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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen

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Hessen (Großherzogtum: Bodenbeschaffenheit).

terbünden und den Nachbarn beunruhigt, aber dennoch für Begründung der Landesherrschaft nicht ohne Gewinn. Sein Sohn Ludwig I., der Friedsame (1413 bis 1458), erwarb 1450 die Grafschaften Ziegenhain und Nidda und gehörte zu den mächtigsten Reichsfürsten. Seine Söhne Ludwig II. (1458-71), der Freimütige, und Heinrich III. (1458-83), der Reiche, teilten H. wieder in zwei Linien, Kassel und Marburg. Letzterer erwarb 1479 durch seine Gemahlin die Grafschaft Katzenelnbogen sowie durch Kauf Dietz, Klingenberg und Eppenstein. Mit seinem Sohn Wilhelm III., dem jüngern, starb 1500 die Marburger Linie wieder aus, und ihre Besitzungen fielen an die Kasseler. Hier waren 1471 auf Ludwig II. seine Söhne Wilhelm I., der ältere, und Wilhelm II., der mittlere, gefolgt. Ersterer, auf einer Fahrt nach Palästina trübsinnig geworden, dankte 1493 ab, und so vereinigte Wilhelm II. seit 1500 alle hessischen Besitzungen, die er 1505 durch Homburg vergrößerte. Er starb aber schon 1509 und hinterließ das Land seinem fünfjährigen Sohn Philipp dem Großmütigen (1509-67), der anfangs unter Vormundschaft seiner Mutter Anna von Mecklenburg, seit 1518 selbständig regierte. Unter ihm spielte H. in der weltlichen und kirchlichen Geschichte des Reichs eine bedeutende Rolle. Er bekämpfte Sickingen und den Bauernaufstand. Schon seit 1521 Luthers Anhänger und seit 1526 mit Johann von Sachsen verbündet, führte er die Reformation in seinem Land ein und stiftete die erste protestantische Universität in Marburg. Seit 1531 eins der Häupter des Schmalkaldischen Bundes, ward er 1547 gefangen genommen und erst 1552 freigelassen. Bei seinem Tode teilte er aber H. unter seine Söhne Wilhelm IV., der Niederhessen mit Ziegenhain u. Schmalkalden, Ludwig, der Oberhessen nebst Nidda und Eppstein, Philipp, der Niederkatzenelnbogen mit Rheinfels und St. Goar, und endlich Georg, der Oberkatzenelnbogen mit Darmstadt erhielt. Doch starben Philipp schon 1583, Ludwig 1604, und ihre Gebiete fielen an die Linien Kassel (s. Hessen-Kassel) und Darmstadt (s. unten "Großherzogtum Hessen"), in welche H. fortan geteilt blieb. Von jener zweigten sich die Seitenlinien Rotenburg (bis 1658), Eschwege (bis 1655), Rheinfels-Rotenburg (bis 1834, s. Hessen-Rheinfels-Rotenburg) und Rheinfels-Wanfried (bis 1755), ferner Philippsthal und Philippsthal-Barchfeld (s. Hessen-Philippsthal), die noch bestehen, ab, während von der Linie H.-Darmstadt die Linie Hessen-Homburg (s. d.) abstammte, die 1866 erlosch. Als souveränes Fürstenhaus besteht nur noch die Linie H.-Darmstadt. Vgl. Rommel, Geschichte von H. (Gotha 1820-58, 10 Bde.); Landau, Beschreibung des Hessengaues (Kassel 1856); Hoffmeister, Historisch-genealogisches Handbuch über alle Linien des Regentenhauses H. (3. Aufl., Marb. 1874); Ackermann, Bibliotheca hassiaca (Kassel 1884).

