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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Feuerwaffen; Feuerwehr; Feuerweihe; Feuerwerker; Feuerwerkerei

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Feuerwaffen - Feuerwerkerei.

Feuerwaffen sind die Fernwaffen, aus denen man mittels Pulver schießt, d. h. Geschosse forttreibt; sie zerfallen in Handfeuerwaffen (s. d.) oder Geschütze (s. d.).

Feuerwehr, die vereinigten Menschenkräfte, welche berufen sind, bei Feuersgefahr Hilfe zu leisten. Der Dienst derselben beim Feuer hat sich auf die eigentliche Löschthätigkeit, auf die Rettung und Bergung von Menschenleben und beweglichem Eigentum und auf die Absperrung des Brandplatzes zu erstrecken. Hiernach zerfällt die F. in Lösch-, Rettungs- und Wachmannschaft. Die Löschmannschaft, F. im engern Sinn, hat die Herbeischaffung des Wassers, Bedienung der Spritzen und Schlauchleitungen, Führung des Rohrs und das Einreißen zu besorgen. Sie teilt sich hiernach ein: in Wasser- (Zubringer-, Hydrophor-, Wasserwagenbedienungs-, Eimerträger-) Mannschaft, in Schlauch- und Spritzen- (Druck-) Mannschaft, Steiger, Rohrführer und Handwerker (Einreißmannschaften). Für sämtliche Abteilungen sind militärische Organisation und zweckmäßige Einübung für den Dienst unbedingte Erfordernisse, da nur dann ein geordnetes, auf einheitlicher Leitung beruhendes Zusammengreifen denkbar ist. Für die Einübung bedarf es der Aufstellung von Dienstanweisungen (Exerzierreglements, Instruktionen), welche die Ausbildung des Feuerwehrmanns zur Kenntnis seines Dienstes und zur Disziplin auf dem Weg der Schulübung bezwecken. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts wurden bei Feuersgefahr auf Grund der alten Feuerordnungen zur Hilfsleistung die großen, aller Einübung entbehrenden Massen der Einwohner aufgeboten. Erst in den 40er und 50er Jahren begann man in Deutschland für den Feuerlöschdienst bestimmte Mannschaften heranzubilden, indem die Bildung der ersten freiwilligen F. zu Durlach 1846 den Anstoß zu den nachfolgenden zahlreichen Feuerwehren dieser Art gab, während 1851 die nach französischen Vorgängen organisierte Berufsfeuerwehr in Berlin zum Muster der in den größern Städten Deutschlands nachgebildeten Feuerwehren gleicher Art wurde. Hieran schloß sich die Einführung des allgemeinen Zwanges der Einwohner zum Feuerlöschdienst, wodurch überall da, wo es keine Berufs- oder freiwilligen Feuerwehren gab, wenigstens ein Surrogat derselben in der Pflichtfeuerwehr gebildet wurde. Während diese, der geringern Ausbildung wegen, nur unvollkommen denjenigen Erwartungen entspricht, die man an eine F. stellen muß, so vermag eine wohlgeübte freiwillige F. den an einen Löschkörper zu stellenden Ansprüchen schon eher zu entsprechen, und bietet die Berufsfeuerwehr unter allen Löschinstituten das möglichst Beste. Ihrer Kostspieligkeit wegen vermögen sich jedoch nur größere Städte diesen Vorteil zu verschaffen. Die unzweifelhaften Vorzüge dieses Instituts kann man am besten an den Feuerlöscheinrichtungen Berlins ersehen. Dieselben beruhen auf dem Grundsatz, daß das Feuer möglichst im Entstehen zu unterdrücken und Schnelligkeit der Löschanstalten vor allen Dingen anzustreben sei. Daher die strenge Durchführung der militärischen Organisation, die Schlagfertigkeit und Bereitschaft der ständigen Wachen, deren jede eine für sich sofort aktionsfähige Abteilung besitzt, die augenblickliche Meldung des Feuers von zahlreichen Meldestellen nach den Wachen und deren telegraphische Verbindung untereinander, endlich die vorzügliche Wasserversorgung mit zahlreichen Hydranten und die einheitliche, sachgemäße Oberleitung. Die Berliner F. zählte in neuerer Zeit unter einem Branddirektor ein Personal von über 800 Mann mit 92 Pferden, welche mit den erforderlichen Spritzen und Geräten in fünf Hauptwachen und acht Nebenwachen nebst Depots verteilt sind. Behufs der Feuermeldung bestanden 113 Stationen. S. Feuerschutz.

