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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Freiersbach - Freihafen.

Freiersbach, eins der bekanntesten Kniebisbäder im bad. Schwarzwald, Kreis Offenburg, Amt Oberkirch, zur Gemeinde Petersthal gehörig, liegt 402 m ü. M. im freundlichen Thal der Rench, hat drei Quellen (12,5° C.), die zu den stärkern Stahlwässern gehören, u. 140 Einw. Das Wasser wird viel versandt.

Freier Verkehr heißt im Zollwesen im Gegensatz zum gebundenen Verkehr derjenige Warenverkehr, welcher nicht unter Zollkontrolle steht. Eine Ware geht in den freien Verkehr, wenn sie den Zollniederlagen entnommen und ohne Begleitschein weiter transportiert, bez. verkauft wird.

Freies deutsches Hochstift, ein am Tag des 100jährigen Geburtsfestes Schillers (10. Nov. 1859) gegründeter Verein zur Pflege und Förderung von Wissenschaft, Kunst und höherer Bildung, hat seinen Sitz in dem (ihm zugehörigen) Geburtshaus Goethes zu Frankfurt a. M. und erstrebt die Erfüllung seiner Aufgaben namentlich durch Veranstaltung von Vorlesungen und Lehrkursen über Geschichte, Litteratur, Kunst, Philosophie, Volkswirtschaft und allgemeine Naturwissenschaft, durch Unterstützung wissenschaftlicher, litterarischer und künstlerischer Bestrebungen, durch Erwerbung von wissenschaftlichen Werken, Kunstgegenständen und Belehrungsmitteln u. dgl. Gründer und noch gegenwärtig Obmann des Instituts, das sich zugleich die Pflege der Erinnerung an Goethe, Schiller und deren Zeitgenossen angelegen sein läßt, ist der Geolog Otto Volger.

Freies Geleit, s. Geleit.

Freiesleben, Johann Karl, Geognost und Mineralog, geb. 14. Juni 1774 zu Freiberg, machte hier bergmännische Studien und ging 1792 nach Leipzig, um die Rechte zu studieren. Doch beschäftigte er sich auch hier mit dem Berg- und Hüttenwesen und unternahm, zum Teil mit L. v. Buch und A. v. Humboldt, geognostische Reisen durch Sachsen, Thüringen, Böhmen, den Harz, die Alpen. Er ward 1796 Bergassessor zu Marienberg, 1799 Bergmeister in den Revieren Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Eibenstock und 1800 Bergkommissionsrat und Direktor des thüringisch-mansfelder Bergbaues zu Eisleben. Im J. 1808 als Assessor nach Freiberg versetzt, organisierte er das Peitzer Eisenwerk und leitete die Verkohlungsanlagen in den Ämtern Wolkenstein und Lauterstein, wurde dann Assessor des Oberberg- und Oberhüttenamtes, 1818 Bergrat, 1838 Berghauptmann und als solcher Chef des gesamten Berg- und Hüttenwesens im Königreich Sachsen. Seit 1842 in Ruhestand versetzt, starb er 20. März 1846 in Niederauerbach im Vogtland. Er schrieb: "Beiträge zur Kenntnis des Kupferschiefergebirges" (Freib. 1807-15, 4 Bde.); "Beiträge zur mineralogischen Kenntnis von Sachsen" (das. 1817); "Magazin für die Oryktographie von Sachsen" (das. 1828-48, 15 Hefte und 4 Extrahefte).

Freieslebenit (Schilfglaserz), sehr seltenes Mineral aus der Ordnung der Sulfosalze, kristallisiert monoklin, säulenförmig, ist stahlgrau bis schwärzlich-bleigrau, Härte 2-2,5, spez. Gew. 6,19-6,38, besteht aus Schwefelblei, Schwefelsilber und Schwefelantimon 5(PbAg2)S + 2Sb2S3 ^[5(Pb Ag<sub>2</sub>)S + 2Sb<sub>2</sub>S<sub>3</sub>] mit 22,5 Proz. Silber, findet sich bei Freiberg in Sachsen, Felsöbanya in Ungarn und Hiendelaencina in Spanien.

