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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Genehmigung; Genelli

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Genehmigung - Genelli.

Sein Leben und seine Werke" (Hildburgh. 1871) wirkte er für ein besseres Verständnis und eine frische, unverkünstelte Auffassung des Dichters in größern Kreisen des gebildeten Publikums. Außerdem schrieb er: "Frauenkranz", weibliche Charaktere aus dramatischen Dichtungen (Berl. 1862); "Deutsche Sturmlieder" (Dresd. 1870); "Poetische Abende", Lehrbuch für deklamatorischen Vortrag rhythmischer Poesien (Leipz. 1874); "Das deutsche Theater und die Reformfrage" (Berl. 1878); "Die englischen Mirakelspiele und Moralitäten" (das. 1878); "Lehr- und Wanderjahre des deutschen Schauspiels" (das. 1882); "Klassische Frauenbilder" (aus dramatischen Dichtungen von Shakespeare, Lessing, Goethe, Schiller, das. 1884) und einen historischen Roman: "Marienburg" (2. Aufl., das. 1886). G. gab auch die 4. Auflage von Gervinus' "Shakespeare" (Leipz. 1873) mit Zusätzen und Anmerkungen heraus.

3) Ottilie, Schauspielerin, Schwester der vorigen, geb. 4. Aug. 1834 zu Dresden, spielte längere Zeit am Nesmüllerschen Theater daselbst jugendliche Rollen, war anfangs der sechziger Jahre längere Zeit beliebtes Mitglied der Krollschen Bühne in Berlin, bis sie 1866 nach Amerika ging, wo sie auf zahlreichen Bühnen mit Erfolg auftrat, auch zeitweise als Direktrice fungierte. In Folge ihrer Vermählung mit Charles Fritzsch zog sie sich vom Theater zurück, um die Leitung eines Erziehungsinstituts in San Francisco zu übernehmen, bis sie sich 1878 von neuem der Bühnendirektion zuwandte. Nach ihrer Rückkehr (1884) trat sie wiederholt auf deutschen Bühnen auf.

Genehmigung (Genehmhaltung, Ratihabition), die nachfolgende Erklärung der Zustimmung zu einer Handlung. Sie kann ausgehen 1) von einem Subjekt des Rechtsgeschäfts selbst, z. B. weil das Geschäft einen Mangel hatte, wegen dessen es anfechtbar war, weil es widerruflich war etc. Hier ist dann zu unterscheiden: a) entweder wird die G. retrotrahiert, d. h. es wird ihre Wirkung zurückbezogen auf den Zeitpunkt des zu ratihabierenden Geschäfts, so daß dasselbe als damals gleich vollgültig und unanfechtbar abgeschlossen gilt, was namentlich der Fall ist, wenn das Geschäft an heilbarem Mangel litt oder revokabel war; b) oder die Ratihabition gilt als Abschließung eines neuen Geschäfts ohne zurückgezogene Wirkung, was stets der Fall ist, wenn das früher abgeschlossene Geschäft wegen des nun beseitigten Mangels nichtig war. 2) Bezieht sich die Ratihabition auf das von einem andern, z. B. dem Stellvertreter, Mandatar, Vormund, negotiorum gestor etc., abgeschlossene Geschäft, so steht sie der vorhergehenden Zustimmung gleich (ratihabitio mandato comparatur), und ihre Wirkung wird auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts zurückbezogen, daher z. B. auch der ratihabierende dominus negotii dem negotiorum gestor gegenüber wie ein Mandant (Auftraggeber) behandelt wird. Mittlerweile erworbene Rechte Dritter können aber selbstverständlich durch die Ratihabition in den Fällen 1 b) und 2) nicht beseitigt werden, während im Fall 1 a) die Ratihabition nur ein Verzicht auf die Anfechtung oder den Widerruf, mithin das Geschäft als von Anfang an gültig und wirksam abgeschlossen zu betrachten ist. Vgl. außer den Lehrbüchern des Pandektenrechts: Seuffert, Die Lehre von der Ratihabition der Rechtsgeschäfte (Würzb. 1868).