Feuerweihe, im katholischen Kulte die Einweihung des Feuers am Sonnabend vor Ostern; die Zeremonie besteht darin, daß aus einem Kieselstein Feuer geschlagen, außerhalb der Kirche ein Holzstoß und daran unter dem dreimaligen Ruf "Lumen Christi!", welchen das Volk mit den Worten: "Deo gratias!" beantwortet, eine Kerze angebrannt wird, die in drei Spitzen ausläuft, womit dann die übrigen Lichter der Kirche angezündet werden.

Feuerwerker, zur Zeit des zünftigen Artilleriewesens die Artilleristen zur Bedienung des Wurfgeschützes, jetzt Charge im Unteroffizierstand der Artillerie. Die F. der deutschen Armee gehen aus Unteroffizieren der Feld- und Fußartillerie hervor und erhalten in einem 19monatlichen Kursus auf der Oberfeuerwerkerschule in Berlin, resp. in München, die theoretische und praktische Ausbildung, welche sie befähigt, die Anfertigung der Munition für alle Waffen der Armee zu leiten, die Revision und Abnahme der Geschütze, der Eisenmunition und des Pulvers in den Fabriken auszuführen sowie als Lehrer an den Schulen der Artillerietruppen zu fungieren. Nach erfüllter Dienstpflicht finden sie (seit 1867) Verwendung als Trigonometer und Topographen in den betreffenden Abteilungen des Generalstabs. Nach bestandenem ersten Berufs- (Oberfeuerwerker-) Examen werden die Exspektanten zu Feuerwerkern (Rang der Sergeanten), später zu Oberfeuerwerkern (Rang der Feldwebel) befördert. Die F. der deutschen Marine, welche auch auf der Oberfeuerwerkerschule ihre Ausbildung erhalten, sind Deckoffiziere zweiter Klasse, die Oberfeuerwerker Deckoffiziere erster Klasse. Nach einem zweiten Berufsexamen werden geeignete Oberfeuerwerker zu Feuerwerksoffizieren befördert (Feuerwerksleutnants, dann Premierleutnants und Hauptleute), welche den Stäben der Artilleriebrigaden, Artilleriedepot-Inspektionen und Fußartillerieregimenter, den Artilleriedepots und technischen Instituten der Artillerie zugeteilt sind. Sie bilden ein in sich rangierendes Offizierkorps. Österreich hat F. und Rechnungsfeuerwerker. Vgl. Feuerwerkslaboratorium. F. ist auch s. v. w. Verfertiger von Kunst- oder Lustfeuern, daher auch Kunst- oder Lustfeuerwerker.

Feuerwerkerei (Pyrotechnik), Anfertigung und Gebrauch von Gegenständen, welche aus mehr oder minder heftig brennenden Materialien in verschiedenen Formen hergestellt werden und vermöge ihrer Feuerwirkung entweder zu Kriegszwecken Verwendung finden sollen (Kriegsfeuer), oder zur Belustigung dienen (Lust- oder Kunstfeuerwerk).

1) Die Kriegsfeuerwerkerei umfaßt die Anfertigung und Aufbewahrung sämtlicher in der Armee zur Anwendung kommender Kriegsfeuer. Unter diesen versteht man die Munition für Geschütze und Handfeuerwaffen, die Zündungen und besondere Feuerwerkskörper. Die Anfertigung geschieht in Laboratorien, welche, den verschiedenen Arbeiten entsprechend, besonders baulich hergerichtete Arbeits- und Aufbewahrungsräume enthalten. Teile von Kriegsfeuern, deren Fertigung ein besonders geübtes Personal oder entsprechende Fabrikeinrichtungen erfordern, werden in technischen Instituten gefertigt oder von der Privatindustrie geliefert. Es werden gefertigt: im Feuerwerkslaboratorium zu Spandau die Kriegsraketen, alle mit Satz gefüllten Zünder,