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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Geld

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Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld).

Zahlungsmittel hinzu. Es ist für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs unerläßlich, daß dem Wertmaßstab eine gesetzliche Anerkennung verliehen werde, um eine feste rechtliche Grundlage für die Lösung der verschiedenen Verbindlichkeiten zu schaffen; sowohl für die Verbindlichkeiten, welche der Staatsbürger dem Staat zu leisten hat (Abgaben, Geldbußen etc.), als für die privatrechtlichen Obligationen, die entweder direkt auf eine Geldschuld lauten, oder deren Inhalt so beschaffen ist, daß andre Leistungen bedungen waren, die nicht erfüllt werden können, und an deren Stelle durch Rechtsspruch eine bestimmte Summe Geldes tritt. Der Staat muß irgend einem Tauschgut die Eigenschaft eines letzten zwangsweisen Tilgungsmittels von Obligationen geben, und dieses erlangt dadurch "allgemeine Vermögensmacht". (Savigny.) Endlich muß der Staat dem G. gesetzliche Zahlungskraft aus den nämlichen Gründen verleihen, weshalb er die Maß- und Gewichtsordnung feststellt; er bestimmt den allgemeinen Wertmaßstab ebenso wie das Meter und Kilogramm zum Zweck der Sicherheit und Bequemlichkeit des Verkehrs. Diejenigen Tauschgüter und Wertmaßstäbe, welche als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt werden, erlangen dadurch Währung (s. d.), sie werden echtes oder Währungsgeld.

Mit den bisher bezeichneten wesentlichen verbindet sich noch eine andre, nicht minder wichtige Funktion, welche das G. regelmäßig annimmt, indem es "Wertträger" oder "Wertbewahrer", d. h. die bequemste und beliebteste Form zur Kapitalbildung sowie zur zeitweiligen oder dauernden Aufspeicherung des umlaufenden Kapitals, wird (Kassenvorräte, Kassenbestände, das Thesaurieren im Orient, die Ansammlung des deutschen Kriegsschatzes etc.). Aus dieser Verwendungsart und aus der allgemeinen Reduktion des Wertes der verschiedenartigsten Kapitalien auf ihren Geldwert erklärt sich die irrtümliche Verwechselung der Begriffe G. und Kapital; man schätzt den Vermögensstand im G. und erweckt damit falsche Vorstellungen von der eigentlichen Natur des Geldes.

2) Arten des Geldes. a) Naturalgeld. So wie sich zur Herstellung von Maß und Gewicht nur Gegenstände eignen, welche selbst eine bekannte Ausdehnung im Raum oder ein ganz bestimmtes Gewicht haben, so kann auch als Wertmaßstab nur etwas gewählt werden, was selbst einen unbestrittenen, allgemein anerkannten, der Vorstellung möglichst geläufigen Tauschwert hat. Man wählte daher zu allen Zeiten nur solche Dinge als Geldstoff, welche in hervorragender Weise einem weitverbreiteten und immer wiederholten Bedarf dienen und überdies gut aufbewahrungsfähig sind. Nach den örtlichen und nationalen Eigentümlichkeiten sind daher auf den tiefen Kulturstufen sehr mannigfache, diesen Anforderungen mehr oder weniger entsprechende Sachen zu G. verwendet worden: Salzbarren, Korn, Felle und Häute, Kakaobohnen, Datteln, Theeziegel etc., verschiedene Muscheln, wie insbesondere die Kauri (Cypraea moneta), welche noch heute in vielen Teilen Asiens und Afrikas als Naturalgeld dient. Je mehr die Kultur steigt, desto wertvollere bewegliche Sachen versehen diese Funktion; insbesondere geht man bald zum Viehgeld über (pecunia ist ebenso wie peculium, peculatus von pecus, "Vieh", abzuleiten). Die weite Verbreitung der Viehzucht bei nomadischen und Ackerbauvölkern, die leichte Erhaltung der Herden auf freier Weide, die Transportabilität, die Teilbarkeit nach Stücken und Gattungen des Herdenreichtums erklären die hervorragende Geltung der "Viehwährung". Mindestens Preismaß blieb das Vieh lange Zeit, wenngleich nicht immer an seine konkrete Verwendung als Tauschmittel gedacht werden dürfte. Um einen Schritt weiter gehend, oft neben dem Vieh- oder anderm Naturalgeld, begann der Verkehr die Metalle als Geldstoff zu verwenden, sowohl die edlen als die unedlen, ohne daß von einer Priorität der einen oder der andern sicher gesprochen werden kann. Gewisse unedle Metalle (besonders Eisen, Kupfer, Bronze) sind, da sie ebenfalls schon frühzeitig zur Herstellung von Geräten, Werkzeugen, Waffen als nützlich und begehrenswert allgemein anerkannt worden waren, auch ein geeigneter Geldstoff gewesen. Was den edlen Metallen seit Menschengedenken eine so hohe Wertschätzung verlieh, war zwar nicht ihre unmittelbare praktische Eignung zur Befriedigung notwendiger Bedürfnisse, wohl aber das immer und überall verbreitete Verlangen, selbst der Naturvölker, sich in den Besitz dieser relativ seltenen, als Schmuck und Zierat, als Symbol der Macht und des Reichtums dienenden Güter zu setzen. Bis in die tiefste mythische Dunkelheit läßt sich das allgemein menschliche Verlangen nach Edelmetall verfolgen, und auch auf der höchsten Stufe der Zivilisation ist es noch ungeschwächt zu finden.

