1007
Hagelversicherung - Hagen (Stadt).
burg gegründete. Derselben reihten sich an Schwedt (1826), Güstrow (1840), Greifswald (1840), Brandenburg a. H. (1845), Marienwerder (1848). Die H. wird insbesondere durch den Umstand erschwert, daß die Hagelschäden statistisch nicht genau erfaßbar sind. Dieselben unterliegen starkem Schwanken und sind außerdem noch nicht seit langer Zeit beobachtet, so daß es unmöglich ist, richtige Gefahrenklassen nach örtlichen Gebieten und nach der Verschiedenheit der Früchte zu bilden und demgemäß die Prämie zu bemessen. Die Gesellschaften helfen sich deswegen meist in der Art, daß sie, wenn es in einer Gegend öfters gehagelt hat, für diese die Prämiensätze erhöhen, während andern, welche längere Zeit verschont blieben, Ermäßigungen zugestanden werden. Dann ist die Abschätzung des Schadens schwer. Zu vergüten ist nämlich der Unterschied zwischen dem Ertrag, welcher ohne Hagel zu erwarten gewesen wäre, und dem verminderten, welcher infolge des Hagelschadens wirklich bezogen wird. Ersterer ist schwer zu schätzen, es wird statt seiner ein normaler Ertrag angenommen, und der Unterschied zwischen ihm und dem wirklichen Ertrag ist nicht immer genau gleich dem durch den Hagel erwachsenen Verlust. Der wirkliche Schade ist um so schwerer zu bemessen, je weiter die Früchte von der Erntereife noch entfernt sind, je leichter Witterung und Maßregeln des Eigentümers ihn wieder gutmachen können. Aus diesem Grund wird auch, wenn der Hagel sehr frühzeitig eintritt, so daß nochmalige Bestellung möglich, meist nur ein Teil der Versicherungssumme entschädigt und bei kleinen Schäden überhaupt keine Vergütung gewährt. Von Wichtigkeit ist eine rasche Kenntnisnahme stattgefundener Schäden, weshalb auch meist eine kurze Frist für Anmeldung derselben festgesetzt wird. Für die Abschätzung selbst ist Orts- und Sachkenntnis unentbehrliche Voraussetzung. Aus den oben angegebenen Gründen sind die Prämien der Gegenseitigkeitsgesellschaften sehr schwankend. Einige dieser Gesellschaften erheben die Beiträge postnumerando nach Bedarf; andre erheben pränumerando eine Vorprämie und fordern nach Feststellung der Schäden Nachschüsse, oder sie gewähren nur eine teilweise Vergütung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Die Prämien der Aktiengesellschaften sind fest bestimmte; die Aktionäre haben, wenn bedeutende Hagelschäden eintreten, die Verluste zu tragen, während sie in günstigen Jahren entsprechend hohe Dividende beziehen. Einige Gegenseitigkeitsgesellschaften schließen bestimmte Gewächse von der Versicherung aus, die übrigen und ebenso die Aktiengesellschaften übernehmen dagegen die Versicherung aller Früchte.