Freie Städte, die drei deutschen Bundesstädte: Lübeck, Bremen und Hamburg. Vgl. Reichsstädte.

Freie Wirtschaft, s. Betriebssystem, S. 833.

Freifahnen, im Mittelalter in der Schweiz für besondere Unternehmungen aufgestellte Abteilungen Bewaffneter; sie besorgten mit den aus den Truppen aufgerufenen Freiwilligen, den "verlornen Knechten", den Sicherheitsdienst und führten ihr Gefecht in zerstreuter Ordnung.

Freifähnlein, s. Freibataillone.

Freifall, s. Ins Freie fallen.

Freifallbohrer, s. Erdbohrer, S. 741.

Freifrau, s. Freiherr.

Freifron, s. Femgerichte, S. 125.

Freigebigkeit (Liberalitas), d. h. die Bereitwilligkeit, zu geben, ohne dazu verpflichtet zu sein, setzt, um für Tugend gelten zu dürfen, einerseits voraus, daß man zu geben habe (d. h. nicht, wie der heil. Crispinus, das Leder stehle, um andern Schuhe daraus zu schneiden), anderseits, daß es aus reinem Wohlwollen, d. h. weder um mit Reichtum zu prahlen, noch um durch Verachtung desselben zu glänzen, geschehe.

Freigeist, s. Freidenker.

Freigelassener, ein mit besonderer Förmlichkeit in Freiheit gesetzter Sklave, s. Sklaverei.

Freigeld, s. v. w. Abschoß.

Freigerichte, s. Femgerichte.

Freigraf, s. Femgerichte.

Freigut, ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut, welches von Frondiensten und ähnlichen Lasten frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Ein kleineres F. heißt Freihof. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium.

Freihafen, ein Hafen, zu welchem als Handelsplatz allen Flaggen der Zutritt offen steht, und welcher im Gegensatz zum Hinterland von Zollabgaben und ähnlichen Handelsbelästigungen, höchstens vorbehaltlich der allgemein üblichen Hafenabgaben, frei ist. Er bildet eine besondere Art von offenem Hafen im Gegensatz zu dem geschlossenen, welcher den Schiffen fremder Nationen nicht zugänglich ist (s. Schiffahrtsgesetze und Schiffahrtsverträge). Das Freihafengebiet erscheint daher in handelspolitischer Beziehung neutral, gilt dem Inland gegenüber als Ausland und wird deshalb durch die Zollgrenze von dem übrigen Territorium des betreffenden Staats geschieden. Das Entstehen von Freihäfen ist auf die Zeiten der prohibitiven und protektionistischen Handelspolitik zurückzuführen, und es steht die steigende und abnehmende Bedeutung der Freihäfen in engstem Zusammenhang mit der Handelsgeschichte der letzten Jahrhunderte. Im Mittelalter dienten sie vornehmlich dazu, um den internationalen Handel auf gewisse bevorzugte Punkte am Ausfluß großer Ströme oder an geeigneten Küsten zu lenken und diese rasch zu natürlichen Handelszentren zu machen. Die Freihäfen durchbrachen in jenen Zeiten die hemmenden Verkehrsfesseln und erwiesen sich im Austausch der durch sie vermittelten Produkte als dem wirtschaftlichen Gedeihen förderlich. Das Gedeihen handelsfreier Hafenplätze veranlaßte bald zur Nachahmung des zuerst in Italien gegebenen Beispiels in Frankreich, Österreich, Spanien und Portugal, wo es sich insbesondere um die Durchbrechung des Kolonialsystems durch diese Einrichtungen handelte. Dagegen war in England und ebenso in den nordamerikanischen Unionsstaaten von eigentlichen Freihäfen niemals die Rede, sondern dort bildete sich das Entrepotsystem schon früh als Ersatz der Freihafenprivilegien. In neuerer Zeit sind die Freihäfen als Depots von Warenbezügen und, wenn sie günstig gelegen sind, als Träger eines umfassenden Zwischenhandels wichtig geworden. Sie waren die Märkte, aus denen der Konsument oder der Händler aus zweiter oder dritter Hand seine Waren auswäh-^[folgende Seite]