Genelli (spr. dsche-), 1) Janus, Maler, geb. 1771 zu Kopenhagen, siedelte mit seinem Vater, einem Kunststicker, nach Berlin über, bildete sich durch eine Reise nach Italien zum Landschaftsmaler aus und starb, in seiner Produktion durch die unglücklichen Zeitverhältnisse gehemmt, 1812 in Berlin. Seine Bilder zeichnen sich durch ideale, glänzende und warme Färbung aus, selbst da, wo sie die Natur von ihrer düstern Seite darstellen. Zu seinen besten Werken gehören einige Darstellungen von Harzgegenden.

2) Bonaventura, Zeichner und Maler, Sohn des vorigen, geb. 28. Sept. 1798 zu Berlin, erhielt den ersten Unterricht von seinem Vater, besuchte hierauf die Berliner Akademie, wo sich Bury und Hummel seiner annahmen, empfing aber einen entscheidenden Einfluß durch seinen genialen Oheim, den Architekten Christian G. 1820 begab er sich nach Rom, wo er sich namentlich an Koch und Maler Müller anschloß. Er entwickelte bald eine sehr bedeutende Produktionskraft, kam jedoch im Übermaß der Schaffenslust nicht zu ausgereiften Schöpfungen, zumal er sich gegen die Ölmalerei ablehnend verhielt. Aus bedrängten Verhältnissen rief ihn 1832 ein Auftrag Härtels nach Leipzig, wo er dessen Haus mit Fresken ausschmücken sollte. Er führte indes nur zwölf Zwickelgemälde über den Fenstern, Liebesgötter in verschiedenen Spielen darstellend, aus und hatte für den Plafond des Saals nur Skizzen geliefert, als er sich mit dem Auftraggeber entzweite und die Arbeit unterbrach. Im J. 1836 begab er sich nach München, wo er seitdem seinen Wohnsitz hatte, bis er 1860 einem Ruf des Großherzogs zu freier Thätigkeit nach Weimar folgte. Er war vor allem Zeichner; seine teils in Aquarell ausgeführten, teils mit der Feder entworfenen Zeichnungen fanden zwar manchen Bewunderer, aber selten Abnehmer und füllten nur seine Mappen. So war das Vierteljahrhundert seines Aufenthalts in München eine trübe und entbehrungsvolle Zeit für ihn. Indes entstanden damals jene cyklischen Kompositionen, die später durch den Stich vervielfältigt worden sind; so die Umrisse zu Homer in 48 Blättern (von Hermann Schütz gestochen); die Umrisse zu Dantes "Göttlicher Komödie" (36 Blätter, von G. selbst gestochen); das Leben einer Hexe (10 Blätter, von Merz und Gonzenbach gestochen, mit Text von Ulrici). Schöne glühende Sinnlichkeit, vom altgriechischen Geist getränkt, titanische Kraft, grandioses, freilich oft überkühnes und ausschweifendes Formgefühl und ein bedeutendes, namentlich die rhythmische Schönheit beherrschendes Kompositionstalent sind die Vorzüge dieser Werke. Dasselbe Gepräge tragen: das Leben eines Künstlers (24 Kompositionen, gestochen von Merz, Gonzenbach u. a.) und das Leben eines Wüstlings, das letztere in mehrfachen Wiederholungen (lithographiert von G. Koch). Ebenso zahlreich waren die einzelnen Blätter, die zum großen Teil aus seinem Nachlaß in die Wiener akademische Sammlung (284 Blätter) gelangt sind. Mit seiner Übersiedelung nach Weimar endete seine materielle Not, aber in der Hauptsache auch seine Erfindungsthätigkeit, indem er sich jetzt vorzugsweise damit beschäftigte, schon früher gefertigte Kompositionen für Graf Schack in München in Öl auszuführen. Dem Raub der Europa 1860 folgte Herakles Musagetes, vor Omphale seine Thaten singend; dann Abraham, welchem Engel die Geburt Isaaks verkünden (1862); Lykurgos, von den Bacchantinnen in den Tod gehetzt (1863); Vision des Hesekiel (1864); ein Bühnenvorhang (1866); Bacchus unter den Musen (1868). Unvollendet blieb: Bacchus, an den Seeräubern Rache nehmend (Museum zu Weimar). Er starb 13. Nov. 1868. G. war in erster Linie Dichter und Komponist; die zeichnerische und malerische Durchführung küm-^[folgende Seite]