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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friedrich

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Friedrich (Preußen: F. Wilhelm I.).

dung der Universität Halle, an der Thomasius und Francke lehrten, ließ in Berlin durch Schlüter und Eosander herrliche Kunstwerke errichten (das Denkmal seines Vaters, das Zeughaus, das Schloß), und die 1696 gestiftete Akademie der bildenden Künste sollte seine Residenz zu einem Mittelpunkt der Kunst machen; endlich zog er auf Veranlassung seiner geistvollen Gemahlin, der philosophischen Königin Sophie Charlotte, das größte Genie seiner Zeit, Leibniz, an seinen Hof und gründete mit seinem Beirat und seiner Hilfe 1700 die Societät der Wissenschaften. Aber alle diese Anstalten krankten bald an der Kärglichkeit der Mittel, die der Hof und die auswärtige Kriegführung ihnen übrigließen. Besonders seitdem F. seinen frühern Erzieher, den Oberpräsidenten Dankelmann, 1697 wegen seines schroffen Auftretens gegen seine Gemahlin und ihn selbst in Ungnaden entlassen hatte, geriet er ganz in die Hände unwürdiger Günstlinge, welche seiner Eitelkeit und seiner Schwäche schmeichelten. Um die Kosten des Hofhalts zu bestreiten und sich selbst zu bereichern, griffen diese, an der Spitze Graf Kolb von Wartenberg und Graf Wittgenstein, zu den verderblichsten Mitteln: Domänen wurden verschleudert, ganz unvernünftige, ja lächerliche Steuern wurden eingeführt, viele Monopole errichtet. Die Staatseinkünfte stiegen dadurch auf 4½ Mill. Thlr., reichten aber trotzdem nicht aus. So hinterließ F., als er, schon lange kränklich, 25. Febr. 1713 starb, das junge Königreich inmitten gefährlicher Kriege finanziell zerrüttet, das Beamtentum durch ehrgeizige Parteiungen und Eigennutz verderbt, einzelne Lande, wie namentlich Preußen, durch Unglücksfälle fast ruiniert. Er war dreimal vermählt, von 1679 bis 1683 mit der Prinzessin Elisabeth von Hessen-Kassel, die ihm eine Tochter, Luise, spätere Gemahlin des Landgrafen Friedrich von Kassel, Königs von Schweden, gebar, 1684-1705 mit Sophie Charlotte von Hannover, von der ihn ein Sohn, König Friedrich Wilhelm I., überlebte; seine dritte Ehe mit einer mecklenburgischen Prinzessin (1708) war eine unglückliche, da diese, streng lutherisch, an dem religiös-freisinnigen Hofe von Gewissensbissen verfolgt in Schwermut und dann in Wahnsinn verfiel. Vgl. Droysen, Geschichte der preußischen Politik, Bd. 4, Abt. 1 (2. Aufl., Leipz. 1872); W. Hahn, F., der erste König von Preußen (3. Aufl., Berl. 1876); Ledebur, König F. I. von Preußen (das. 1878); Graf von Dohna, Mémoires originaux sur le règne et la cour de Frédéric I (das. 1833).

