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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gneisformation; Gneiß; Gneist

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Gneisformation - Gneist.

geordnet, den geheimen Auftrag, die Verhältnisse des Auslandes zu studieren. Er reiste zu diesem Zweck 1811 nach Österreich, Rußland und England und war mit den mannigfachsten Entwürfen, das Ziel seiner heißesten Wünsche, die Befreiung Deutschlands, zu erreichen, beschäftigt. Oft verzweifelte er an der Möglichkeit, den unentschlossenen König zum Befreiungskampf fortzureißen. Auf die Kunde von dem Ausgang des russischen Feldzugs kehrte er nach Preußen zurück und wurde 10. März 1813 als Generalmajor wieder angestellt und zum Generalstabschef zuerst des Blücherschen Korps, dann, nach dem Waffenstillstand, der schlesischen Armee ernannt. Im Befreiungskrieg hat er sich die größten Verdienste erworben. Von gleichem Thatendrang beseelt wie sein Oberfeldherr, entwarf er die genialsten und doch zugleich sorgfältigst berechneten Operationspläne und führte sie im Verein mit Blücher mit kühner, rücksichtsloser Energie durch; er schonte die Truppen allerdings nicht, was ihm die größte Unzufriedenheit, ja Feindschaft Yorks zuzog. Der König bezeigte ihm nach der Schlacht bei Leipzig seinen Dank durch die Ernennung zum Generalleutnant, durch die Erhebung in den Grafenstand und nach dem ersten Pariser Frieden durch eine Dotation. 1815 war G. wieder Blüchers Generalstabschef, ermöglichte durch seine treffliche Anordnung nach der Niederlage bei Ligny (16. Juni) den Marsch nach Waterloo, und nachdem das pünktliche Erscheinen der Preußen den Sieg der Alliierten 18. Juni entschieden hatte, leitete er die Verfolgung mit solcher Schnelligkeit und Kraft, daß der Rückzug der französischen Armee in wilde Flucht ausartete. Nach dem Einzug in Paris nahm er an dem Friedensschluß teil, ohne indes die Erfüllung seiner patriotischen Wünsche erreichen zu können, und erhielt dann, zum General der Infanterie ernannt, das Kommando des rheinischen Armeekorps. 1816 nahm er seinen Abschied und zog sich nach seinem Schloß Erdmannsdorf am Riesengebirge zurück. Hier verlebte er im Kreise seiner Familie mit einigen Unterbrechungen die letzte Zeit seines Lebens. 1818 wurde er nämlich zum Gouverneur von Berlin und Mitglied des Staatsrats, 1825 zum Generalfeldmarschall und Präses der Militärexaminationskommission und 1831 beim Ausbruch des polnischen Aufstandes zum Oberbefehlshaber der vier östlichen zum Schutz der preußischen Grenze aufgestellten Armeekorps ernannt. Am 24. Aug. d. J. starb er in Posen an der Cholera und wurde in Sommerschenburg beigesetzt. - G. war nicht bloß ein hervorragender Feldherr und Soldat, sondern seine vielseitige Geistesbildung und seine staatsmännischen Gaben hätten ihn auch zu einer bedeutenden politischen Thätigkeit nach 1815 befähigt, wenn man in Preußen davon hätte Gebrauch machen wollen; aber die reaktionäre Strömung drängte ihn in den Hintergrund. Wie seine Thaten ihm den Ruhm der Nachwelt sicherten, so verschafften ihm seine schöne ritterliche Erscheinung, seine edle Bescheidenheit, sein wohlwollendes, liebenswürdiges Wesen die Liebe und Verehrung der Mitlebenden. Seine Erzstatue ist 1855 in Berlin am Opernplatz neben denen Blüchers und Yorks aufgestellt worden. - Von seinen Söhnen führte der dritte, Bruno, Graf Neithardt von G., geb. 3. Mai 1811, im letzten französischen Krieg die 31. Brigade des 8. Armeekorps und ist jetzt General der Infanterie a. D. Eine vortreffliche Lebensskizze Gneisenaus bis 1806 hat E. F. v. Fransecky geschrieben (anonym, Beiheft zum "Militärwochenblatt" 1856). Das große Werk von H. Pertz: "Das Leben des Feldmarschalls Neithardt v. G." (fortgesetzt von Delbrück, Berl. 1864-80, 5 Bde.) enthält reiches Material, das Delbrück in einer Biographie (das. 1882, 2 Bde.) verarbeitet hat.

