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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hannover

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Hannover (Geschichte: 1698-1719).

(neunte) Kur krëiert und ein Vertrag zwischen jenem und den beiden Linien des Hauses Lüneburg geschlossen, laut dessen gegen Erteilung der Kurwürde an H. unter eventueller Beteiligung von Celle eine ewige Union zwischen den Häusern Habsburg und Lüneburg stattfinden sollte. Bei allen künftigen Königswahlen sagte Lüneburg außerdem die unbedingte Zustimmung zur Wahl des kaiserlichen Erstgebornen zu.

Hannover in Personalunion mit Großbritannien.

Georg Ludwig, Ernst Augusts Nachfolger seit 23. Jan. 1698, vereinigte die Gesamtlande des Hauses Braunschweig-Lüneburg beim Tod seines Oheims und Schwiegervaters Georg Wilhelm (1705); er bestieg kraft seiner Abstammung von den Stuarts mütterlicherseits beim Tode der Königin Anna (1714) als Georg I. (s. Georg 11) den englischen Thron und verband durch Personalunion Großbritannien mit dem deutschen Kurland, durch diese Verbindung der mächtigste unter allen deutschen Fürsten. Der größte Teil seiner Regierung wird von zwei großen Kriegen (dem spanischen Erbfolge- und dem Nordischen Krieg) ausgefüllt, an denen Georg in seiner Eigenschaft als Kurfürst wie als König thätigen Anteil nahm, und die mit einer neuen beträchtlichen Vergrößerung seiner Hauslande endigten. Gleich die Belehnung mit der Kur beim Tode des Vaters führte einen neuen, wenngleich kurzen und wenig blutigen Kampf mit den wolfenbüttelschen Vettern herbei. Diese, welche die Erhöhung der einen Linie ihres Hauses als unerträgliche Zurücksetzung empfanden, verbanden sich, als ihre Proteste dagegen ungehört verhallten, 1700 mit einigen andern deutschen Fürsten in Nürnberg zum Bunde der sogen. korrespondierenden Fürsten, um eventuell durch Waffengewalt die Ausübung der Kur seitens der Lüneburger zu hindern. Ihrem Vorhaben wurde schnell ein Ziel gesetzt durch die in demselben Jahr von Georg Wilhelm und Georg Ludwig unter Konnivenz des Kaisers erfolgende Überrumpelung der wolfenbüttelschen Fürsten in ihren Landen, die sie zur Anerkennung der Kur nötigte. Die Union mit England hat dem Land H. in politischer Beziehung durch das immer höhere Emporwuchern eines eigensüchtigen und beschränkten oligarchischen Adelsregiments zum Nachteil, in materieller aber durch die enge Verknüpfung beider Lande in handelspolitischer und sozialer Beziehung zu großem Vorteil gereicht. Das Land, damals in noch höherm Grad als heute vorzugsweise ein ackerbautreibendes, produzierte weit mehr Feldfrüchte, als es für den eignen Gebrauch bedurfte, und fand in dem Inselreich den besten Abnehmer seines Überflusses, während die sich eben damals entwickelnde reiche Industrie Englands das Kurland zum Entgelt mit allen den Artikeln versorgte, an denen es selbst Mangel litt. Erscheint H. während des 18. Jahrh. auch fast ausschließlich als Trabant Englands in politischer Beziehung, so hob sich dennoch das Ansehen und die Bedeutung des Landes in den deutschen Angelegenheiten infolge dieser Verbindung entschieden über das ihm sonst zukommende Maß empor, und sein Einfluß in den innerdeutschen Angelegenheiten trat nur hinter dem von Brandenburg-Preußen zurück.