Zur Zeit bestehen in Deutschland 31 Hagelversicherungsgesellschaften, darunter sind 6 Aktiengesellschaften: die Preußische zu Berlin (1865), die Magdeburger (1853), die Kölnische (1854), die Union zu Weimar (1854), die Vaterländische Hagelversicherungsgesellschaft zu Elberfeld (1856) und die Berliner Hagelassekuranzgesellschaft (gegründet 1823). Dieselben sind allgemein organisiert, ebenso die meisten Gegenseitigkeitsgesellschaften, wie die zu Leipzig (1824), Schwedt (1826), die Hannover-Braunschweigische zu Hannover (1833), die Hagelversicherungsbank für Deutschland zu Berlin (1867), die Norddeutsche Hagelversicherungsgesellschaft zu Berlin (1869), Borussia zu Berlin (1873), die Allgemeine deutsche Hagelversicherungsgesellschaft zu Berlin (1874), Deutsche Hagelversicherungsgesellschaft für Gärtnereien zu Berlin (1874) und die Schlesische Hagelversicherungsgesellschaft zu Breslau (1873), welch letztere 1884 ihre Auflösung beschloß. Andre Gegenseitigkeitsgesellschaften übernehmen Versicherungen nur auf einem räumlich beschränkten Gebiet, wie die Mecklenburgische in Neubrandenburg, die zu Greifswald, Wriezen (1844), Grevismühlen in Mecklenburg (1854) und München (für Bayern, 1833). Bei den privaten Hagelversicherungsgesellschaften waren 1884: 1,821,724,174 Mk. versichert, davon bei Gegenseitigkeitsgesellschaften 924,683,413 Mk. und bei den Aktiengesellschaften 897,040,761 Mk. Die Beteiligung der größern Gesellschaften an diesen Summen sowie die Einnahmen an Prämien etc. und die Ausgaben für die Schadenregulierungen im J. 1884 ergeben sich aus folgender Tabelle:
^[Leerzeile]
Gesellschaften Versicherungsbestand Einnahmen Ausgaben für Schäden
Mecklenburgische (Neubrandenburg) 44519900 1117754 1106312
Leipziger 36604990 851866 761852
Schwedter 152173010 270873 2695686
Hannover-Braunschweig 56868850 1001085 904450
Greifswalder 35561300 594608 615416
Norddeutsche (Berlin) 395529326 5146170 4984970
Borussia (Berlin) 54671608 653793 509274
Allgemeine deutsche (Berl.) 46601659 775644 619807
Berliner 55886263 599444 512796
Union (Weimar) 164098639 1622685 1860101
Kölnische 173823813 1538498 2047738
Magdeburger 207558136 2105009 1945059
Vaterländische (Elberfeld) 82802910 778692 1174772
Preußische (Berlin) 212871000 1849918 2155825
^[Leerzeile]
Von all diesen Gesellschaften hat 1884 nur eine einen unbedeutenden Überschuß erzielt, sämtliche andre haben mit Verlust gearbeitet. Die 1884 gegründete königlich bayrische staatlich geleitete Hagelversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit (angelehnt an die staatliche Brandversicherungsanstalt, vom Staat unterstützt, Beitritt freiwillig) hatte 1884 eine Versicherungssumme von 11 Mill. und 1886 von 33 Mill. Mk. Die Einnahmen waren 1884: 182,303 und 1885: 279,508 Mk. (worunter 141,986 und 238,067 Mk. Beiträge), die Ausgaben für Entschädigungen 1884: 74,289 und 1885: 270,535 Mk. - In Österreich-Ungarn gab es 1884: 15 Privat-Hagelversicherungsgesellschaften mit einem Versicherungsbestand von etwa 800 Mill. Mk., wovon auf 6 Gegenseitigkeitsanstalten etwas über 100 Mill. Mk. kamen. An Prämien wurden etwa 23 Mill. Mk. vereinnahmt, für Schäden etwa 13½ Mill. Mk. verausgabt. Sämtliche Anstalten erzielten einen Überschuß von etwa 1,735,000 Mk. Die größten dieser Gesellschaften waren die Generali mit ca. 4,900,000 Mk., die Riunione mit etwa 4,270,000 Mk. und die Erste ungarische mit etwa 4,275,000 Mk. Prämieneinnahmen. Vgl. A. Müller, Das Hagelversicherungswesen in Deutschland (Köln 1876); Richter, Die Hagelversicherungsgesellschaften Deutschlands (Berl. 1878); Schramm, Der Hagelschade (Charlottenb. 1878); Ramm, Das Hagelversicherungswesen in Württemberg (Tübing. 1885).
Hagen, 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, 166 m ü. M., an der Mündung der Ennepe in die Volme, Knotenpunkt der Linien Schwelm-Soest, H.-Vörde, H.-Lüdenscheid, H.-Witten, H.-Betzdorf und Schwelm-Dortmund der Preußischen Staatsbahn, ist ein rasch aufblühender Fabrikort von freundlichem Aussehen, mit Pferdeeisenbahn, sehenswerten Parkanlagen (Stadtgarten) auf dem Goldberg, hat 2 evangelische, eine katholische und eine altkath. Kirche, eine Synagoge und (1885) 29,611 Einw., darunter 7893 Katholiken und 345 Juden. Es bestehen hier