b) Metallgeld. Die vorzüglichen Eigenschaften der Edelmetalle als Geldstoff treten mit zunehmender wirtschaftlicher Kultur immer klarer hervor. Die Edelmetalle (s. d.) schließen in verhältnismäßig kleinem Volumen u. geringem Gewicht einen sehr hohen Tauschwert ein; derselbe beruht auf der Seltenheit des Vorkommens, den hohen Produktionskosten, dem hohen Gebrauchswert zu Schmuck, Geräten, in vielen Industrien, zu Münzzwecken etc.; diese Eigenschaft macht die Edelmetalle nicht nur überhaupt als Maßstab der Tauschwerte brauchbar, sondern auch (worauf es beim G. im entwickelten Kulturleben wesentlich ankommt) sehr zirkulationsfähig. Der Tauschwert der Edelmetalle ist gleichmäßig, es gibt bei Gold und Silber keine Qualitätsunterschiede; ob sie aus der Nevada oder Australien kommen, in großen Klumpen oder im Staub gefunden werden, ob sie alt oder neu sind, immer hat ein bestimmtes Quantum gleichen Wert. Der Tauschwert der Edelmetalle ist dauerhaft, sie leiden weder unter den gewöhnlichen Elementareinflüssen noch unter der Aufbewahrung; der Tauschwert ist relativ stabil, weil die Vorräte, welche seit Jahrhunderten angehäuft werden, als ausgleichendes Reservoir für die jährlichen Zu- und Abflüsse der Produktion und des Bedarfs dienen und die mehrfache Verwendung (die monetarische, kapitalistische und kunstgewerbliche) eine gewisse Ausgleichung von Angebot und Begehr herbeiführt. Endlich ist die Formbarkeit und Teilbarkeit des Geldstoffs für Münzprägungen unerläßlich, u. diese findet sich bei den Edelmetallen in hohem Grad. Aus der Vereinigung dieser Eigenschaften erklärt sich genügend die allgemeine Verwendung von Gold u. Silber als Geldstoff.

Aber nicht alle aus diesen Edelmetallen geprägten Münzen sind echtes G.; nur diejenigen, welchen die Währungsgesetze gesetzliche Zahlungskraft beilegen, gehören dazu. Im uneigentlichen Sinne nennt man allerdings auch jene Münzen, die nicht Währung haben, G.; sie sind aber entweder Ware, deren Tauschwert nach dem Marktpreis schwankt (wie Goldmünzen in Silberwährungsländern, z. B. der österreichische Dukaten, oder vollwertige Silbermünzen, die nicht Währung haben, z. B. Mariatheresienthaler; vgl. Handelsmünzen), oder sie sind Kreditmünzen, welchen der Staat Kassenkurs verleiht, oder Scheidemünzen