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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Glas

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Glarus - Glas.

5330 Einw., wovon 3993 Protestanten, und ist auch industriell und merkantil das Zentrum des Landes, mit eigner Börse, Bank etc. Die Bank in G., 1852 gegründet, arbeitet mit 2¼ Mill. Frank eingezahltem Kapital, die Leihkasse, seit 1862, mit 1 Mill. Fr.

[Geschichte.] Nach einer aus dem 10. Jahrh. stammenden, aber von Verstößen wimmelnden Legende soll der heil. Fridolin (um 530) in G. das Christentum gepredigt und es von zwei alemannischen Edlen als Geschenk für sein neugestiftetes Kloster Säckingen am Rhein erhalten haben. Sicher ist, daß dieses seit dem Beginn des 10. Jahrh. die Grundherrschaft über das Thal besaß und dasselbe durch Meier verwalten ließ. 1288 brachten die Habsburger, die als Kastvögte von Säckingen in G. schon das Blutgericht übten, auch das Meieramt und die damit verbundene niedere Gerichtsbarkeit an sich. Allein die Glarner weigerten sich, deshalb Österreich landesherrliche Rechte zuzugestehen, schlossen 1323 mit Schwyz ein Bündnis, und in dem Kampf, der nach Zürichs Beitritt zum Bunde der Waldstätte zwischen Österreich und den Eidgenossen 1351 ausbrach, besetzten diese das Thal und nahmen es 4. Juni 1352 in etwas untergeordneter Stellung in ihren Bund auf. Infolge des Regensburger Friedens mußte G. indes unter die Botmäßigkeit Österreichs zurückkehren (1355). Nach dem Sieg der Eidgenossen bei Sempach (1386) vertrieben die Glarner den österreichischen Vogt, organisierten sich als freies Staatswesen, gaben sich eine Landsgemeinde und eignes Recht (11. März 1387) und vernichteten ein 6000 Mann starkes österreichisches Heer 9. April 1388 in der Schlacht bei Näfels, deren Jahrestag noch immer durch die "Näfelser Fahrt" gefeiert wird. Im Frieden (1389) mußte Österreich die Unabhängigkeit des Landes und seine Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft anerkennen; von den Zinsen, Zehnten und übrigen Rechtsamen der Abtei Säckingen befreite es sich durch Loskauf (1395). 1450 wurde G. als vollberechtigtes Glied der Eidgenossenschaft anerkannt. Die Reformation erlangte in G., wo Zwingli 1506-16 als Pfarrer gewirkt, einen fast vollständigen Sieg; nur ein Sechstel des Landes beharrte beim alten Glauben. Inmitten der konfessionellen Zwietracht gab G. Beispiele von seltener Duldung; seine Staatsmänner, der Protestant Hans Äbli und der Katholik Gilg Tschudi, der berühmte Geschichtschreiber, suchten in der Eidgenossenschaft die Parteien zu versöhnen, und der Pfarrer Valentin Tschudi las den Katholiken die Messe und predigte den Reformierten in derselben Kirche. Allmählich jedoch strebte die katholische Minderheit, gestützt auf die katholischen Orte der Eidgenossenschaft, nach einer Trennung des Kantons. Nach langen Reibereien kam 1683 durch Vermittelung der Tagsatzung ein Vergleich zu stande, wonach neben der gemeinsamen Landsgemeinde und dem gemeinsamen Landrat jede Glaubenspartei ihre besondern Landsgemeinden und Räte hatte, den Katholiken aber bei der Besetzung der Ämter ein zu ihrer geringen Zahl in keinem Verhältnis stehender Einfluß eingeräumt wurde. Auch das demokratische G. hatte seine Unterthanen; mit Schwyz gemeinsam regierte es Gaster und Uznach und für sich allein die Grafschaft Werdenberg; 1722 hatte es einen Aufstand der letztern zu unterdrücken, der durch die Mißachtung der Freiheiten der Landschaft hervorgerufen worden war. 1712 führte der Pfarrer Heidegger die Baumwollindustrie im Land ein, die es bald zu einem