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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Helbling; Helcel-Sztersztyn; Helche; Held

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Helbling - Held.

zahlreichen Aufsätzen und kleinern Schriften hat er veröffentlicht: "Wandgemälde der vom Vesuv verschütteten Städte Kampaniens" (Leipz. 1868, mit einem Anhang von Donner über die antiken Wandmalereien in technischer Beziehung); "Untersuchungen über die kampanische Wandmalerei" (das. 1873); "Die Italiker in der Po-Ebene" (das. 1879); "Das homerische Epos, aus den Denkmälern erläutert" (das. 1884).

Helbling, Seifried, ein österreich. Ritter, geb. 1230, Besitzer eines Baumgartens zu Nußdorf bei Wien und angeblich Verfasser von 15 "Büchlein", Gedichten didaktisch-satirischen Charakters in Gesprächsform, welche, zwischen 1290 und 1300 abgefaßt, sich über die allgemeinen Zustände verbreiten und, ohne dichterischen Wert zu besitzen, lebhaft in die Sitten der Zeit einführen (hrsg. von v. Karajan in der "Zeitschrift für deutsches Altertum", Bd. 4).

Helcel-Sztersztyn (spr. -schtérschtün), Anton Siegmund, poln. Rechtsgelehrter und Schriftsteller, geb. 1808 zu Krakau, studierte daselbst, dann in Breslau, Berlin, Heidelberg und zuletzt auch in Paris die Rechte, focht 1830 im polnischen Unabhängigkeitskrieg und ward 1833 außerordentlicher Professor der Rechte in Krakau, verlor aber 1835 bei der neuen Organisation der Universität diese Stelle und gründete eine wissenschaftliche Vierteljahrsschrift: "Kwartalnik naukowy", die jedoch nach zwei Jahren einging. Von 1837 bis 1838 war H. Abgeordneter im Landtag des Freistaats, zog sich sodann auf sein Gut bei Krakau zurück und wohnte 1848 dem österreichischen Reichstag als Abgeordneter des Bezirks Krakau bei, wo er sich zur Rechten hielt. Nach der letzten Reorganisation der Universität Krakau von 1849 wurde er zum Professor des polnischen Rechts berufen. 1861 trat er als Mitglied des Abgeordnetenhauses in den österreichischen Reichsrat. Er starb als Professor 2. April 1870 in Lemberg. Sein Hauptwerk ist die kritische Sammlung der Denkmäler des alten polnischen Rechts: "Starodawne prawa polskiego pomniki" (Bd. 1, Warsch. 1856; Bd. 2, Krak. 1870; Bd. 3-6, fortgesetzt von der historischen Kommission der Krakauer Akademie, das. 1874-81).

Helche (auch Herche, altnord. Erka), eine Gestalt der germanischen Heldensage, Gemahlin des Königs Etzel (s. d.) im Nibelungenlied, war durch Rüdiger von Bechlarn ihrem Vater Osantrix entführt und dem Etzel gebracht worden und hatte diesem zwei Söhne, Erp und Ortwin, geboren, die beide in der Rabenschlacht im Kampf gegen Ermanrich fielen. Nach ihrem Tod wurde Kriemhild Etzels Gemahlin.

Held, in der erzählenden oder dramatischen Dichtung diejenige Figur oder derjenige Charakter, welcher den Mittelpunkt der dargestellten Begebenheit oder Handlung und ihres Interesses bildet. In der Schauspielkunst unterscheidet man das Fach der jugendlichen und gesetzten Helden von dem der Heldenväter, zählt zu den Helden auch noch diejenigen Charaktere, welche von einem starken Pathos bewegt oder doch von einer mannhaft edlen, heldenhaften Gesinnung sind, wenn sie deshalb auch nicht den Mittelpunkt des Dramas Bilden (z. B. Dunois in Schillers "Jungfrau von Orléans").

Held, 1) Matthias, Rat Karls V., geboren gegen Ende des 15. Jahrh. zu Arlon in Luxemburg, studierte die Rechte, ward 1527 Assessor beim Reichskammergericht in Speier und trat 1530 als Vizekanzler in die Dienste Kaiser Karls V. Eifriger Katholik, trieb er denselben zu schroffem Auftreten gegen die Protestanten, bekämpfte alle Zugeständnisse und war bemüht, eine Vereinigung der katholischen Stände zu bewerkstelligen, was ihm auch 1538 im Nürnberger Bund glückte. 1536 in den Ritterstand erhoben, wurde er 1540 durch Granvella aus der kaiserlichen Gunst verdrängt, zog sich nach Köln zurück und starb hier 1563.

