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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Geburtshilfe

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Geburtshilfe (Geschichtliches).

nahe der Wirbelsäule oder vorn am Bauch der Mutter, oder der Kopf steht im rechten schrägen Durchmesser, der Rücken hinten rechts oder wieder am Bauch der Mutter, wonach man diese Stellungen als 1., 2., 3., 4. Schädellage bezeichnet. Bei Wehenschwäche, engem Becken, Nabelschnurvorfall oder andern Umständen, welche eine Beschleunigung der Geburt wünschenswert machen, geben diese Kindslagen Veranlassung zum Anlegen der Zange. Weniger normal, aber immerhin häufig und ohne Kunsthilfe zu beenden ist die Geburt bei Steißlage. Der Steiß tritt zuerst ins kleine Becken, er ist dem höchsten Druck ausgesetzt und zeigt häufig wie der Kopf bei Schädellagen eine weiche Blutbeule oder Blutgeschwulst (Kopfgeschwulst, caput succedaneum, Steißgeschwulst). Erfordert die Steißgeburt Kunsthilfe, so wird mit dem gekrümmten Finger oder mit stumpfem Haken das Kind in den Hüftbeugen erfaßt und herausgezogen. Ähnlich ist die Fußlage, bei welcher zuerst ein Fuß durch den Muttermund tritt, welcher dann behufs der weitern Entwickelung des Körpers gefaßt wird und als Handhabe zum Ziehen dient; sobald die Schultern eintreten, müssen die Arme gelöst und hervorgezogen werden, worauf dann der Kopf den Schluß macht. Verzögert sich die Geburt, nachdem schon fast der ganze Leib geboren ist, so treten zuweilen, durch den Reiz der Kälte bedingt, vorzeitige Atembewegungen auf, welche durch Verschlucken von Fruchtwasser gefährlich werden können. Entschieden abnorm ist die Querlage, bei welcher zuerst ein Arm in die Scheide vorfällt. In dieser Kindslage kann die Geburt nur von statten gehen, nachdem die Querlage durch Eingehen des Geburtshelfers mit der Hand in die Gebärmutter in eine Schädel-, Steiß- oder Fußlage umgewandelt ist. Dieser Akt, der, wenn irgend thunlich, in der Chloroformnarkose ausgeführt wird, heißt Wendung. Am übelsten ist die Gesichtslage, welche sich, wenn der Geburtshelfer rechtzeitig zur Stelle ist, in eine Schädel- oder durch Wendung in eine Fußlage verwandeln läßt. Ist dagegen der Kopf des Kindes im Becken bereits festgekeilt, so bleibt nichts übrig, als den Kopf zu durchbohren (Perforation) oder zu zerbrechen (Kranioklasis) und dann die Geburt mit der Zange zu beenden. Die Ausführung der Wendung steht gesetzlich der Hebamme nur dann zu, wenn ärztliche Hilfe nicht binnen notwendiger Frist zu erreichen ist. Das Anlegen der Zange oder gar das Töten des Kindes durch Perforation ist nur dem Arzt gestattet. Der Mechanismus der Geburt bei der Schädellage kann als typisch angesehen werden. Er beruht darauf, daß der Kopf des Kindes bei seinem Durchgang durch das Becken eine doppelte Bewegung erleidet, nämlich eine Drehung um seinen Querdurchmesser, wodurch er eine solche Richtung erhält, daß seine großen Durchmesser stets den großen Durchmessern des Beckeneinganges entsprechen und seine Achse (der Durchmesser von dem Kinn zur kleinen Fontanelle) mit der Beckenachse zusammenfällt; sodann eine Drehung um seine Höhenachse, welche ihm für die Durchmesser der Beckenmitte und des Beckenausganges die angemessene Richtung gibt, worauf wieder eine Drehung um seinen Querdurchmesser folgt. Auf diese Weise beschreibt das Kind bei seiner Geburt gleichsam eine Spirallinie. Die regelmäßige Geburt ist ein Akt der Naturthätigkeit allein, und die Thätigkeit des Geburtshelfers besteht daher mehr in bloßer Unterstützung, Erleichterung und Verhütung von Regelwidrigkeiten als im Eingreifen in den Geburtsvorgang.

