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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hannover

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Hannover (Geschichte: 1848-1866).

die Verhandlungen zu Berlin, deren Resultat das Dreikönigsbündnis vom 26. Mai 1849 zwischen Preußen, H. und Sachsen und der Verfassungsentwurf vom 28. Mai waren. H. trat dem Bündnis nur mit der Klausel: vorbehaltlich des Einverständnisses der übrigen Regierungen, insbesondere Österreichs, bei. Dieser Vorbehalt gab dann bei den ersten Akten selbständigen Auftretens des Bundes H. wie Sachsen den Vorwand, aus dem von den drei Teilnehmern gebildeten Verwaltungsrat ihre Vertreter abzuberufen und so dem preußischen Projekt den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Immer mehr lenkte auch H., gleich den übrigen Mittelstaaten, in die verlassene Bahn wieder ein, und als im September 1850 der alte Bundestag wieder zusammentrat, nahm die Regierung keinen Anstand, ihn auch ihrerseits zu beschicken. Ende 1850 hatte die konservative Partei endlich wieder so sichern Fuß gefaßt, daß der König kein Bedenken trug, dem Ministerium Stüve-Bennigsen die lange erbetene Entlassung zu erteilen und ein konservatives, Münchhausen-Lindemann-Rössing, an seine Stelle zu berufen. Dennoch hielt der König, durch die herben Erfahrungen der letzten Jahre in seinen schroffen Ansichten erschüttert, seitdem bis zu seinem 18. Nov. 1851 erfolgten Tod an einer mittlern Richtung fest, die ebensowenig den entschieden liberalen Forderungen wie den reaktionären Gelüsten Gehör schenkte. Eine seiner letzten Handlungen war 7. Sept. seine Zustimmung zu dem hannöversch-preußischen Vertrag über den Beitritt Hannovers zum Zollverein vom 1. Jan. 1854 an.

Der neue König, Georg V. (s. Georg 15), bezeichnete seinen Regierungsantritt mit einem Kabinettswechsel, der eine Anzahl Reaktionäre an die Stelle der Männer der Münchhausenschen Richtung setzte. Neben Scheele traten Bacmeister, Windthorst und Borries ins Kabinett. Als indes der Versuch dieses Ministeriums, eine Verfassungsänderung in reaktionärem Sinn herbeizuführen, an der Festigkeit der Zweiten Kammer gescheitert war, mußte es schon im Herbst 1853 einem entschiedenen, Lütken-Lenthe-Wedemeyer, Platz machen, und als auch dies den Verfassungskonflikt in der dem König allein genehmen Weise nicht zu lösen vermochte, auch zugleich in eine schiefe Stellung zum Bundestag geriet, berief König Georg im Sommer 1855 ein drittes Kabinett, ausschließlich aus Vertretern der feudal-ritterschaftlichen Partei, Kielmannsegge-Platen(-Hallermund)-Borries. Den langwierigen Verhandlungen mit der Kammeropposition bereitete eine königliche Proklamation vom 1. Aug. 1855 ein Ende, worin erklärt wurde, daß in anbetracht der Unfruchtbarkeit aller bisherigen Bemühungen zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände die vom Bundestag gewünschte Verfassungsrevision auf dem Weg der Oktroyierung vorgenommen werden würde. Der 4. August brachte die angekündigte Oktroyierung in Form einer königlichen Verordnung. Darin wurden die vom Ausschuß des Bundestags angefochtenen Bestimmungen der Verfassung von 1848 und die damit zusammenhängenden Vorschriften der ständischen Geschäftsordnung wie auch mehrere andre Gesetze neuern Datums für erloschen erklärt, das Wahlgesetz und die Zusammensetzung der Kammern von 1840 wiederhergestellt. In dieser Richtung schritt das neue Ministerium nun weiter vor, und so oft die Kammern den Absichten des Königs oder seiner Berater Widerspruch entgegensetzten, wie dies besonders in finanziellen Fragen betreffs der Domänenverwaltung und der königlichen Zivilliste der Fall war, mußten Kammerauflösungen, eventuell Oktroyierungen darüber hinweghelfen. Der reaktionären Haltung im Innern entsprach die konservativ-großdeutsche Richtung des Kabinetts in den deutschen Angelegenheiten. So protestierte H. am Bundestag im Februar 1860 entschieden gegen die von Preußen in Vorschlag gebrachte Zweiteilung des Bundesheers, da durch eine solche die Selbständigkeit der gemischten Kontingente beseitigt und der Verfall der mittlern und kleinern deutschen Staaten herbeigeführt würde. Ebenso suchte es Preußens Anspruch auf Führung der zu schaffenden maritimen Streitkräfte in der Nord- und der Ostsee durch seinen fortgesetzten Widerspruch zu entkräften. Dem immer stärker hervortretenden Zug nach nationaler Einigung, wie er sich gleichzeitig im Nationalverein, in den deutschen Abgeordnetentagen, in den Sammlungen für die deutsche Flotte etc. aussprach, wurde von oben herab jedes mögliche Hindernis, Verfolgung aller Art bereitet.

