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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Grumbach

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Grumbach.

trat nun wieder in engere Verbindung mit dem Markgrafen Albrecht, der in dem Schmalkaldischen Krieg die Stelle eines kaiserlichen Obersten bekleidete. G. wurde seitdem mehr und mehr das Haupt der fränkischen Reichsritterschaft, die sich der Landeshoheit der Fürsten entgegenzusetzen strebte. Als er 1548 den Markgrafen an den Hof des Herzogs Albrecht von Preußen begleitete, ließ er sich von dem Bischof aller seiner Lehnspflichten entbinden. Allein während Grumbachs Abwesenheit wurden Grumbachsche Besitzungen, über welche nie ein Streit zwischen dem Bischof und G. gewaltet hatte, zurückgefordert; eine große Waldung ward ihm weggenommen, seine Wildbahn beeinträchtigt, seine Unterthanen wurden bedrückt. Die Verhandlungen, die nun gepflogen werden mußten, benutzte der Bischof, um Grumbachs Besitz zu schmälern. Noch vor Abschluß derselben war G. einer geheimen Verbindung der katholischen Fürsten gegen den Herzog Albrecht von Preußen auf die Spur gekommen, an welcher sich auch der Bischof von Würzburg beteiligt hatte. Da G. nun mit dem Herzog vielfach verkehrte, so ließ ihn der Bischof mit Spähern umgeben. Dies rief in G. das Mißtrauen hervor, der Bischof strebe ihm und seinem Sohne nach dem Leben, und als nun bei einer Rückkehr des letztern aus Würzburg in seiner Nähe ein Schuß fiel, die Begleiter des jungen G. aber einen bischöflichen Forstknecht als den Schützen ergriffen, so klagte G. auf Meuchelmord. Allein es fehlten ihm die Beweise.

Im J. 1551 übergab G. die Lehen seinem Sohn und trat in des Markgrafen Albrecht Dienste. Während dieser vor Magdeburg lag, wartete G. als Statthalter der markgräflichen Lande seines Amtes zu Kulmbach; dann vermittelte er den Vertrag, durch welchen das Hochstift Würzburg von Albrecht, der nach dem Passauer Vertrag den Krieg auf eigne Faust fortsetzte, Schonung erkaufte. Dieser Vertrag enthielt die Bestimmung, daß Würzburg auch eine bedeutende Forderung Grumbachs an den Markgrafen übernehmen sollte, die später wirklich durch Abtretung einiger Ortschaften und durch völlige Aufhebung des Lehnsnexus der Grumbachschen Familie beglichen wurde. Da jedoch Albrechts Verträge mit den fränkischen Ständen nachher vom Kaiser für ungültig erklärt wurden, so hielt sich auch der Bischof nicht länger an seinen Vergleich mit G. gebunden, und G. suchte nun durch einen neuen Vergleich zu erlangen, daß gegen Rückgabe der würzburgischen Ortschaften sein Sohn mit Rimpar und Berchtheim belehnt würde, ihm aber Bleichfeld und die übrigen Güter verblieben. Die Aussöhnung des Markgrafen Albrecht mit Karl V. hatte jedoch wiederum ein neues kaiserliches Mandat zur Folge, welches die fränkischen Einungsverwandten zur Erfüllung ihrer Verträge mit Albrecht anhielt. Auch Grumbachs Forderungen an den Bischof wurden dadurch aufs neue rechtskräftig, aber der Bischof wandte sich unter Berufung auf den frühern Bescheid des Kaisers an das Reichskammergericht. G. wünschte noch immer eine gütliche Beilegung des Streits. Als der Markgraf Albrecht, die Einrede des Kammergerichts zurückweisend, die Feindseligkeiten eröffnete, ließ sich G., um den Kriegsereignissen in Franken fern zu bleiben, von Albrecht auf Werbung entsenden. Während seiner Abwesenheit riefen die fränkischen Stände den Kurfürsten Moritz von Sachsen zur Hilfe herbei. In diesem Krieg von 1553 trat G. wieder in den Dienst des Markgrafen. Der Bischof von Würzburg verheerte Grumbachs Güter und fügte ihm großen Schaden zu. Nach der Schlacht bei Sievershausen 1553, wo G. mitgefochten, zog er sich eine Zeitlang von den Ereignissen zurück, beteiligte sich nicht weiter an der Fehde in Franken und suchte eine Vermittelung mit den Gegnern anzubahnen, sowohl für den Markgrafen Albrecht als für sich selbst. Aber alles blieb erfolglos. In die Katastrophe des Markgrafen schien auch G. unvermeidlich verwickelt zu sein. Gegen die ihm vom Reichskammergericht zuerkannte Restitution in seine Güter und Rechte legten seine Gegner Verwahrung ein und wollten ihm das Geleit, welches er behufs seiner Verteidigung verlangte, nicht einmal gewährt wissen. Zwar hatte König Ferdinand Termin angesetzt zu einer gütlichen Verhandlung (1. März 1556), aber Grumbachs gereizte Verteidigungsschrift und die Gegenschrift des Bischofs von Würzburg zeigten, daß an eine Versöhnung nicht zu denken war.

