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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Friedrich

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Friedrich (Preußen: F. Wilhelm IV.).

terte durch eine strenge Überwachung der Grenze Rußland die Unterdrückung des polnischen Aufstandes 1831, während er die Losreißung Belgiens von den Niederlanden und Frankreichs Intervention geschehen ließ. Er starb 7. Juni 1840 in Berlin. F. W. war nicht unbeliebt, da seine Einfachheit im Privatleben, seine Herzensgüte manches andre vergessen ließen. Er war seit 24. Dez. 1793 vermählt mit Luise (s. d.), Tochter des Herzogs Karl II. von Mecklenburg-Strelitz, und nach deren Tod (19. Juli 1810) seit 1824 in morganatischer Ehe mit der Gräfin Auguste von Harrach, Fürstin von Liegnitz (gest. 1873). Kinder aus seiner ersten Ehe sind: König Friedrich Wilhelm. IV. von Preußen (gest. 1861), Wilhelm I., jetziger König von Preußen und deutscher Kaiser, Prinzessin Charlotte (gest. 1. Nov. 1860), als Alexandra Gemahlin Kaiser Nikolaus' I. von Rußland, Prinz Karl (gest. 1883), Prinzessin Alexandrine, Witwe des Großherzogs Paul Friedrich von Mecklenburg-Schwerin, Prinzessin Luise, Gemahlin des Prinzen Friedrich der Niederlande (gest. 1870), und Prinz. Albrecht (gest. 1872). In Berlin wurden ihm zwei Denkmäler errichtet, 1849 das im Tiergarten befindliche von Drake (Abteilungen des Relieffrieses s. Tafel "Bildhauerkunst IX", Fig. 2) und 1871 das großartige Reiterstandbild von Wolff im Lustgarten. In Breslau wurde seine Reiterstatue von Kiß 1851 enthüllt. Auch in Köln ward ihm 1878 ein großes Denkmal errichtet. Er schrieb: "Luther in Bezug auf die preußische Kirchenagende von 1822 und 1823" (Berl. 1827); "Reminiszenzen aus der Kampagne 1792 in Frankreich" und "Journal meiner Brigade in der Kampagne am Rhein 1793". Vgl. F. Klöden, Lebens- und Regierungsgeschichte F. Wilhelms III. (Berl. 1840); Th. G. v. Hippel, Beiträge zur Charakteristik F. Wilhelms III. (Bromb. 1841); Eylert, Charakterzüge und historische Fragmente aus dem Leben des Königs von Preußen, F. Wilhelms III. (Magdeb. 1842-46, 3 Bde.); W. Hahn, F. Wilhelm III. und Luise (3. Aufl., Berl. 1877); v. Treitschke, Deutsche Geschichte (Leipz. 1879 ff.); Duncker, Aus der Zeit Friedrichs d. Gr. und F. Wilhelms III. (das. 1876).

54) F. Wilhelm IV., König von Preußen, Sohn des vorigen und der Königin Luise, geb. 15. Okt. 1795. Von der Natur reichbegabt, entwickelte er unter der Leitung seiner geist- und gemütvollen Mutter seinen lebhaften, für das Edle und Schöne empfänglichen Sinn, während er sich unter der Leitung tüchtiger Männer diejenigen wissenschaftlichen Kenntnisse erwarb, deren der künftige Monarch Preußens bedurfte. Von J. F. G. ^[Johann Friedrich Gottlieb] Delbrück und dann von Ancillon, der aber in mancher Beziehung keinen günstigen Einfluß auf den Prinzen ausübte, namentlich seine Hinneigung zur Romantik beförderte, in den Schulwissenschaften und der Philosophie, von Scharnhorst und Knesebeck in den Militärwissenschaften und von Niebuhr in der Finanzkunde unterrichtet, ging er später zu einem akademischen Kursus in der Rechts- und Staatswissenschaft unter Savigny, Niebuhr und Lancizolle über, während Schinkel und Rauch sein Talent für die zeichnenden Künste ausbildeten und den Kunstsinn in ihm entwickelten. Nachdem er den meisten Hauptschlachten der Feldzüge von 1813 und 1814 beigewohnt, ernannte ihn sein Vater frühzeitig zum Militärgouverneur und Statthalter der Provinz Pommern und ließ ihn den Sitzungen des Staatsrats und des Staatsministeriums beiwohnen. Ein Aufenthalt in Paris und eine 1828 unternommene Reise nach Italien, wo er die Protektion des damals durch E. Gerhard in Anregung gebrachten Instituts für archäologische Korrespondenz übernahm, gaben seinem Kunstsinn eine bedeutsame Anregung. Daneben entwickelte sich in ihm immer mehr jene mittelalterlich-romantische Geistesrichtung, die sich besonders 1823 in seinem Anteil an der Provinzialständeordnung (er war Präsident der mit ihrer Ausarbeitung beauftragten Kommission) deutlich bekundete und in seinem spätern Regentenleben noch weit schärfer hervortrat. Dessenungeachtet hoffte nicht nur Preußen, sondern auch Deutschland von F. W. Erfüllung seiner sehnlichsten Wünsche, als er 7. Juni 1840 den Thron der Hohenzollern bestieg. Durch die bald darauf erlassene Proklamation, mit welcher er zwei Dokumente aus dem Letzten Willen seines dahingeschiedenen Vaters veröffentlichte, erkannte er jenes königliche Versprechen einer dem Geiste der Zeit entsprechenden repräsentativen Verfassung an, während er durch mehrere andre rasch aufeinander folgende Akte sein politisches System entschiedener darlegte. Er erließ eine teilweise Amnestie für alle politischer Vergehen wegen Verurteilten, setzte Arndt in Bonn in seine Professur wieder ein, berief Boyen und J. A. F. ^[Johann Albrecht Friedrich] Eichhorn zu Ministern, zog die berühmtesten Notabilitäten in Litteratur und Kunst, wie A. W. v. Schlegel, Tieck, Rückert, Schelling, Cornelius, Mendelssohn-Bartholdy etc., in seine Nähe und stiftete eine Friedensklasse des Ordens pour le mérite für die berühmtesten Gelehrten und Künstler Deutschlands und des Auslandes. Die provinzialständische Verfassung wurde durch die Errichtung von Ausschüssen erweitert, die rheinische Gerichtsbarkeit von manchen Einschränkungen befreit, der Presse eine freiere Bewegung gestattet. Dagegen wurden auch die Erzbischöfe Dunin und Droste-Vischering in ihre Würden wieder eingesetzt, den Altlutheranern und andern der Union widerstrebenden Sekten wurde freierer Spielraum gegönnt, strengere Sonntagsfeier eingeführt, mehrere freisinnige Professoren abgesetzt: alles Beispiele großer Nachgiebigkeit gegen orthodoxe und ultramontane Einflüsse. Die Begünstigung des Adels und die Einführung von Majoraten entsprachen der Vorliebe F. Wilhelms für die "christlich-germanische" Vorzeit.

Von der Wahrheit seiner Anschauungen überzeugt, ließ er der Kritik seiner Maßregeln anfangs freien Lauf, empfand es aber sehr bitter, daß diese mitunter recht scharf gegen ihn auftrat, und schritt mit Polizeimaßregeln ein. Die lebhaften Wünsche der Nation nach einer landständischen Verfassung wies der König beharrlich zurück, da nur "die provinzial- und kreisständische Verfassung eine auf deutschem Boden ruhende geschichtliche Grundlage habe, die Grundlage ständischer Gliederung, wie diese durch die überall berücksichtigten Veränderungen der Zeit gestaltet worden". F. W. war von einer überspannten Vorstellung seiner königlichen Machtvollkommenheit beherrscht, ohne jedoch ein klares Verständnis für die Grundlagen und Aufgaben des preußischen Staats und für seine Pflichten als Oberhaupt desselben zu besitzen. Kirchliche Fragen, wie die Mission in China, das evangelische Bistum in Jerusalem, und das entfernt liegende Neuenburg beschäftigten ihn mehr als die wichtigsten preußischen Angelegenheiten, und er vernachlässigte die beiden Grundsäulen der alten absoluten Monarchie, das Beamtentum und die Armee. Sein leidenschaftlicher Haß gegen die Revolution und deren Produkt, wie er meinte, den Liberalismus, machte ihm eine vorurteilsfreie Beurteilung von Ereignissen und Personen bei allem Wohlwollen, bei den besten Absichten unmöglich. Als alle Repressiv-^[folgende Seite]