regelmäßig nicht als eigentlicher Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu sechs Wochen, während der gemeine Diebstahl nach dem Strafgesetzbuch zum mindesten mit Gefängnis zu bestrafen ist. F. zum Zweck des unmittelbaren Genusses des Entwendeten wird nur auf Antrag bestraft. Befindet sich der Schuldige im dritten oder fernern Rückfall, so wird der F. mit Gefängnisstrafe von einer Woche bis zu einem Jahr geahndet. Erschwerend und straferhöhend wirkt es bei dem F., wenn er unter Mitführung von Waffen, oder wenn er von dem Aufseher in dem seiner Aufsicht unterstellten Grundstück verübt wurde, wenn aus einem umschlossenen Raum mittels Einbruchs gestohlen wurde etc.

Felddienst, im Gegensatz zum Garnisonsdienst alle jene Dienstzweige der im Feld stehenden Truppen, deren Ausübung einem Schlachttag folgt, und die zu den Verrichtungen des kleinen Kriegs gehören; es sind dies der Aufklärungs- und Rekognoszierungsdienst, das Einholen der Nachrichten vom Feind und über das Terrain; der Sicherheitsdienst (s. d.); die Regelung der Verbindung zwischen den einzelnen Gliedern eines Heers durch Meldungen etc. (Ordonnanzdienst); ferner gehört hierher das Verhalten der Truppen während des Marsches (Marschdienst) und während der Ruhe, im Biwak (Lagerdienst) oder in Quartieren (Kantonnementsdienst), wie die Führung von Transporten, die gewaltsame Herbeischaffung von Lebensmitteln, Lagerbedürfnissen etc. (Furagierungen), die Deckung von Arbeiten (Bau oder Zerstörung von Schanzen, Brücken). Bei den Felddienstübungen im Frieden schließen sich an jede Einübung des einen oder andern dieser Dienstzweige meist Gefechtsübungen an.

Feldeisenbahnen (transportable Eisenbahnen, fliegende Bahnen), Eisenbahngeleise mit Fahrpark von geringen Abmessungen und derartiger Konstruktion, daß ein Verlegen der Bahn ohne Benutzung eines Unterbaues leicht ausführbar ist. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, das Geleise an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zwecken entsprechend den zeitweilig zu bewältigenden Transportarbeiten zu verwerten und so die für die Rentabilität der Anlagen notwendigen Jahresleistungen zu erzielen. Vorwiegend bedarf die Landwirtschaft derartiger F., da hier die Arbeiten oft an verschiedenen Stellen auszuführen sind, wie z. B. die Abfuhr der Rüben oder andrer Ernteprodukte vom Felde, der Transport des Düngers, Erdbewegungen, Mergelungen etc. Die Spurweite der F. beträgt gewöhnlich 0,4 oder 0,5 m, das Gewicht der einzelnen, durch Querverbindungen zu leiterartigen Jochen zusammengesetzten Teile in der ursprünglichen (Decauvilleschen) Anordnung bei 5 m Länge derselben etwa 45 kg, so daß ein Arbeiter im stande