2) Hans Heinrich Ludwig von, preuß. Patriot, geb. 15. Nov. 1764 zu Auras bei Breslau, studierte in Frankfurt a. O., Halle und Helmstedt die Rechte und die Staatswirtschaft und trat als Beamter in die preußische Zollverwaltung. 1793 wurde er Oberrevisor und Zollrat in Posen. Als er sich 1797 in Wort und Schrift gegen den Büreaudespotismus des Ministers und Administrators von Südpreußen, Grafen Hoym, erhob, ward er nach Brandenburg versetzt. Gleichwohl unternahm es H., die vielfachen Unterschleife und Betrügereien, die unter Hoyms Ägide begangen wurden, in der mit Vorwissen seines Gönners, des Ministers Struensee, insgeheim gedruckten Schrift "Die wahren Jakobiner im preußischen Staat, oder aktenmäßige Darstellung der bösen Ränke und betrügerischen Dienstführung zweier preußischer Staatsminister" (Hoym und Goldbeck) öffentlich zur Sprache zu bringen. Sie trug die Jahreszahl 1801 und statt der Angabe des Druckortes die Bezeichnung "Überall und nirgends". Der schwarze Umschlag und Schnitt, den das Buch von den Händen des Buchbinders empfing, verschafften ihm den Namen "das schwarze Buch". H. sandte anonym ein Exemplar an den König, büßte aber nach langer Untersuchungshaft seine Freimütigkeit durch eine 18monatliche Festungshaft in Kolberg. Seit Sommer 1803 wieder frei und auf ein Wartegeld gesetzt, benutzte er seine Muße zu schriftstellerischen Arbeiten, unter denen zwei feurige Schriften gegen Napoleon großes Aufsehen machten. Seinem Gönner Struensee setzte er eine Ehrentafel in der kleinen Schrift "Struensee. Eine Skizze für diejenigen, denen sein Andenken wert ist" (1805). Der Minister v. Hardenberg verschaffte ihm endlich 1812 wieder eine Anstellung als Salzfaktor in Berlin. Als man ihm einen durch Diebstahl verursachten Verlust der ihm anvertrauten Salzkasse zu ersetzen aufgab, machte der vielgeprüfte Mann, außer stande, dieser Forderung zu genügen, 30. Mai 1842 seinem Leben freiwillig ein Ende. Von seinen Schriften nennen wir noch: "Geschichte der drei Belagerungen Kolbergs im Siebenjährigen Krieg" (Berl. 1848). Vgl. Varnhagen von Ense, Biographische Denkmale, Bd. 7 (3. Aufl., Leipz. 1873).

3) Gustav Friedrich, sächs. Jurist, geb. 29. Mai 1804 zu Meuselwitz im Altenburgischen, studierte zu Leipzig die Rechte und erlangte daselbst 1828 die Advokatur. Seit 1832 Assessor des Schöffenstuhls zu Leipzig, ward er 1835 Appellationsrat in Dresden, war vom 25. Febr. bis 2. Mai 1849 Staatsminister der Justiz und wurde dann als Geheimrat dem Justizministerium für die Angelegenheiten der Zivilgesetzgebung beigeordnet. Seinem "Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen" (Dresd. 1852; mit Motiven, das. 1853) ließ er "Erläuterungen" dazu (Leipz. 1853) folgen. Ehe jedoch der Entwurf den Ständen vorgelegt werden konnte, starb er 24. April 1857 in Dresden. Mit v. Watzdorf hatte er 1839 die "Jahrbücher für sächsisches Strafrecht" gegründet, die er seit 1841 mit Siebdrat und Schwarze unter dem Titel: "Neue Jahrbücher" fortsetzte. Mit Siebdrat gab er das "Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen" nebst Kommentar (Leipz. 1848) heraus.

4) Friedrich Wilhelm Alexander, politischer Abenteurer, geb. 1813 zu Neiße, widmete sich der