Die G. hat sich in den ältesten Zeiten auf die wenigen Hilfsleistungen beschränkt, welche man ohne besondere Kenntnis vom Bau und von den Verrichtungen des Körpers den gebärenden Weibern angedeihen lassen konnte. Ohne Zweifel wurden aber diese Hilfsleistungen von Frauen ausgeübt. Wir finden in den heiligen Büchern bei den Israeliten und Ägyptern nur Wehmütter genannt. Griechen und Römer hatten unter ihren Göttern, die dem Gebärungsakt vorstanden, nur weibliche Gottheiten. Auch finden wir bei den alten römischen und griechischen Klassikern nur Hebammen erwähnt. Die Hippokratischen Schriften enthalten allerdings viel auf die G. sich Beziehendes; wir ersehen daraus, daß Ärzte in schwierigen Fällen Rat erteilten und auch wohl mit Händen und eignen Werkzeugen Hilfe leisteten, deren nähere Auseinandersetzung indes nur auf eine höchst beschränkte Einsicht in das ganze Geburtsgeschäft schließen läßt. Das erste Lehrbuch für Hebammen in Fragen und Antworten schrieb Moschion um 220 n. Chr.; es behandelt die Anatomie der Geschlechtsteile, gibt den Hebammen den nötigen Rat zur diätetischen und ärztlichen Behandlung der Schwangern, Gebärenden und Neugebornen und lehrt, was bei der Geburt selbst zu beobachten ist. Durch die arabischen Ärzte ist für die G. wenig geschehen. Im christlichen Abendland befand sich die G. nur in Händen ununterrichteter Weiber oder höchstens männlicher Pfuscher. Man begnügte sich oft damit, in schwierigen Fällen Geistliche zu Gebärenden zu rufen, welche durch abergläubische Mittel Hilfe zu leisten versuchten. Nicht viel besser sind die Lehren des berühmten Mich. Savonarola in Padua, welche derselbe in seiner "Practica" (Vened. 1497) vorträgt. Erst mit dem 16. Jahrh. fing die G. an, eine bessere Gestalt anzunehmen. Das erste geburtshilfliche Werk aus dieser Zeit ist das Hebammenbuch des Eucharius Rößlin: "Der swangern Frawen und Hebammen Rosengarten" (1513, mit Holzschnitten). Obwohl auch hier manches von Frühern bereits Vorgetragene benutzt ist, so finden wir doch manches Eigentümliche und Neue darin. So gedenkt der Verfasser der in Vergessenheit geratenen Wendung auf die Füße wieder und empfiehlt diese da, wo die Wendung auf den Kopf nicht gelingt, erkennt die Kopflagen als die natürlichsten an und räumt nach diesen der Fußgeburt die nächste Stelle ein. Wohlthätig mußte auf die geburtshilflichen Lehren der damals wieder erwachende Eifer für die Anatomie wirken, und besonders bemühten sich Vesal (gest. 1564), dessen Schüler Reald. Columbus (1559), Fallopia (gest. 1562) u. a., über alles, was sich auf Anatomie und Physiologie des weiblichen Organismus wie der Leibesfrucht bezieht, Aufklärung zu geben. Da indessen immer nur die schwersten Fälle der männlichen Hilfe anheimfielen, auch diese selbst nur durch Anwendung von mechanischen Mitteln geleistet wurde, so finden wir die G. in genauer Vereinigung mit der Chirurgie. Es ist vorzugsweise die operative Seite, welche in den geburtshilflichen Werken P. Francos, Parés, Fabr. Hildanus' u. a. hervorgehoben wird; man verbesserte die ältern Methoden, erfand neue, welche die Anwendung so mancher das Leben des Kindes gefährdender älterer Operationen wenigstens beschränken sollten, und empfahl die Wendung des Kindes im Mutterleib auf die Füße (s. oben), welche einen enormen Fortschritt bezeichnet und zu den glänzendsten Resultaten führte. So verschafften die Bestrebungen dieser Männer nach und nach der männlichen G. mehr Eingang und Vertrauen. Der Umstand, daß Ludwig XIV. einen Wundarzt, Namens J. Clément aus Arles, zur Entbindung der königlichen Geliebten,