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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hausgewerbe; Hausgötter; Hausgrille; Hausgüter; Haushalt; Haushofer; Haushofmeister; Hausierhandel

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Hausgewerbe - Hausierhandel.

Punkt keine Gültigkeit mehr beanspruchen können. Vgl. Schlund, Die Gültigkeit der H. des hohen deutschen Adels (Münch. 1842); Gerber, Das Hausgesetz der Grafen und Herren v. Giech (Tübing. 1858); Herm. Schulze, Die H. der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-83, 3 Bde.); Heffter, Sonderrechte der Häuser Deutschlands (Berl. 1871).

Hausgewerbe, s. v. w. Hausindustrie (s. Fabriken, S. 995); auch zuweilen s. v. w. Kleingewerbe (vgl. Gewerbebetrieb).

Hausgötter, s. Laren und Penaten.

Hausgrille, s. Heuschrecken.

Hausgüter, Stammgüter, der fürstlichen Familie zugehörige Güter im Gegensatz zu den Staats- oder Krongütern. Vgl. Domäne.

Haushalt (Haushaltung), s. Hauswirtschaft; über Haushaltsetat (Staatshaushaltsetat) s. Budget.

Haushofer, 1) Max, Maler, geb. 20. Sept. 1811 zu Nymphenburg bei München, studierte anfangs die Rechte, widmete sich aber 1833 der Kunst und besuchte Italien, wo er von 1835 bis 1837 blieb. Im J. 1841 von dem Herzog von Nassau an den Rhein berufen, wurde er hier mehrfach beschäftigt, ebenso in Oberösterreich. 1845 ward er Professor und Lehrer der Landschaftsmalerei an der Akademie der Künste zu Prag, wo er 24. Aug. 1866 starb. Von seinen Gemälden, deren Stoffe meist den deutschen Alpen entnommen sind, heben wir hervor: Sonntagsmorgen am Chiemsee (1838), Blick über den Chiemsee (1839), Kloster Baumbach (1840), Fischer auf dem Chiemsee (1842), Rheinlandschaft (1843), Kloster Frauenchiemsee, Obersee (1845), Gosausee (1847), Eibsee (1855), Landschaftsbilder aus dem Böhmerwald (1850), Gewitter auf dem Chiemsee (1854), Ansicht von Prag (1856), Walchensee (1856), Vierwaldstätter See (1859).

2) Karl, Mineralog, Sohn des vorigen, geb. 28. April 1839 zu München, studierte 1857-63 hier, in Prag und Freiberg Montanwissenschaften und später, nach zweijähriger Praxis im Eisenhüttenwesen, in München Naturwissenschaften, promovierte 1864 und habilitierte sich 1865 als Privatdozent der Mineralogie an der Universität München. Bei Gründung der technischen Hochschule zu München 1868 wurde er zuerst als außerordentlicher, dann 1880 als ordentlicher Professor für Mineralogie und Eisenhüttenkunde angestellt. Er lieferte Untersuchungen über den Asterismus und die Ätzfiguren am Calcit (Münch. 1865), welche zu wichtigen Resultaten auf dem Gebiet der Kristallphysik führten, und studierte die kristallographischen Verhältnisse vieler organischer Verbindungen und die Zersetzung des Granits durch Wasser. Außerdem schrieb er: "Hilfstabellen zur Bestimmung der Gesteine" (Münch. 1867); "Über die Konstitution der natürlichen Silikate" (Braunschw. 1874); "Franz v. Kobell" (Münch. 1884); "Mikroskopische Reaktionen" (Braunschw. 1885). Auch lieferte er eine Reihe geologischer Landschaftsbilder als Wandtafeln für den Unterricht.

