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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Geschwader - Geschwister.

zünder; die Abzugschnur, eine starke geflochtene Schnur mit Haken an einem und Griff am andern Ende zum Abziehen der Schlagröhren oder Friktionsbrandel; die Geschoßtrage (bei Küsten- und Schiffsgeschützen fahrbar); Kartuschtornister oder Kartuschbüchsen, letztere in Küstenbatterien und auf Schiffen aus Zinkblech mit luftdichtem Verschluß, zum Herantragen, die Zinkkartuschbüchsen auch zum Aufbewahren der Kartuschen; die Kartuschnadel zum Reinigen des Zündlochs und Durchstoßen des Kartuschbeutels, damit die Schlagröhre sicher zünde; die Schlagröhren- und Zündungentaschen, um den Leib geschnallte Ledertaschen mit den Schlagröhren etc.; die Zündlochbürste und der Zündlochbohrer zum Reinigen des Zündlochs; ferner Schraubenschlüssel etc.

Geschwader, s. v. w. Eskadron, s. auch Flotte.

Geschwindigkeit, die Stärke oder Intensität einer Bewegung. Bei gleichförmiger Bewegung wird die G. ausgedrückt durch die Wegstrecke, welche in jeder Zeiteinheit (Sekunde) zurückgelegt wird. Bei ungleichförmiger Bewegung versteht man unter G. diejenige Wegstrecke, welche in der Zeiteinheit zurückgelegt würde, wenn von dem betrachteten Zeitpunkt an die G. sich nicht mehr veränderte. Von bemerkenswerten Geschwindigkeiten seien folgende erwähnt:

Meter in 1 Sekunde

Schnecke 0,0015

Frachtwagen 0,8

Wasser der meisten Ströme 0,9

Kaum fühlbar bewegte Luft 1,0

Pferd im Schritt 1,1

Schwimmer 1,14

Fußgänger (deutscher Soldat) 1,3

Fliege bei ruhigem Flug 1,6

Fußgänger, schnell gehend 1,7

Mäßiger Wind 2,0

Pferd im Trab 2,1

Schnellläufer bei längerm Weg 2,6

Postwagen 2,7

Pferd vor einem Fiaker 3,8

Ruderboot, Einskuller 3,83

Frischer Wind 4,0

Pferd im Galopp 4,5

Ruderboot, Achtriemer 4,5

Schnell segelnde Schiffe 4,6

Mittlere Geschwindigkeit der Seedampfer 5,0

Schnellläufer bei kurzem Weg 7,18

Catamaran (Segeldoppelboot) 7,71

Segeljacht 8,02

Geübter Schlittschuhläufer 9,50

Ozean-Passagierdampfer 9,77

Schnellstes Rennpferd im Trab 11,66

Dampfer auf dem Hudson 12

Zulässiges Maximum der Güterzüge auf deutschen Bahnen 12,5

Velociped, größte erreichbare Schnelligkeit 15

Sturm 16

Mittlere Geschwindigkeit der Brieftaube 18

Zulässiges Maximum der Personenzüge 16,2, event. 20,8

" " " Schnellzüge 25

Englisches Rennpferd, Maximum 25,3

Brieftaube, Maximum 30

Adler 31,25

Eisjacht 33,60

Heftigster Orkan 39

Schwalbe 45,3

Schall bei 0° und 760 mm Barometerstand 340

Geschoß des deutschen Infanteriegewehrs 430

" der deutschen Feldartillerie 450

Ein Punkt des Äquators in Bezug auf die Achsenumdrehung der Erde 450

Geschoß der deutschen Küstenartillerie 510

Erde in ihrer Bahn um die Sonne 30800

Licht 305684636

Elektrizität im Telegraphendraht 11690000

" in 1,7 mm starkem Kupferdraht 450000000

Unter Winkelgeschwindigkeit eines sich um eine Achse drehenden Körpers versteht man den Winkel, welchen eine auf der Drehungsachse errichtete senkrechte gerade Linie während der Zeiteinheit beschreibt, oder auch die Länge des Bogens, welche ein von der Achse um die Längeneinheit abstehender Punkt in der Zeiteinheit durchläuft. Vgl. Bewegung.

