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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankreich

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Frankreich (Geschichte: Julirevolution, Ludwig Philipp).

abzuschicken (Mitte April 1830). Aber die Kammern (selbst die modifizierte Pairskammer) zeigten sich nach ihrem Zusammentritt (März 1830) entschlossen, vor allem die konstitutionellen Rechte gegen das Kabinett Polignac in Schutz zu nehmen, und die Deputierten richteten in diesem Sinn eine Adresse an den König, welche mit 221 gegen 181 Stimmen angenommen wurde. Darauf wurden die Kammern unter dem stärksten Ausdruck des königlichen Unwillens vertagt, endlich (16. Mai) die Deputiertenkammer aufgelöst und die Minister, welche sich nicht zu einem eventuell nötig werdenden Staatsstreich verstehen wollten, entlassen. Dagegen schlossen sich alle verfassungstreuen Elemente aufs engste aneinander, nicht nur zu den bevorstehenden Wahlen, sondern auf alle Fälle. Obwohl der König selbst sich mit Ermahnungen und Drohungen in die Wahlbewegung mischte, ergaben die Neuwahlen Ende Juni doch eine große liberale Mehrheit. 202 von den 221 Deputierten der Adresse wurden wieder gewählt. Aber ermutigt durch die Eroberung der Stadt Algier (5. Juli), beschloß Karl X., den Willen der Nation mit Gewalt zu brechen. Sonntag, 25. Juli 1830, unterzeichnete er fünf Ordonnanzen, die 26. Juli im "Moniteur" erschienen und die Veröffentlichung jeder Druckschrift von der besondern Erlaubnis der Behörden abhängig machten, die Abgeordnetenkammer auflösten, das Wahlgesetz und die Rechte der Kammern willkürlich beschränkten und die Kammern auf Ende September einberiefen.

Nur einen Tag lang war der Eindruck dieser Maßregeln in Paris der der Bestürzung; dann veröffentlichten die Journale einen von Thiers entworfenen Protest, die Volksmassen versammelten sich. Am 27. Juli nachmittags fielen die ersten Schüsse. 20,000 Mann Truppen und Gendarmen gelang es, die Menge noch einmal auseinander zu treiben. Aber in der Nacht vom 27. auf den 28. wußte sich das Volk zu bewaffnen und zu organisieren. Unter blutigem Kampf ward am Abend des 28. das Stadthaus von den Aufständischen behauptet. Am 29. morgens gingen zwei Linienregimenter zum Volk über, die Schweizer, welche das Louvre und die Tuilerien verteidigen sollten, räumten dieselben in panischem Schrecken; die Truppen mußten aus Paris entfernt werden. Um 2 Uhr nachmittags war die Revolution in der ganzen Hauptstadt siegreich. Inzwischen versammelten sich die in Paris anwesenden Deputierten bei dem liberalen Bankier Laffitte, bildeten eine Munizipalkommission und eine provisorische Regierung, stellten die Nationalgarde wieder her und wiesen alle Vergleichsvorschläge Karls X. zurück, den sie für abgesetzt erklärten. Während die niedere Bevölkerung die Republik wünschte, ernannten auf den Vorschlag Laffittes die schnell zusammentretenden Kammern 30. Juli den Herzog Ludwig Philipp von Orléans, der sich stets durch bürgerliche Sitten und liberale Gesinnung ausgezeichnet und den Hof gemieden hatte, zum Generalleutnant des Königreichs. Karl X. wollte zuerst widerstehen, dankte dann aber 2. Aug. zu gunsten seines Enkels, des Herzogs von Bordeaux, als Heinrichs V. ab, und als er vernahm, daß man seine Anerbietungen nicht annähme, sondern Truppen wider ihn schicken wollte, entfloh er nach Cherbourg, wo er unter Aufsicht von Kommissaren der provisorischen Regierung sich 16. Aug. auf dem amerikanischen Paketboot Great Britain nach England einschiffte. Damit war die Julirevolution abgeschlossen und das legitime Königtum, welches die verhaßten Zustände vor der Revolution wieder hatte herstellen wollen, von neuem gestürzt.

