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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friedrich

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Friedrich (Preußen: F. der Große).

und Pitts Sturz von ihm zurückgezogen; der Sieg seiner Feinde schien unvermeidlich: da rettete ihn die Thronbesteigung Peters III. in Rußland nach Elisabeths Tod im Januar 1762. Peter III. schloß nicht nur Frieden und räumte Preußen, sondern verbündete sich auch mit F., dem er ein Hilfskorps schickte. Nun fiel Schweden von der Koalition ab, Ende 1762 auch Frankreich, so daß F. es bloß mit Österreich und dem Reich zu thun hatte. Da Maria Theresia ebenfalls ihre Hilfsmittel erschöpft sah und F. als Friedensbedingung nur Herstellung des Standes der Dinge vor dem Krieg forderte, so kam der Friede auf dieser Grundlage 15. Febr. 1763 in Hubertsburg schnell zum Abschluß. Preußen hatte sich gegen die bedeutendsten Mächte Europas in siebenjährigem Kampf behauptet, aber es blutete aus tausend Wunden, und der König sah sich deshalb nach einem Staat um, an dem er einen Rückhalt haben könne. Diesen fand er an dem von Katharina II. beherrschten Rußland, und um den Ehrgeiz der Kaiserin zu befriedigen, aber zugleich zu beschränken ohne Störung des Friedens, fand 1772 die erste Teilung Polens statt, das, nach außen ohnmächtig, im Innern zerrüttet, seit der Erhebung eines Günstlings der Katharina, Stanislaus Poniatowski, auf den Königsthron ganz unter russischem Einfluß stand und von dieser habsüchtigen Macht völlig verschlungen zu werden drohte. F. erwarb in dieser Teilung Westpreußen ohne Danzig und Thorn sowie den Netzedistrikt, eine alte deutsche Kolonie, deren Besitz deshalb so wichtig war, weil sie Ostpreußen mit den Marken verband. Auch sonst war F. bemüht, den Frieden aufrecht zu erhalten und die Eroberungsgier der Nachbarn zu beschränken. Zu diesem Zweck begann er 1778 den bayrischen Erbfolgekrieg (s. d.) gegen Österreich, das, um seine Macht in Süddeutschland zu vergrößern, Bayern dem Kurfürsten Karl Theodor abkaufen wollte. Im Frieden von Teschen verzichtete Kaiser Joseph II. auf den Plan. Als er ihn ein paar Jahre später wieder aufnahm, nur daß der Kurfürst für Bayern jetzt Belgien erhalten sollte, stiftete F. 1785 zum Schutz der Rechte der Reichsfürsten, namentlich des Pfalzgrafen von Zweibrücken, den Deutschen Fürstenbund. So hatte F. seinen Staat nicht nur um zwei Provinzen, zu denen seit 1744 auch Ostfriesland kam, vergrößert, so daß er nun 190,000 qkm und 6 Mill. Einw. zählte, sondern auch eine beherrschende Stellung als Wächter des Friedens und der Freiheit Europas errungen.