Das im Dezember 1862 neugebildete Ministerium Hammerstein, welches sich aus Vertretern verschiedener Richtungen zusammensetzte, verfolgte in der innern Politik im ganzen dieselbe konservative Richtung, während es bei äußern Fragen, der ausgesprochenen Sinnesart des Königs nachgebend, die Rücksicht auf Wahrung der Souveränität des "Welfenhauses" stetig in den Vordergrund treten ließ. Die vom Kabinett in der schleswig-holsteinischen Frage eingehaltene Richtung, die auf die Erhaltung der Integrität des dänischen Gesamtstaats ausging, stand nicht nur zur Haltung der Zweiten Kammer, sondern selbst zu den Beschlüssen des Bundestags in schroffem Widerspruch. Zwar hatte H. dem letzten Beschluß des Bundestags gemäß seine Truppen nebst den sächsischen als Exekutionsheer nach den Herzogtümern gesandt; doch mußte es noch vor Ablauf des Jahrs 1863 die Demütigung erleben, daß sie von den Truppen der beiden Großmächte aus den Herzogtümern herausgedrängt wurden. Das Gefühl des Widerspruchs, in welchem ein Teil seiner Bevölkerung zu ihm stand, und der steten diplomatischen Niederlagen in allen deutschen Fragen trieb den König in eine immer extremere Richtung hinein, wie sich dies aus der Neubildung des Kabinetts (Herbst 1865) ergab, dessen Seele fortan der ebenso begabte wie antinational gesinnte Minister des Innern, Bacmeister, wurde.

Bis gegen Ende März 1866 blieben die diplomatischen Beziehungen Hannovers zu Preußen noch erträglich. Die Kriegsrüstungen in den Monaten April und Mai nötigten indes das Berliner Kabinett, aus der bisher H. gegenüber eingehaltenen Reserve hervorzutreten, und als Graf Platen in Berlin eröffnen ließ, daß, falls der Bund die Mobilmachung anordnen würde, auch H. sich dem nicht werde entziehen können, auch den Anträgen Sachsens und Bayerns beistimmte, welche die Mobilisierung der Bundeskontingente und Sicherheitserklärungen seitens Preußens verlangten: da antwortete Preußen mit der Mobilmachung des westfälischen Armeekorps und zugleich mit einer Depesche vom 9. Mai, die dem König Georg zum letztenmal einen Neutralitätsvertrag mit Preußen anbot. Doch siegte auch jetzt wieder der österreichische Einfluß, und die letzten höchst maßvollen Forderungen Preußens vom 20. Mai wurden von der Hand gewiesen, als in demselben Augenblick der österreichische General Prinz zu Solms-Braunfels, ein Halbbruder des Königs, in Hannover eintraf mit Versprechungen und Darlegungen, welche Österreich und seinen Bundesgenossen eine ziemlich sichere Aussicht auf glänzende Erfolge zu gewähren schienen.