Georgs I. Regierung war für H. oder die kurbraunschweigischen Lande, wie sie seit 1705 meist genannt wurden, in jeder Beziehung belangreich. Von der Kampagne am Rhein (Ende 1709) zurückgekehrt, wandte der Kurfürst den auch an seinen Grenzen geführten Kämpfen des Nordischen Kriegs - Bremen, Verden und Vorpommern waren noch in schwedischem Besitz, und der dänisch-schwedische Kampf hatte so einen Teil Niederdeutschlands mit ergriffen - seine ganze Aufmerksamkeit zu. Der mit Dänemark (1712) geplante Defensiv- und Offensivbund gegen Karl XII. kam freilich nicht zu stande; dennoch stand H. seit dieser Zeit hier kampfgerüstet auf der Wacht, bereit, im geeigneten Augenblick einzugreifen, um die zu Osnabrück 1648 vergeblich erstrebten reichen Herzogtümer Bremen und Verden, die das Land trefflich arrondiert hätten, wenn nötig mit Waffengewalt, zu erringen. Inzwischen begnügte sich der Kurfürst, die Protestanten in den niederdeutschen Bistümern Münster, Paderborn, Hildesheim, in letzterm nach einer Verwickelung, die zur militärischer Besetzung des Bistums führte, in seinen Schutz zu nehmen, wie er seinerseits den Katholiken in seinen Landen völlige Glaubensfreiheit gewährte. Die bald darauf erfolgende Erledigung des englischen Throns durch den Tod der Königin Anna führte mit der Übersiedelung des Kurfürsten von Hannover nach London (1. Okt. 1714) keine direkte Verfassungsänderung in dem Kurland herbei; nur indirekt lernte dies allmählich empfinden, daß Statthalter u. Geheimer Rat (der erste Statthalter war der General der Kavallerie v. Bülow) fortan die eigentlichen Regenten waren. Der Geheime Rat behielt die Verhandlungen mit den Ständen, die Kontrolle der Landesverwaltung, der Finanzen, der Rechtspflege, der geistlichen, Militär- und auswärtigen Angelegenheiten sowie unter Vorbehalt kurfürstlicher Bestätigung die Ernennung der Beamten mit Ausnahme der höchsten Chargen, also die eigentliche Regierung des Landes, unter der Bedingung regelmäßiger Berichterstattung an den Landesherrn in seiner Hand. Die unter ihm stehenden Kollegien für die einzelnen Ressorts, Kanzlei, Kammer, Konsistorium, Kriegskanzlei, standen mit ihm durch die ausschließlich aus seiner Mitte entnommenen Departementschefs in steter unmittelbarer Verbindung. Die reichen Einkünfte aus den Domänen, aus direkten und indirekten Steuern, die selbst während der glänzenden Hofhaltung der Fürsten der letzten Generation bei trefflicher Verwaltung zeitweise Überschüsse ergeben hatten, wanderten, unter Abzug der verhältnismäßig beträchtlichen Ausgaben für das Beamtentum und die zu Hannover bestehen bleibende Hofhaltung, in die Kasse des Kurfürsten-Königs und ermöglichten trotz bedeutenden Aufwandes für das stehende Heer aus der Schatulle die Begründung eines bedeutenden Hausschatzes.

Inzwischen führten die Hartnäckigkeit des Schwedenkönigs Karl XII., die drohende Nähe der russischen Truppen in Mecklenburg, die Furcht, daß der Nordische Krieg ganz Niederdeutschland ergreifen und zuletzt nur dem Zaren zum Vorteil gereichen möchte, eine Annäherung des Königs von Dänemark, Friedrichs IV., an Kurbraunschweig und die übrigen dabei interessierten deutschen Fürsten herbei, die zunächst (Anfang 1714) zu dem Braunschweiger Kongreß behufs Einigung über die nordischen Friedenstraktate, ein Jahr später aber zu einer Offensiv- und Defensivallianz zwischen Dänemark und Kurbraunschweig führte mit gegenseitiger Garantie, Dänemarks: für das Verbleiben der damals unter dänischer Verwaltung stehenden schwedischen Herzogtümer Bremen und Verden bei Kurbraunschweig, dieses: für die dauernde Verbindung Schleswigs mit Dänemark. Eine endgültige Sicherung im Besitz der Herzogtümer Bremen und Verden, die wegen ihrer reichen Einkünfte (jährlich ¼ Mill. Thlr.) wertvoll waren, gewährt der Vertrag von Stockholm (November 1719), worin Schweden sein Anrecht auf die Herzogtümer