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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen

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Hessen (Großherzogtum: Heerwesen, Wappen etc.; Geschichte).

^[Liste]

Ministerium des Innern und der Justiz 6729689 Mk.

darunter: Ministerium selbst 249700 Mk.

Sektion für innere Verwaltung 4303266 Mk.

Sektion für Justizverwaltung 2176723 Mk.

Ministerium der Finanzen 5087281 Mk.

Matrikularbeiträge zur Reichskasse 1568000 Mk.

Nach dem Stand vom 1. Jan. 1886 betragen:

Aktiva Mark Passiva Mark

A. Die eigentliche Staatsschuld 7689278 36244040

B. Die Staatsrentenschuld 5360400

C. Die Landeskulturrentenschuld 494700 494700

D. Die Aktiven der Hauptstaatskasse (Darlehen für Eisenbahnbauten, an Banken und Bankhäuser, Kapitalwert von angekauften Obligationen etc.) 13253540

Zusammen: 21437518 42099140

Hiernach Überschuß der Passiva - 20661622

Das Militär des Großherzogtums ist nach der Konvention vom 13. Juni 1871 als geschlossene Division (großherzoglich hessische [25.] Division) vom 1. Jan. 1872 an in den Etat und in die Verwaltung des Reichsheers und zwar speziell in den Verband der preußischen Armee (11. Armeekorps) eingetreten. Es behält im Frieden Garnison innerhalb des Großherzogtums; doch kann der Kaiser vorübergehend in außerordentlichen, durch militärische und politische Interessen gebotenen Fällen von dem ihm verfassungsmäßig zustehenden Dislokationsrecht auch in Bezug auf die hessische Division, nach vorherigem Benehmen mit dem Großherzog, Gebrauch machen. Im übrigen finden die Vorschriften der Reichsverfassung über das Kriegswesen auch auf das großherzogliche Militär Anwendung. