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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Fisher's Hill - Fistel.

22. Juni 1535 in London enthaupten ließ. Die Zeitgenossen rühmen Fishers Gelehrsamkeit, Sittenreinheit und Standhaftigkeit. Seine Schriften erschienen gesammelt Würzburg 1597. Vgl. Lewis, The life of Dr. John F. (Lond. 1855, 2 Bde.); Kerker, John F. (Tübing. 1860); Baumstark, John F. (Freiburg 1879).

Fisher's Hill, ein Hügel im nordamerikan. Staat Virginia, südlich von Winchester, im Shenandoahthal, bekannt geworden durch den Sieg der Bundestruppen unter Sheridan über die Konföderierten unter Early 21. Sept. 1864.

Fisimaténten (mundartlich), lügenhafte Vorstellungen; leere Komplimente; Flausen.

Fiskal hieß früher in Deutschland und wird heute noch in Ungarn ein öffentlicher Beamter genannt, welcher Rechte und Interessen des Fiskus (s. d.) wahrzunehmen hatte, dann der öffentliche Ankläger, Staatsprokurator, Staatsanwalt, als welcher der F. bei den Kriminalprozessen, die gewöhnlich auch Quellen von Einnahmen für den Staatsschatz waren, gleichzeitig die Interessen des Fiskus zu vertreten hatte. In Rußland hat das Wort F. die schlimme Nebenbedeutung von Spion. Dies rührt daher, daß seit Beginn des 18. Jahrh. bis 1866 besondere Agenten der Regierung damit betraut waren, die Beamten zu überwachen und vorgekommene Mißbräuche zur Anzeige zu bringen, welche Thätigkeit in eine Art Sykophantentum ausartete, und bei der die Fiskale selbst oft die schwersten Mißbräuche sich zu schulden kommen ließen. Vgl. Fiskus. - Fiskalat, das Amt eines Fiskals; fiskalisch, den F. oder Fiskus betreffend; fiskalisieren, etwas als fiskalisch behandeln; Fiskalität, das Fiskalischsein, namentlich auch das Bestreben, die Einkünfte des Fiskus zu vermehren.

Fiskarius (lat.), Schuldner des Fiskus; Pachter von Staatseinkünften.

Fiskenässet, Kolonie, s. Godthaab.

Fiskum-Fossen, berühmter Wasserfall des Namsenelv im norweg. Amt Nord-Drontheim, ist 45 m hoch und erregt ein weit hörbares Geräusch.

Fiskus (lat.) hieß bei den Römern ursprünglich ein geflochtenes Gefäß, insbesondere ein Geldkorb; zur Kaiserzeit bezeichnete man damit die kaiserliche Kasse im Gegensatz zum Staatsschatz (Aerarium publicum), den der Senat verwaltete, zur Staatskasse, aus welcher die regelmäßigen Staatsausgaben bestritten wurden (Patrimonium populi publicum), und zum Patrimonialvermögen des Kaisers (privatum patrimonium, res privata principis). Später bezeichnete F. den Inbegriff der Staatseinkünfte, den Staatsschatz, im Gegensatz zum kaiserlichen Privatvermögen, oder auch das gesamte Staatsvermögen. In den römischen Rechtsquellen finden wir das Wort F. oft in verschiedener Bedeutung, bald für Aerarium, bald für das kaiserliche Patrimonium gebraucht. In der Neuzeit, welche die staatsrechtliche Stellung des Fürsten von dessen privatrechtlicher mehr unterscheidet, versteht man unter F. den Staat, insofern er als Besitzer von Vermögen eine privatrechtliche Stellung einnimmt, bez. das Staatsvermögen im Gegensatz zum Privatgut der regierenden Familie. Wo die Domänen Staatsgutseigenschaft haben, gehören sie daher zum F., wenn sie auch zum Unterhalt des Regenten und dessen Hofs bestimmt sind. Aber auch da, wo die Domänen die Eigenschaft eines Familienfideikommisses der landesherrlichen Familie haben, spricht man in nicht ganz scharfer Beobachtung der historischen Entstehung der Bedeutung von F. wohl von Domänenfiskus im Gegensatz zum Landesfiskus. Der F. hat juristische Persönlichkeit, ist Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten und hat insofern ganz die Stellung einer juristischen Person. Doch hatten die römischen Kaiser eine große Zahl von Vorrechten für den F. in Anspruch genommen, an denen später die deutschen Kaiser mit Ängstlichkeit festhielten. In neuerer Zeit sind viele dieser Privilegien aus dem praktischen Recht verschwunden. Erhalten haben sich aber in fast allen Rechtsgebieten die gesetzlichen und privilegierten Pfandrechte des F., ferner dessen Anspruch auf herrenlose Güter, insbesondere auf Erbschaften, zu welchen niemand berufen ist, die Befreiung von Kautionen, die privilegierte Stellung im Konkurs, längere Dauer der Verjährungszeit für dem F. zustehende Rechte etc. Seine Prozesse führt der F. meist durch Anwalte, welche entweder nur für einen einzelnen Fall bevollmächtigt, oder überhaupt zur Vertretung sämtlicher Privatrechtsansprüche angestellt werden; man hat für diesen Beamten die verschiedensten Benennungen, wie Fiskal, Kammerprokurator, Finanzprokurator etc. Die Privilegia fisci (Fiskalgerechtigkeiten) stehen nach deutschem Herkommen auch der landesherrlichen Privatkasse (Schatulle, Kabinettskasse) zu; auch die Kassen der Gemahlin des Landesherrn und des Thronfolgers genießen gewohnheitsrechtlich die meisten fiskalischen Vorrechte.