Gneisformation, s. Gneis.

Gneiß, s. v. w. Gneis.

Gneist, Heinrich Rudolf Hermann Friedrich, ausgezeichneter Rechtsgelehrter und Politiker, geb. 13. Aug. 1816 zu Berlin, studierte daselbst, wurde 1836 Auskultator, promovierte 1838 und habilitierte sich 1839 als Privatdozent, blieb aber dabei in der Praxis thätig, seit 1841 als Assessor, dann als Hilfsrichter beim Kammergericht und später bei dem Obertribunal. Nachdem er die letzte Prüfung bestanden, unternahm er eine Reise nach Italien, Frankreich und England, welch letztere beiden Länder er auch späterhin noch mehrmals besuchte. Nach seiner Ernennung zum außerordentlichen Professor (1844) veröffentlichte er die zivilistische Monographie "Die formellen Verträge des neuern römischen Obligationenrechts" (Berl. 1845) und später die Schrift "Die Bildung der Geschwornengerichte in Deutschland" (das. 1849). Im J. 1850 gab er seine Stellung als Hilfsarbeiter am Obertribunal auf, um sich ausschließlich seinem Lehramt und ausgedehnten Studien über öffentliches Recht zu widmen. Als Frucht dieser Studien erschien zuerst die kleine Schrift "Adel und Ritterschaft in England" (Berl. 1853), dann sein Hauptwerk: "Das heutige englische Verfassungs- und Verwaltungsrecht" (das. 1857-63, 2 Tle. mit 1 Ergänzungsband; 3. Aufl. des 1. Teils in 2 Bdn. 1883-1884; 3. Aufl. des 2. Teils 1876), woraus der Abschnitt über "Das englische Grundsteuersystem" (das. 1859) separat erschien. Hieran schlossen sich in der Folge: "Budget und Gesetz nach dem konstitutionellen Staatsrecht Englands" (Berl. 1867); "Die Stadtverwaltung der City von London" (das. 1867); "Verwaltung, Justiz, Rechtsweg, Staatsverwaltung und Selbstverwaltung nach englischen und deutschen Verhältnissen" (das. 1869); "Englische Verfassungsgeschichte" (das. 1882; ins Englische übersetzt von Ashworth, Lond. 1886, 2 Bde.); "Das englische Parlament" (Berl. 1886; englisch von Shee, 1886). 1858 wurde G. zum ordentlichen Professor befördert, nachdem er die Institutionen des Gajus u. Justinian synoptisch unter dem Titel: "Institutionum et regularum juris romani syntagma" (Leipz. 1858, 2. Aufl. 1880) herausgegeben hatte. Seine parlamentarische Wirksamkeit begann 1858 mit seinem Eintritt in das preußische Abgeordnetenhaus, dem er bis in die neueste Zeit ebenso wie dem Reichstag des Norddeutschen Bundes und dem deutschen Reichstag angehört hat. In den Tagen des Konflikts zählte er zu den durch Schärfe des Urteils und Klarheit der Bestrebungen am meisten hervorragenden Mitgliedern der liberalen Opposition. Die Militärfrage beleuchtete er in der Flugschrift "Die Lage der preußischen Heeresorganisation" (Berl. 1862). Das Verhalten der Staatsregierung im "Kulturkampf" verteidigte er gegen die Angriffe der Klerikalen. Im Reichstag stand er auf seiten der nationalliberalen Partei. Im November 1875 wurde er zum Mitglied des Oberverwaltungsgerichts ernannt, welches Amt er jedoch 1877 wieder niederlegte. Ein eifriger Förderer aller praktisch-politischen Fragen der Gegenwart, schrieb er noch: "Soll der Richter auch über die Frage zu befinden haben, ob ein Gesetz verfassungsmäßig zu stande gekommen?" (Berl. 1863); "Freie Advokatur" (das. 1867); "Die Selbstverwaltung der Volksschule" (das. 1869); "Die konfessionelle Schule" (das. 1869); "Die bürgerliche Eheschließung" (das. 1869); "Die preußische Kreisord-^[folgende Seite]