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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Heiligengrabe - Heiligenstadt.

reich gestiftet, 1805 von Napoleon I. neu begründet und ist noch jetzt durch Missionen in Amerika, Indien, China, Afrika etc. wirksam.

Heiligengrabe, Fräuleinstift im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Ostpriegnitz, westlich vom Dorf Techow, mit einer schönen Kirche der ehemaligen Cistercienser-Nonnenabtei (1289 gegründet), aus der das Stift 1542 hervorgegangen ist.

Heiligen Grabes-Orden, 1) (regulierte Kanoniker vom Heiligen Grabe) von dem Patriarchen Arnold von Jerusalem 1111 gestiftet und vom Papst Urban VIII. 1637 einer neuen Regel unterworfen, hat sich nur in seinem weiblichen Zweig in Holland und Frankreich erhalten und beschäftigt sich vornehmlich mit der Erziehung und dem Unterricht junger Mädchen. - 2) (Orden vom Heiligen Grabe) päpstlicher Orden; nach einigen schon 96 n. Chr., nach andern 1099 von Gottfried von Bouillon zur Bewachung des Heiligen Grabes, wahrscheinlich aber erst von Papst Alexander VI. 1496 zur Belebung des Glaubens- und Wallfahrtseifers gestiftet und von einer Reihe von Päpsten bestätigt, griff er thätig in die Kämpfe gegen die Ungläubigen ein und war über ganz Europa verbreitet. Die Großmeister des Ordens waren immer die Päpste; aber der Pater Guardian der Minoriten des heil. Franziskus zu Jerusalem hatte von früh an das Recht, Ritter aufzunehmen. Benedikt XIV. erneuerte die Statuten 1746, und durch Dekret vom 10. Dez. 1848 erhielt der lateinische Patriarchenstuhl das Recht, allein den Orden zu verleihen, immer freilich im Namen des apostolischen Stuhls. Der Orden ist seit langem nur noch eine Ehrenauszeichnung, die durch Dekret Pius' IX. vom 24. Jan. 1868 in drei Klassen geteilt wurde: Ritter erster, zweiter und dritter Klasse. Das Ordenszeichen besteht in einem rot emaillierten Krückenkreuz mit vier ähnlichen kleinen Kreuzen in den Winkeln, welches früher an einer goldenen Krone, jetzt nur an dem schwarzen Band getragen wird. Die Großkreuze tragen Band und Kreuz über die rechte Schulter zur linken Hüfte, dazu einen Silberstern mit dem von einem goldenen Kranz umgebenen Kreuz in der Mitte; die Komture das Kreuz mit Krone am Hals, die Ritter im Knopfloch. Vgl. J. Hermens, Der Orden vom Heiligen Grabe (2. Aufl., Köln 1870).

Heiligenhafen, Stadt in der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, Kreis Oldenburg, an der Ostsee, der Insel Fehmarn gegenüber, hat eine alte gotische Kirche, eine landwirtschaftliche Schule, einen Hafen, eine gute Reede, eine Eisengießerei und Maschinenfabrik, Schiffbau, Schiffahrt, Landwirtschaft, Fischerei und (1885) 2313 evang. Einwohner. 1884 liefen 534 Schiffe mit 11,617 Ton. Ladung ein, 535 mit 11,710 T. aus. Der zwischen Kiel und Fehmarn verkehrende Dampfer legt hier an. H. ist in der ersten Hälfte des 13. Jahrh. gegründet.

Heiligen Herzens-Orden, s. Heiliges Herz Jesu.

Heiligenholz (Lignum sanctum), s. Guajacum.