Fiskusgebühren, s. Gebühren.

Fismes (spr. fihm, das Fines Suessionum bei Cäsar), Stadt im franz. Departement Marne, Arrondissement Reims, am Zusammenfluß des Ardre und Vesle und an der Ostbahn, hat alte, in Promenaden umgewandelte Wälle und (1876) 2989 Einw., welche Likör (vin de F.) zum Färben des Champagners, Zucker und Seidengespinste fabrizieren.

Fis moll, s. Fis.

Fisole, s. v. w. Gartenbohne (Phaseolus), s. Bohne.

Fissil (lat.), spaltbar; Fissilität, Spaltbarkeit.

Fissipeden (lat.), Tiere mit gespaltenen Klauen, im Gegensatz zu den Solipeden, den Einhufern.

Fissirostres, s. v. w. Spaltschnäbler.

Fissur (lat., Spalt), eine durch äußere Gewalt entstandene spaltförmige Trennung des Zusammenhangs eines Knochens, welche mit keiner Dislokation der Bruchstücke verbunden ist, und wodurch kein Teil des Knochens völlig von diesem getrennt wird (Fissura ossium). Die F. kommt gewöhnlich an breiten Knochen, am häufigsten an den Schädelknochen, vor und entsteht teils durch die unmittelbare Einwirkung von Gewalt auf den Knochen, teils durch Fortpflanzung der Erschütterung beim Herabfallen des Körpers von einer Höhe, sogen. Konterkoup. Fissuren der Knochen heilen im allgemeinen schwer, zumal da sich, wenn sie am Schädel vorkommen, meist entzündliche Affektionen des Gehirns und seiner Häute hinzugesellen, die in der Regel einen tödlichen Verlauf nehmen. Vgl. Aufspringen der Haut. - Fissura orbitalis, die Spalte, durch welche die Augenhöhle mit der mittlern Schädelgrube in Verbindung steht. Fissura ani, hartnäckiges Geschwür des Afters, welches aus verschiedenen Ursachen hervorgeht, durch die Entleerungen unterhalten wird und bei denselben sehr heftige Schmerzen und Afterkrampf verursacht.

Fistel (Fistula, "Röhre"), in der Chirurgie ein widernatürlicher Gang in Weichteilen; ursprünglich meist ein Nebenkanal eines Drüsenausführungsganges, z. B. des Thränenkanals, der Milch-, Speichel- oder Harnwege. Die übrigen Fisteln sind: 1) Geschwürige Gänge (fistulöse Geschwüre), welche auf ihrer Oberfläche Eiter und Jauche absondern und zugleich als Ausflußweg für den Eiter und die Verschwä-^[folgende Seite]