3) Max, Volkswirt und Statistiker, Bruder des vorigen, geb. 23. April 1840 zu München, habilitierte sich daselbst 1867 als Privatdozent an der Universität und ist seit 1868 Professor der Nationalökonomie an der technischen Hochschule. 1875-81 vertrat er die Stadt München im bayrischen Landtag. Er schrieb: "Die Zukunft der Arbeit" (Münch. 1866); "Lehr- u. Handbuch der Statistik" (Wien 1873, 2. Aufl. 1882); "Grundzüge des Eisenbahnwesens" (Stuttg. 1873); "Der Industriebetrieb" (das. 1874); "Eisenbahngeographie" (das. 1875); "Grundzüge der Nationalökonomie" (2. Aufl., das. 1883); "Der kleine Staatsbürger" (2. Aufl., das. 1884); "Das deutsche Kleingewerbe" (Berl. 1885); "Abriß der Handelsgeographie" (Stuttg. 1879) und verschiedene Abschnitte in Maier-Rothschilds "Handelswissenschaft". Auch in der schönen Litteratur hat er sich durch "Gedichte" (Münch. 1864), "Unhold, der Höhlenmensch" (das. 1880) und besonders die tiefsinnige dramatische Dichtung "Der ewige Jude" (Leipz. 1886), welche ein erhabenes Bild der Entwickelung der Menschheit entrollt, einen Namen gemacht.

Haushofmeister (franz. Maître d'hôtel, ital. Majordome ^[richtig: Majordomo]), der erste Diener eines großen Hauses, dem die Aufsicht über die gesamte Dienerschaft obliegt, und der überhaupt den ganzen Dienst im Haus leitet und regelt. Nach Haushofmeisterart (a la maître d'hôtel) nennt man die Zubereitung verschiedener Speisen mit einer Buttersauce (mit Zwiebeln, Champignons, Mehl, Zitronen); Rindfleisch à la maître d'hôtel ist Rindfleisch mit Bouillonkartoffeln; Beefsteak à la maître d'hôtel ist ein Beefsteak mit Kräuterbutter.

Hausierhandel, eine Art des Wanderhandels. Der Händler geht mit seinen Waren von Haus zu Haus und bietet sie zum Verkauf an. Man unterscheidet lokalen H. und H. im Umherziehen, je nachdem die denselben betreibenden Handelsleute (Hausierer) ihre Geschäfte auf den Ort ihres Domizils beschränken oder auch mit ihren Waren von Ort zu Ort ziehen. Der H. erfordert eine besondere gesetzliche Regelung, die für den Handel im allgemeinen zu rechtfertigende Gewerbefreiheit bedarf für den H. mancher Einschränkungen. Das Hausieren kann sehr leicht nur eine andre Form der Landstreicherei bilden und sowohl die Dieberei im Umherziehen wie auch als Hilfsgeschäft der Hehlerei den Absatz gestohlener Sachen erleichtern. Dazu kommt die Möglichkeit der betrügerischen Übervorteilung der Käufer durch den spurlos verschwindenden Händler sowie der Umstand, daß gewisse Waren aus gesundheits- oder sicherheitspolizeilichen Gründen zum Verkauf im Umherziehen durchaus ungeeignet sind. Geboten ist daher eine Einschränkung in persönlicher und sachlicher Beziehung. Für den Hausierer muß ein Legitimationsschein vorgeschrieben werden, und dieser muß verweigert werden können wegen zu jugendlichen Alters, wegen der Vergangenheit oder des gegenwärtigen Lebenswandels des Nachsuchenden. Auszuschließen aber sind vom H. Gifte, Arzneimittel, geistige Getränke, explosive Stoffe, gebrauchte Kleider, Betten etc., Gold- und Silbersachen, Wertpapiere, Lotterielose. Die eigentliche Aufgabe des Hausierhandels im Umherziehen ist: entlegenen Ortschaften Waren zuzuführen, die dort gar nicht oder nur zu übertrieben hohen Preisen zu haben sind, und den auf den auswärtigen Absatz angewiesenen Produkten der Hausindustrie abgelegener Gegenden Absatz zu verschaffen. Soweit dieselbe bei ungenügender Verkehrsentwickelung (so heute noch in gering bevölkerten oder weniger kultivierten Gegenden) durch den H. erfüllt wird, leistet letzterer auch der Gesamtheit nützliche Dienste. Dagegen wird er mit steigender Kultur und Verbesserung des Transportwesens mehr und mehr entbehrlich. Dem H. in mancher Hinsicht verwandt ist ein Wanderhandel in größerm Betrieb, welcher erst in neuerer Zeit sich entwickelt hat und in der Form von Wanderlagern und Wanderauktionen auftritt. In Deutschland war der H. früher vielfach auch im Interesse des ortsangesessenen Handels beschränkt. Die Gewerbeordnung von 1869 gab ihn frei, indem sie im wesentlichen nur solche Beschränkungen