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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Glaubersalz - Glaukom.

einer bessern Einrichtung der Öfen und der Verbesserung der Salpeter-, Glas- und Holzessigfabrikation verdankt man ihm die Abkürzung mehrerer chemischer Arbeiten, die Benutzung der Schwefelsäure statt des Vitriols, die Entdeckung mehrerer Chlormetalle und des schwefelsauren Natrons oder Glaubersalzes. Auch finden sich bei ihm die ersten Vorstellungen von der chemischen Verwandtschaft. Seine Werke erschienen unter dem Titel: "Opera omnia" (Amsterd. 1661, 7 Bde.), ein Auszug daraus ist der "Glauberus contractus" (Leipz. u. Bresl. 1715).

2) Johann, genannt Polydor, holländ. Maler und Radierer, geb. 1646 zu Utrecht, widmete sich bei N. Berchem in Haarlem der Landschaftsmalerei, empfing aber durch den Anblick italienischer Landschaftsgemälde so entscheidende Anregungen, daß er beschloß, nach Italien zu gehen. Er begab sich 1671 zunächst nach Paris, wo er ein Jahr lang bei dem Blumenmaler Picard arbeitete, und dann nach Lyon, wo er zwei Jahre bei Adriaan van der Kabel lernte. Dann ging er nach Rom, wo er seine letzte Ausbildung bei Gaspard Poussin erhielt. Im J. 1679 verließ er Italien und war dann bis 1685 in Hamburg, später in Kopenhagen und zuletzt im Haag und in Amsterdam thätig. Er starb 1726 in Schoonhoven. Seine häufig in den Galerien (Braunschweig, München, Berlin, Augsburg, Amsterdam, Rotterdam, im Haag, Louvre zu Paris) vorkommenden Landschaften sind ganz im Geist Poussins gehalten und zum Teil von Lairesse mit Figuren staffiert. Er hat auch eine Reihe von Landschaften nach Poussin und nach eignen Zeichnungen radiert.

Glaubersalz, s. v. w. kristallisiertes schwefelsaures Natron mit 10 Molekülen Kristallwasser, s. Schwefelsäuresalze.

Glaubersalzwässer, s. Mineralwässer.

Glaubhaftmachung, im modernen Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis (Bescheinigung). Während sonst durch den "Beweis" die volle richterliche Überzeugung von der Wahrheit erheblicher und bestrittener Thatsachen erbracht werden muß, genügt es in gewissen Fällen, namentlich bei Inzidenzstreitigkeiten, welche im Lauf eines Prozesses über Nebenpunkte entstehen, wenn die Wahrheit der betreffenden Parteibehauptung nur bescheinigt, nicht voll bewiesen ist. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 266) kann sich derjenige, welcher eine thatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, dazu aller Beweismittel, mit alleiniger Ausnahme der Eideszuschiebung, bedienen, insbesondere kann er auch zur eidlichen Versicherung der Wahrheit der Behauptung zugelassen werden.

Gläubiger (Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.; mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern (Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift- (chirographarischen) G. oder Chirographarier. Vgl. Konkurs.

Gläubigerausschuß, im Konkurs ein von den Konkursgläubigern (provisorisch vom Konkursgericht) zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß aus der Mitte ebendieser Gläubiger und ihrer Vertreter (s. Konkurs).

Gläubigerversammlung (Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s. Konkurs).

Glaubrecht, Otto, Pseudonym, s. Öser.

Glauchau, Amtshauptstadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, Hauptort der Schönburgschen Rezeßherrschaften, an der Zwickauer Mulde, Knotenpunkt der Linien Zwickau-Chemnitz, Gößnitz-G. und G.-Wurzen der Sächsischen Staatsbahn, 245 m ü. M., hat ein Amtsgericht, 2 Schlösser des Grafen von G., 2 evangelische und eine kath. Pfarrkirche, eine Realschule mit Progymnasium, eine höhere Webschule, ein Waisenhaus, Krankenhaus und (1885) 21,661 meist evang. Einwohner. G. ist nächst Chemnitz die bedeutendste Fabrikstadt des Königreichs. Von besonderer Wichtigkeit ist die Verfertigung von wollenen und halbwollenen Damenkleiderstoffen (sogen. Nouveautees) und Tüchern in sechs großen mechanischen Webereien etc.; die Zahl sämtlicher Stühle in und außerhalb der Stadt, die für G. arbeiten (selbst in Bayern), beläuft sich auf 12,000, und an Kleiderstoffen werden jährlich für 36-45 Mill. Mk. auch nach überseeischen Ländern ausgeführt. Daneben besitzt G. ausgezeichnete Färbereien, Appreturanstalten, Zeugdruckereien, Kammgarnspinnereien, Eisengießereien, Fabriken für Teppiche, Maschinen, Papier, Posamentierwaren, Wagen, Steindruckereien, Bierbrauereien, Ziegeleien, ein großartiges Mühlenetablissement, Mehl-, Öl-, Säge- und Kunstmühlen umfassend, eine Wasserkunst etc. - G. ist sehr alt und war urkundlich schon im 12. Jahrh. Sitz der Herren von Schönburg. Im Hussitenkrieg ward es sehr verwüstet, sowie es auch öfters (bis 1712: 24mal) durch Feuer litt. Die Reformation fand 1542 Aufnahme in G. Vgl. Eckardt, Chronik von G. (Glauch. 1880-81).

^[Abb.: Wappen von Glauchau.]

Glaucidium, Zwergeule, s. Eulen, S. 906.

Glauke, s. Krëusa 3).

Glaukom (Glaucoma, grüner Star), eine der gefährlichsten Erkrankungen des Auges, die früher fast immer und unaufhaltsam zu völliger Erblindung führte, und über deren Natur man vor der Einführung des Augenspiegels gänzlich im unklaren war. Grüner Star wurde sie genannt von der meer- oder glasgrünen Farbe, in welcher der Augenhintergrund durch die starre, vergrößerte Pupille sich dem Beobachter darstellte (s. Tafel "Augenkrankheiten", Fig. 14). Über die Natur der Krankheit bestanden die verschiedensten Ansichten, bis A. v. Gräfe nachwies, daß das wesentlichste Merkmal der glaukomatösen Krankheiten in einer abnormen Steigerung des intraokularen Druckes bestehe, welche in vielen Fällen mit Entzündung der Aderhaut verbunden ist. Die Drucksteigerung wird dadurch so verhängnisvoll, daß sie einen Schwund des Sehnervs und der lichtempfindenden Netzhaut nach sich zieht. In Bezug auf das Sehvermögen machen sich diese Veränderungen dadurch bemerklich, daß eine Beschränkung des Gesichtsfeldes eintritt, welche meist im innern obern Quadranten beginnt. Die innere Hälfte des Gesichtsfeldes wird dabei vorzugsweise betroffen. Nach und nach wird das Gesichtsfeld auf einen schmalen, horizontal oder schief gerichteten Streifen beschränkt, dessen innere Grenze sich dem Fixierpunkt nähert. Die zentrale Sehschärfe (des gelben Fleckes) erfährt manch-^[folgende Seite]