Heiligenkreuz, Dorf in Niederösterreich, Bezirkshauptmannschaft Baden, mit (1880) 465 Einw. Dabei in einsamem Waldthal die berühmte Cistercienserabtei H., die älteste Österreichs. Dieselbe wurde 1135 von Leopold III. gestiftet und späterhin durch die Vereinigung mit dem Cistercienserstift St. Gotthardt in Ungarn (1734) eine der reichsten Abteien. Neuerdings wurde (1880) das Stift Neukloster in Wiener-Neustadt mit dem Stift H. vereinigt. Sehenswürdigkeiten sind: die Kirche (1136-87 erbaut), eine der bedeutendsten Bauten des streng romanischen Stils in Österreich, mit gotischem Choranbau, herrlichen Glasmalereien, einer berühmten großen Orgel etc.; die Gräber von 13 babenbergischen Fürsten im alten Kapitelhaus, die Schatzkammer, die Bibliothek (30,000 Bände), die Bildergalerie, ein Kunst- und Naturalienkabinett, der Kreuzgang mit dem sogen. Bleibrunnen u. a. Auch befinden sich hier ein Konvikt, Untergymnasium und eine theologische Hauslehranstalt. Vgl. Weis, Urkunden des Cistercienserstifts H. (Wien 1853-59, 2 Tle.).

Heiligen Kreuzes, Töchter des, 1) von Frau v. Villeneuve (gest. 1650) und dem Pfarrer Guérin zu Roge in der Picardie 1625 gestifteter und 1640 als Kongregation konstituierter Verein, der mit seinen Herbergen über Frankreich, Belgien und Kanada verbreitet und für den Unterricht junger Mädchen wirksam ist. - 2) Im J. 1634 ebenfalls von Guérin zu demselben Zweck gestifteter und noch bestehender weltlicher Verein ohne Gelübde. - 3) Orden für beschauliches Leben und gute Werke, insbesondere zur Verbreitung christlichen Sinnes bei dem weiblichen Geschlecht, Unterweisung armer Mädchen im Spitaldienst, 1639 von Marguerite Senaux de Garibal zu Toulouse gestiftet, erhielt sich in Paris selbst während der Revolution und wurde 1816 wieder als Kongregation anerkannt.

Heiligenlegenden, s. Heilige, S. 294.

Heiligenpflanze, s. Santolina.

Heiligenschein (Gloria, Nimbus), in der bildenden Kunst ein Lichtkreis oder Strahlenkranz um die Gestalt oder das Haupt göttlicher oder heiliger Personen als charakterisierendes Zeichen. Bei Ägyptern, Persern, Indern, Griechen und Römern war der H. als Attribut ihrer Götter, Heroen und Könige auf Statuen, Münzen etc. im Gebrauch. Vgl. Stephani, Nimbus und Strahlenkranz (Petersb. 1859). Seit dem 4. Jahrh. aber eignete sich die christliche Kunst denselben an, indem sie ihn erst den göttlichen Personen der Dreieinigkeit, dann auch der Maria und den Engeln, Aposteln und Heiligen und endlich auch den christlichen Symbolen, später auch allegorischen Figuren, ja selbst dem Satan zuteilte. Einen nur das Haupt umgebenden H. pflegte man als Nimbus, den die ganze Gestalt umfließenden aber als Aureole (s. d.) zu bezeichnen. Doch ward dieser Unterschied nicht genau festgehalten. Der Nimbus als Attribut des göttlichen Auges oder der göttlichen Hand, wodurch Gottes Gegenwart oder Wirksamkeit bezeichnet werden sollte, hat gewöhnlich die Form eines Dreiecks, während der Christus umfließende rund ist mit eingezeichnetem Kreuz. Auf ältern Gemälden findet sich der H. häufig als ein nach außen ohne scharfen Umriß sich verlierender Strahlenschein dargestellt. Die spätere Kunst brachte den H. gewöhnlich als durchsichtige horizontale oder schräge Scheibe oder auch nur als helle Kreislinie über dem Haupte der Heiligen an. In der Malerei wurde der H. anfangs plastisch mit Blattgold auf Kreidegrund, bei byzantinischen und russischen Kirchenbildern sogar noch bis in die neueste Zeit durch Edelmetall (meist Goldblech), welches auf der Holztafel oder der Leinwand befestigt wurde, dargestellt.

Heiligenschrein, ein größeres Reliquiarium in Form eines Schreins, der den eigentlichen Reliquienbehälter einschließt und in einer eignen Kapelle steht, aus welcher er nur bei feierlichen Prozessionen fortbewegt wird.

Heiligenstadt, 1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, 266 m ü. M., an der Leine und an der Linie Halle-Münden der Preußischen Staatsbahn, hat ein Schloß (jetzt Sitz mehrerer Behörden), eine