Geschwindigkeitsmessung. Die Geschwindigkeit eines Punktes wird durch den von ihm in einem gewissen Zeitteilchen durchlaufenen Weg gemessen, also mittels Zeitmessung, Uhr und Längenmessung. Wichtig ist namentlich die Geschwindigkeitsmessung des Wassers (Hydrometrie) für den Wassertechniker, den Seemann, die Bauwissenschaft und die Meteorologie. In der Hydrometrie werden verwendet: der Tiefenschwimmer, Klotzschwimmer, hohle Körper, die so belastet sind, daß sie, in bestimmte Tiefe sinkend, dort die Wasser- (Strom-) Geschwindigkeit annehmen und diese mittels nach oben angebrachter Marken an der Oberfläche anzeigen; die Pitotsche Röhre (s. d.) und aus ihr verbessert die Reichenbach-Darcysche Röhre; der Woltmannsche hydrometrische Flügel, der durch die Drehung eines Ruders die Geschwindigkeit auch uhrmäßig anzeigt, von Amsler-Laffon verbessert; auch das Patentlog, die hydraulische Schnellwage, die Hydrotachometer, Rheometer gehören hierzu. Zur Messung der Oberflächengeschwindigkeit dienen: die Schwimmkugel nach Mariotte, das einfache Log, der Stromquadrant; zur Messung der mittlern Geschwindigkeit: der Schwimmstab, hydrometrische Stab, der Stromintegrator. Für die Meteorologie und auch für technische Zwecke ist von Interesse die Messung der Geschwindigkeit bewegter Luft durch den Anemometer. Zur Messung der Geschoßgeschwindigkeiten hat man komplizierte Apparate, z. B. das Chronoskop. Auch das ballistische Pendel gehört hierher. Zur Ermittelung sehr kleiner Weg- und Zeitteilchen wird besonders die Elektrizität angewendet. Zur Messung der Fahrgeschwindigkeit dient der Stathmograph, für Umdrehungs- (Winkel-) Geschwindigkeit das Gyrometer oder der Tachograph. Für die Messsung ^[richtig: Messung] der Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Schalles, des Lichts, der Elektrizität, der Nervenreize sind besondere Methoden ausgebildet worden. Vgl. auch Zählapparate.

Geschwindschreibekunst, s. Stenographie.

Geschwindschritt, s. Schritt.

Geschwindstücke, ehemals Bezeichnung für Hinterladungsgeschütze.

Geschwister, die unmittelbar von Einem Elternpaar oder wenigstens von Einem Vater oder Einer Mutter Abstammenden. Erstere sind vollbürtige oder leibliche (germani) G.; letztere, halbbürtige G. (Halbgeschwister), heißen Consanguinei, wenn sie einen gemeinschaftlichen Vater, und Uterini, wenn sie eine gemeinschaftliche Mutter haben. Nicht durch das Blut miteinander verwandte, sondern nur durch die Verheiratung des Vaters einerseits und der Mutter anderseits zusammengebrachte G. heißen Stiefgeschwister. Die Ehe zwischen Geschwistern ist nach den Gesetzen aller zivilisierten Völker untersagt. Fleischliche Vermischung zwischen ihnen ist als Blutschande (s. Inzest) strafbar. G. sind von der Pflicht, gegeneinander Zeugnis abzulegen, frei und können, wenn sie untereinander ein Verbrechen durch Verheimlichung oder durch Verhelfen zur Flucht begünstigt haben, nicht bestraft werden (vgl. Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs, § 257, 52, 54; Deutsche Strafprozeßordnung, § 51; Zivilprozeßordnung, § 348). Von besonderer Bedeutung ist das verwandtschaftliche Verhältnis der G. im Erbrecht (s. Erbfolge).