Zentrum schweizerischer Gewerbsthätigkeit erhob. Trotzdem lastet auf G. die Schmach, noch 1782 eine Magd wegen Zauberei dem Henkerbeil überliefert zu haben. Als die Franzosen 1798 einrückten, gab es seine Hoheit über Werdenberg, Uznach und Gaster aus freien Stücken auf, verteidigte aber mit Schwyz seine ehrwürdige Demokratie gegen die aufgedrungene helvetische Einheitsrepublik und fügte sich erst nach heldenmütigen Kämpfen bei Rapperswyl und Wollerau (30. April). Zur Strafe wurde es mit andern Landschaften zu einem Kanton Linth verschmolzen. Im folgenden Jahr litt G. durch die Kämpfe der Österreicher und Russen unter Hotze, Jellachich und Suworow mit den Franzosen unter Soult und Molitor. Die Mediationsakte stellte 1803 den Kanton G. mit seiner Landsgemeinde, die Restauration 1814 sogar die zwei konfessionell gesonderten Gemeinwesen und das Übergewicht der kleinen katholischen Minderheit wieder her. Durch das Landesgrundgesetz vom 2. Okt. 1836 hob jedoch die Landsgemeinde die konfessionellen Organismen auf; freilich mußte der vom Bischof von Chur geschürte Widerstand der katholischen Gemeinden Näfels und Oberurnen durch militärische Besetzung gebrochen werden (August 1837). Als hierauf die Katholiken auf Befehl des Bischofs von der Näfelser Feier 1838 wegblieben, schritt G. zur Auflösung des Bistumsverbandes mit Chur, der erst 1844 wieder provisorisch hergestellt wurde. G. ist der einzige Landsgemeindekanton, der sowohl die Bundesverfassungen von 1848, 1872 und 1874 angenommen, als auch seither bei den meisten eidgenössischen Referendumsabstimmungen seine Zustimmung zu den Vorlagen des Bundes gegeben hat. Die Sympathien, welche das strebsame Ländchen besitzt, zeigten sich bei dem furchtbaren Brande, der 10. Mai 1861 den Hauptflecken verzehrte, indem die in der Schweiz und im Ausland gesammelten Liebesgaben in bar den Betrag von 2,754,606 Frank erreichten und die Bundesversammlung ein zweiprozentiges Darlehen von 1 Mill. Fr. an G. dekretierte. Die Verfassungsrevisionen von 1842, 1851 und 1878 haben das Landesgrundgesetz nicht wesentlich modifiziert; die jüngste vom 2. Mai 1880 brachte Neuerungen im Armengemeindewesen und gewährte den Niedergelassenen das Stimmrecht in Gemeindesachen schon nach einem Aufenthalt von drei Monaten. Vgl. Blumer-Heer, Der Kanton G., historisch, geographisch, statistisch (St. Gallen 1846); Derselbe, Staats- und Rechtsgeschichte der schweizerischen Demokratien (das. 1850-1859, 2 Tle.); "Jahrbücher des Historischen Vereins des Kantons G." (Zürich u. Glarus 1865 ff.).

Glas (hierzu die Tafeln "Glasfabrikation I u. II"), eine durch Schmelzen erzeugte, bei hoher Temperatur dünnflüssige, beim Erkalten allmählich aus dem zähflüssigen in den starren Zustand übergehende, vollständig amorphe Masse, welche aus Verbindungen der Kieselsäure mit mindestens zwei Basen besteht und in Wasser unlöslich ist. Der Begriff des Glases ist keineswegs ein nur chemischer; es gibt sehr viele Verbindungen von Kieselsäure mit mehr als einer Base, welche darum durchaus nicht G. sind. Zum Begriff des Glases gehört vielmehr auch die physikalische Beschaffenheit, der vollkommen amorphe Zustand, mit welchem die Substanz auch den Charakter des Glases vollständig verliert. Die verschiedenen Glassorten sind auch keine chemischen Verbindungen; sie enthalten allerdings bestimmte Kieselsäuresalze, diese aber besitzen in hohem Grade die Eigenschaft, im feurigen Fluß einander aufzulösen und in diesem Zustand des gleichförmigen Gemenges zu erstarren; selbst völlig heterogene Körper können in das G. eingehen, ohne daß dadurch seine wesentlichen