Mit Albrechts Tod sank die letzte Hoffnung Grumbachs. Georg Friedrich von Ansbach, der in Kulmbach als Erbe auftrat, weigerte sich, die Schulden, welche auf Albrechts Hinterlassenschaft ruhten, zu übernehmen, und so drohte G. ein Verlust von 300,000 Gulden. Da suchte G. eine Zuflucht bei dem Herzog Johann Friedrich von Sachsen im Coburgischen, wurde zu dessen Rat ernannt und gewann auf den an Geist schwachen Fürsten großen Einfluß, indem er ihm Hoffnungen auf Wiedererlangung der sächsischen Kur vorspiegelte. Die Schritte, welche G. bei einzelnen Fürsten und bei dem Kaiser that, waren ebenso vergeblich wie die seiner Freunde bei dem Bischof; derselbe hatte den Untergang Grumbachs beschlossen. Da faßte dieser den Plan, sich durch Selbsthilfe zu retten, an der Spitze des Adels sich des Bischofs zu bemächtigen und so die Herausgabe seiner Güter zu erzwingen. Da ein Versuch, den Bischof auf der Jagd aufzuheben, mißglückte, so beschloß er, denselben in seiner Residenz zu greifen. Die Rachgier oder zu weit gehende Dienstfertigkeit eines alten Dieners von G., Namens Christoph Kretzer, führten jedoch die Ermordung des Bischofs herbei (15. April 1558). G. floh auf die Nachricht von dem Vorfall nach dem Rhein. Seiner Versicherung, daß er am Mord keinen Teil habe, wurde nicht geglaubt, obschon es auf der Hand lag, daß ihm mit des Bischofs Tod nichts genützt sein konnte. G. verweilte die nächste Zeit in Frankreich. Im Glauben, daß sich bei der bevorstehenden Ausgleichung zwischen Markgraf Georg Friedrich und den fränkischen Einungsverwandten vielleicht auch eine Besserung seiner Lage erzielen lasse, begab er sich Anfang 1559 wieder nach Deutschland. Allein bei seiner Ankunft hatten sich die Fürsten schon untereinander vertragen, und es blieb daher für G., wenn er wieder zu seinem Besitz gelangen wollte, nur ein Weg gewaltsame Wegnahme desselben. Die neuen Rüstungen, die er unter dem Vorwand französischer Werbung machte, verrieten den Plan. Als ihm aber die rheinischen Kurfürsten ihre Vermittelung auf dem Reichstag anboten, entließ G., ihrer Versicherung trauend, seine Scharen. Trotz des Widerstrebens von seiten des Würzburger Bischofs erschien er unter sicherm Geleit zu Augsburg. Ruhig und fest verteidigte er vor der kaiserlichen Kommission sein Recht und beharrte auf seiner Restitution in die ihm entrissenen Güter. Aber obwohl sich der Kaiser zuletzt selbst ins Mittel schlug, so blieb auch dieser Güteversuch fruchtlos. Der landsbergische Fürstenverein trat daher mit den fränkischen Einungsverwandten 1560 zu Ingolstadt gegen G. zusammen, und der Bischof von Würzburg zieh G. offen des Mordes an Melchior v. Zobel.

Klug benutzte G. daher die Gelegenheit, welche ihm der Krieg in Frankreich zu einem Aufenthalt in der Fremde bot. Als er nach dem Frieden von Amboise