Nicht weniger segensreich war seine Verwaltung des Staats, wenn auch durch den verheerenden Siebenjährigen Krieg seine Bemühungen unterbrochen und die Erfolge teilweise verkümmert worden sind. Seine Hauptthätigkeit wendete er, wie sein Vater, auf die Armee, die am Ende seiner Regierung 200,000 Mann stark war. Besonders verbesserte er die Reiterei und die Artillerie. Jedes Jahr besichtigte er auf seinen Reisen einen Teil der Truppen, und hierbei wie bei den Manövern schritt er mit rücksichtsloser Strenge gegen unfähige Befehlshaber ein. Überhaupt stellte er an das Offizierkorps hohe Anforderungen, bevorzugte es indes vor den übrigen Beamten und suchte sein Standesgefühl zu heben, indem er vorzugsweise Adlige zu Offizieren ernannte. Der Dienst und die Disziplin im Heer waren hart, aber diese Härte notwendig, da ein großer Teil der Soldaten aus Angeworbenen bestand. Die Unterhaltung der Truppen verschlang trotz aller Sparsamkeit bei weitem den größten Teil der schon 1750 auf 12 Mill. gestiegenen Einnahmen. F. suchte deshalb auf alle Weise den Wohlstand des Landes zu heben. Zunächst den Ackerbau: er legte Kolonien an, die er mit Einwanderern besetzte, schuf das sumpfige Oderbruch zu einem fruchtbaren Ackerland um, ordnete die Anpflanzung von Obstbäumen, den Bau von Kartoffeln etc. an, ermäßigte die Fronlasten der Bauern und suchte diese vor Gewaltthätigkeiten ihrer Herren zu schützen; aber ihre Erbunterthänigkeit hob er nicht auf, da er eine strenge Scheidung und Unterordnung der Stände für notwendig hielt. Nach Kräften war er bemüht, neue Gewerbe in seinem Staat heimisch zu machen, wie die Zuckersiederei, die Baumwollspinnerei und Weberei, die Porzellanfabrikation, die Seidenmanufaktur; zum Besten des Handels errichtete er in Berlin die Bank und die Seehandlung. In 20 Jahren, von 1763 bis 1783, hat F. 40 Mill. Thlr. für Beförderung des Handels, der Gewerbe und des Ackerbaues ausgegeben. Auf der andere Seite verleitete ihn die Theorie des Merkantilsystems auch zu Irrtümern wie die Einführung der Regie 1766. Um von dem Verbrauch von Waren, die in Preußen nicht erzeugt werden konnten, für den Staat recht viel Nutzen zuziehen, wurden sie mit sehr hohen Eingangszöllen belegt, ja Kaffee und Tabak monopolisiert. Französische Beamte wurden berufen, um die Erhebung der Zölle einzurichten und zu kontrollieren, und diese machten die Regie durch ihre Schikanen und Betrügereien aufs äußerste verhaßt. Augenblicklich hatte der Staat allerdings beträchtlich vermehrte Einkünfte, aber Handel und Verkehr litten außerordentlich. In die kirchlichen Angelegenheiten mischte sich F. sowenig wie möglich ein, dagegen bekümmerte er sich sehr um die Rechtspflege; er betrachtete sich als Anwalt der Armen und Gedrückten und wollte jeder Zurücksetzung derselben vorbeugen. Seine Achtung vor dem Recht auch des geringsten Unterthanen war weit berühmt, aber sein Mißtrauen gegen die Vornehmen und die Richter ging auch mitunter zu weit und verführte ihn zu den ungerechtesten Gewaltthaten, wie namentlich in dem Fall des Müllers Arnold (s. Arnoldscher Prozeß). 1747 erschien eine neue Gerichtsordnung, der Codex Fridericianus, der den preußischen Richterstand begründet hat. Ein dauerndes Denkmal seiner Fürsorge für die Rechtspflege ist das "Allgemeine preußische Landrecht", das, vom Großkanzler Carmer ausgearbeitet, indes erst nach Friedrichs Tod zum Abschluß kam und 1794 in Kraft trat. Es ist das erste deutsche Gesetzbuch, welches die beiden Rechtssysteme, das deutsche und das römische, verschmolz und aus dem auf Vernunft gegründeten Naturrecht ergänzte.

Bei dieser großartigen Thätigkeit im Heerwesen und in der Verwaltung vernachlässigte F. auch die geistigen Interessen nicht. Von dem Zeitpunkt seiner geistigen Selbständigkeit ab hat F. unablässig danach gestrebt, in religiösen und politischen Fragen zur Klarheit durchzudringen. In beiden befreite er sich mit einer für seine Zeit und seine Umgebung bemerkenswerten Kühnheit von allen Vorurteilen und suchte seine Ansichten auf das natürliche Recht und die Vernunft zu begründen. Er hat den Ideen der Aufklärungsphilosophie, welche in England und Frankreich ausgebildet worden und in Deutschland in Thomasius, Leibniz und Wolf glänzende, erfolgreiche Vertreter gefunden hatten, großen Vorschub geleistet und ihnen namentlich in der Beamtenwelt zur Herrschaft verholfen. Wolfs Schriften führten ihn in die Philosophie ein, später schloß er sich mehr an Locke und Voltaire an. Wie diese, war er Deist, d. h. auf Grund der Erkenntnis seiner Vernunft vom Dasein einer höchsten, bewußten Endursache überzeugt, hielt er das Da-^[folgende Seite]