50) F. Wilhelm I., König von Preußen, Sohn des vorigen und seiner zweiten Gemahlin, Sophie Charlotte, ward 15. Aug. 1688 zu Berlin geboren. Als Knabe strotzte er von Gesundheit und Kraft, zeigte aber schon unbändige Heftigkeit und starren Eigensinn. Die Erziehung, die ihm zuteil wurde, beseitigte weder diese Mängel, noch entwickelte sie seine geistigen Anlagen; er blieb geistig ungebildet und roh, bewahrte aber einen geraden, redlichen Charakter und einen klaren, nüchternen Verstand, der alles Schöne und Erhabene verachtete, um so schneller und schärfer aber das Richtige und Nützliche erkannte, das er nun mit unbeugsamer Willenskraft ausführte. Mit Unwillen hatte F. W. als Kronprinz die Günstlingswirtschaft am Hof seines Vaters angesehen. Die Entfernung Wartenbergs und Wittgensteins 1710 war seinem Einfluß zu danken. Seine Ideen konnte er indes erst nach seiner Thronbesteigung 25. Febr. 1713 ausführen. Das Leichenbegängnis Friedrichs I. war das letzte Prachtfest. Der junge Fürst erklärte sich nunmehr für den Finanzminister und Feldmarschall des Königs von Preußen und ging sofort daran, der Verschwendung ein Ende zu machen: die Besoldungen der Hofbeamten verringerte er mit einem Federstrich von 250,000 auf 50,000 Thlr. Er betrachtete sich als von der Vorsehung zu seinem königlichen Amt berufen und nur Gott für die Verwaltung desselben zum Wohl seines Landes verantwortlich. Er widmete dieser Aufgabe alle seine Kräfte und handelte nach Recht und Gewissen, verlangte aber dafür von seinen Unterthanen unbedingten Gehorsam, sah sich als Herrn über ihr Eigentum, ihr Leben an, und überzeugt, daß er ja nur das Rechte, das Beste wolle, verfügte er darüber rücksichtslos. Widerspruch und Widersetzlichkeit gegen seinen Willen reizten sein heftiges Temperament zu den gewaltthätigsten, ja grausamsten Handlungen. Das Hauptziel seiner staatsmännischen Thätigkeit war nun, Preußen unabhängig zu machen, indem er ein großes und tüchtiges Heer aufstellte und dasselbe allein aus Landesmitteln, nicht aus fremden Subsidien, wie seine Vorgänger, unterhielt. Durch unermüdliche Sorgfalt bis ins einzelne brachte er allmählich ein stehendes Heer von mehr als 80,000 Mann zusammen, vortrefflich bewaffnet und ausgerüstet und geschult wie keine Armee sonst, schuf ein tapferes Offizierkorps, das den ersten Stand im Staat bildete, dessen Glieder der König alle selbst ernannte, und zu dem er sich auch rechnete, und regelte die Ergänzung der Armee teils durch Werbung, teils durch Rekrutierung aus Landeskindern, indem der Staat in verschiedene Kantone geteilt wurde, die den einzelnen Regimentern zugewiesen wurden. Die Kosten dieser Armee betrugen gegen 6 Mill. Thlr. jährlich und konnten aus dem armen Land nur durch größte Sparsamkeit beschafft werden. Der König konzentrierte deshalb das gesamte Finanzwesen 1723 durch Errichtung des Generaldirektoriums, welches alle Staatseinkünfte einnahm und alle Ausgaben verfügte; für jedes Jahr mußte ein Voranschlag aufgestellt werden, welchen der König selbst genau prüfte, und von dem unter keinen Umständen abgegangen werden durfte. Jede Unredlichkeit eines Beamten wurde auf strengste bestraft. Die Steuerkraft des Landes war der König ferner durch Hebung des Wohlstandes zu vermehren bemüht. Überall drang er darauf, daß die wüsten Feldmarken, die verödeten Hofstellen wieder mit Bauern besetzt wurden, und zog zu diesem Zweck teilweise mit großen Geldopfern aus allen Ländern Kolonisten in seine Staaten. Bemerkenswert ist besonders die Ansiedelung von 17,000 Salzburger Protestanten in Ostpreußen 1732. Mit einem Kostenaufwand von 6 Mill. Thlr. wurden allein in der Provinz Preußen, welche unter Friedrich I. durch eine Pest verheert worden war, 6 Städte und 332 Dörfer neu aufgebaut. In Handel und Industrie befolgte er das Merkantilsystem, doch hatten hier seine Zwangsmaßregeln nicht so sichtbaren Erfolg; nur die Tuchfabrikation begründete er von neuem in der Mark. Große Verdienste erwarb sich F. W. um die Rechtspflege, deren Gang er vereinfachte und beschleunigte, um auch den geringern Leuten den Rechtsweg zugänglich zu machen. In die Kriminalgerichtsbarkeit griff er oft selbst ein und änderte oder verschärfte aus eigner Machtvollkommenheit die Urteile; namentlich über Vergehen gegen das Eigentum verhängte er öfters grausame Strafen. Sein leidenschaftlicher Haß gegen das Unrecht, wie er es auffaßte, verleitete ihn oft zu übereilten und ungerechten Handlungen. Auch seine Polizeiverordnungen, welche in alles, selbst in das Privatleben der Unterthanen ein-^[folgende Seite]