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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fernsprecher

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Fernsprecher (für größere Entfernungen).

stroms in die Leitung geschieht durch einen Druck auf den Knopf a. Sind in derselben Anschlußleitung zwei Sprechstellen eingeschaltet, so erhält die Zwischenstelle ein Sprechsystem mit einem Umschalter, welcher die Benutzung des Apparats nach beiden Seiten wie das Durchsprechen von der Endstelle nach dem Vermittelungsamt gestattet.

Bei den Vermittelungsämtern sind Klappenschränke aufgestellt, die für jede eingeführte Leitung einen Elektromagnet mit Fallklappe und einen Klinkenumschalter enthalten. Gewöhnlich werden Klappenschränke zu 50 Leitungen von der in Fig. 9 abgebildeten Einrichtung verwendet. Die Klappen erhalten fortlaufende Nummern. Jede derselben besteht aus einem Elektromagnetsystem, wie es Fig. 10 darstellt. Der einschenkelige Elektromagnet E wirkt auf den mittels einer Blattfeder f an dem Messingwinkel n befestigten Anker a, der an seinem vordern Ende einen hakenförmigen Fortsatz h trägt.

Der Haken ragt durch eine Öffnung der um die Achse c drehbaren Scheibe K und hält diese im Zustand der Ruhe fest. Wird hingegen die Elektromagnetrolle von einem Strom durchflossen, so zieht der zum Magnet gewordene Eisenkern derselben den Anker an und löst dadurch den Haken aus der Fallscheibe, die nun herunterklappt u. dadurch dem überwachenden Beamten das Zeichen gibt, daß der betreffende Teilnehmer mit dem Vermittelungsamt in Verkehr zu treten wünsche. Unterhalb jeder Klappe befindet sich eine Öffnung k, welche den Zugang zu der mit dem Klappenelektromagnet verbundenen Klinke gewährt. Die verlangte Verbindung zweier Leitungen wird unter Benutzung einer leitenden, an jedem Ende in einen Stöpsel endigenden Schnur in der Weise hergestellt, daß man die Stöpsel l in die Löcher unterhalb der zu den betreffenden Leitungen gehörenden Klappen steckt. Die Beendigung eines Gesprächs wird dem Vermittelungsamt durch dreimaliges Drücken auf den Batterieknopf angezeigt. Kleine Klappenschränke von ähnlicher Einrichtung kommen auch bei solchen Teilnehmern zur Aufstellung, welche mehr als zwei Stellen innerhalb desselben Hauses an eine gemeinsame Sprechleitung anzuschließen wünschen.

Die Jahresvergütung für die Benutzung eines Fernsprechanschlusses, welche ursprünglich für jede bis zu 200 km von der Vermittelungsanstalt entfernte Sprechstelle 200 Mk. betrug, ist seit dem 1. Juli 1884 auf 150 Mk. für jede innerhalb des Ortsbestellbezirks belegene Sprechstelle herabgesetzt. Auch dem nicht angeschlossenen Publikum wird die Benutzung der Fernsprechanlagen durch die Einrichtung der öffentlichen Fernsprechstellen ermöglicht, welche jedermann gegen Entrichtung einer Gebühr von 50 Pfennig für 5 Minuten Sprechzeit zur Verfügung stehen. Neben den Stadt-Fernsprecheinrichtungen und unabhängig von denselben bestehen in großer Zahl besondere Telegraphenanlagen mit Fernsprechbetrieb, welche ohne Anschluß an ein Vermittelungsamt zum Austausch von Nachrichten zwischen verschiedenen Wohnungen oder Geschäftsstellen der Inhaber dienen. Für derartige Anlagen wird eine Jahresgebühr von 50 Mk. für jedes Kilometer Leitung und 50 Mk. für jede Sprechstelle erhoben. Die letztere Gebühr verdoppelt sich, wenn die verbundenen Sprechstellen zwei verschiedenen Besitzern gehören.

Seit 1882 ist die Reichstelegraphenverwaltung bestrebt, auch auf größere Entfernungen hin die Fernsprechnetze solcher Städte, welche in lebhaften Wechselbeziehungen stehen, untereinander zu verbinden. Gegenwärtig bestehen dergleichen Verbin-^[folgende Seite]