Die Julimonarchie.

Inzwischen hatte der Generalleutnant 3. Aug. die Kammern einberufen. Guizot arbeitete sogleich die Verfassung um, und in dieser neuen Gestalt wurde sie von beiden Kammern 6. und 7. Aug. angenommen. Die persönlichen Rechte waren mit bessern Garantien umgeben, die Macht der Kammern erweitert, das Königtum war in die bürgerliche Sphäre herabgerückt; doch blieb ein so hoher Wahlzensus in Geltung, daß nur etwa 200,000 Franzosen Wähler, nur etwa 24,000 wählbar wurden und die politische Gewalt allein in der Hand des wohlhabenden Bürgerstandes (bourgeoisie) lag. Unter diesen Bedingungen übertrugen beide Kammern die Krone dem Herzog von Orléans, der sie 9. Aug. 1830 als Ludwig Philipp, König der Franzosen, annahm; die dreifarbige Fahne wurde wiederum anstatt der weißen das nationale Abzeichen. Die neue Regierung ward allerdings von Anfang an von den Legitimisten und den in ihren Erwartungen bitter getäuschten Republikanern auf das heftigste angefeindet. Aber solange Ludwig Philipp den Grundsätzen der freisinnigen konstitutionellen Monarchie treu blieb und die Führer der Liberalen, Laffitte (bis 1831) und Casimir Périer (bis 1832), als leitende Minister neben sich hatte, stand sein Thron sicher und fest. Selbst die vorsichtige Haltung des Königs, der sich das Vertrauen der Heiligen Allianz erwerben wollte, in der äußern Politik erschütterte ihn nicht. Auf die von der Linken geforderte abenteuerliche Unterstützung der Polen gegen Rußland ließ er sich nicht ein; doch sicherte er in Italien den französischen Einfluß den österreichischen Interventionen gegenüber durch die Besetzung Anconas und unterstützte die Unabhängigkeitsbestrebungen Belgiens, indem er im Sommer 1831 durch den Marschall Gérard die holländische Armee aus Belgien vertreiben und im Herbst 1832 die Citadelle von Antwerpen durch ein französisches Heer zur Kapitulation zwingen ließ.

Nach dem frühzeitigen Tod Périers (Mai 1832) wurde nach einem Zwischenministerium Soult-Montalivet und nach Niederwerfung des legitimistischen Aufstandes der Herzogin von Berri in der Vendée und eines republikanischen Aufstandes in Paris im Oktober 1832 ein Koalitionsministerium, das Kabinett vom 11. Oktober, gebildet, dessen Scheinpräsidentschaft Napoleonische Marschälle, wie Soult, Gérard, Mortier, führten, dessen einflußreichste Mitglieder aber Guizot und Thiers waren, und das sich mit einigen Veränderungen sieben Jahre im Amt behauptete. Dasselbe befolgte die Politik der rechten Mitte (juste-milieu), hatte aber mit immer größern Schwierigkeiten im Innern zu kämpfen. Scheinbar herrschte in F. das streng konstitutionelle System; aber die Kammern waren nur die Vertretungen eines kleinen Teils der Nation, da selbst das neue Wahlgesetz noch an einem Steuerzensus von 200 Frank festhielt, der die Zahl der wahlfähigen Bürger auf weniger als ½ Mill. beschränkte und den kleinen Besitzer, den Handwerker, den Bauer ebenso wie den Arbeiter und den Proletarier von allen politischen Rechten ausschloß. Die Regierung beherrschte die Wahlen durch ihren Einfluß sowie durch direkte und indirekte Bestechung und schaffte sich in der Deputiertenkammer stets eine gefügige Majorität, während die vom König ernannten Pairs gänzlich abhängig waren. Daher wurde in den Kammern selten Opposition gemacht, höchstens die Personen einzelner Minister angefochten. Die schmähliche Gewinnsucht und Korruption der leitenden Kreise wurde durch mehrere