Hessen, Großherzogtum (hierzu Karte "Hessen"), ein deutscher Bundesstaat, besteht aus zwei getrennten Hauptteilen nebst elf kleinern Exklaven und liegt mit seinen Hauptteilen zwischen 7° 51' u. 9° 39' östl. L. v. Gr. und 49° 24' und 50° 50' nördl. Br. Das südliche Hauptgebiet wird durch den Rhein in die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen getrennt und grenzt nördlich an Preußen, östlich an Bayern und Baden, südlich an Baden, westlich an die Rheinpfalz und Rheinpreußen; der nördliche Hauptteil umfaßt die Provinz Oberhessen und wird gänzlich von Preußen umschlossen. Von den Exklaven sind die größten die zusammenhängenden Gemarkungen Wimpfen und Hohenstadt, an Baden und Württemberg grenzend, die Gemarkung Helmhof, von Baden umschlossen, und der größere Teil der Gemarkung Steinbach, sämtlich zur Provinz Starkenburg gehörig. Die zur Provinz Oberhessen gehörenden Parzellen (mehrere Walddistrikte) liegen südwestlich von dieser Provinz in preußischem Gebiet. Enklaven fremder Staaten (Preußen und Baden) sind acht von hessischem Gebiet eingeschlossen. Das Großherzogtum H. ist zusammengesetzt teils aus den ältern Ländern, nämlich der Obergrafschaft Katzenelnbogen (1567) und dem größern Teil von Oberhessen (1584 und 1627), teils aus den seit 1803 zur Entschädigung und durch Tausch hinzugekommenen Teilen von Kurpfalz und Kurmainz, dem Bistum Worms, der Abtei Seligenstadt, den ehemaligen Reichsstädten Worms, Friedberg und Wimpfen und einem Teil des ehemaligen französischen Departements Donnersberg (Provinz Rheinhessen, s. unten: Geschichte), ferner den Standesherrschaften Isenburg, Solms, Schlitz, Stolberg, Erbach, Löwenstein-Wertheim etc. sowie den reichsritterschaftlichen Besitzungen der Familien Riedesel, Löw, Wambolt, Gemmingen etc.

Bodenbeschaffenheit.

Die Bodenbeschaffenheit des Landes ist ziemlich mannigfaltig. Oberhessen hat Gebirgscharakter; hier erhebt sich im O. der Vogelsberg (Basalt) mit dem 772 m hohen Taufstein als dem höchsten Punkte des Landes, dem Siebenahorn (753 m), der Herchenhainer Höhe (741 m), dem wilden Felskopf (729 m) und dem Geiselstein (721 m), im SW. eine Verzweigung des Taunus; zwischen beiden Gebirgen breitet sich nach dem Main hin eine fruchtbare, wellenförmige Landschaft, die Wetterau, aus. Die Provinz Starkenburg ist im SO. von dem größern Teil des Odenwaldes erfüllt, der in der Seidenbucher Höhe (höchster Punkt) 598 m, im Hardberg bei Siedelsbrunn 594 m, in der Neunkircher Höhe 590 m, der Tromm 554 m, im Melibokus bei Zwingenberg 520 m und im Felsberg 517 m Höhe erreicht. Im westlichen Teil des Odenwaldes wechseln Syenit, Grünschiefer und Granulit zonenweise miteinander ab, während der südöstliche Teil desselben aus Buntsandstein besteht. Beide Hauptteile sind durch ein von Schaafheim in südwestlicher Richtung bis nach Hammelbach hinziehendes Lager von Gneis getrennt. Durch die Bergstraße (s. d.) wird das Gebirge von der westlich gelegenen Rheinebene geschieden, an die sich im nördlichen Teil der Provinz die Mainebene anschließt. Rheinhessen endlich umfaßt das fruchtbare, volkreiche Hügelland im N. des Pfälzer Gebirges zwischen Kreuznach, Mainz und Worms, im SW. noch vom Hardtgebirge durchzogen, das im Eichelberg bei Fürfeld 320 m hoch ansteigt. Die Gewässer des Großherzogtums gehören größtenteils dem Rheingebiet an. Nur der östliche Teil des Vogelsbergs schickt seine Flüsse in die Fulda und gehört somit in das Wesergebiet. Der Hauptfluß ist der Rhein, welcher bei Worms das Land betritt, Rheinhessen von der Provinz Starkenburg scheidet, dann von unterhalb Mainz an die Grenze gegen Preußen bildet und nach einem Laufe von etwa 100 km das Land bei Bingen wieder verläßt. Von seinen Nebenflüssen gehören H. ganz oder zum Teil an, rechts: der Neckar, welcher die Parzelle Wimpfen berührt und auf einer kurzen Strecke die Provinz Starkenburg gegen Baden abgrenzt, die Weschnitz, Modau, der Main, welcher die Grenze gegen Preußen, teilweise auch gegen Bayern bildet, die Mümling, die Gersprenz und die Nidda (mit Wetter und Nidder) aufnimmt und bei Kostheim mündet,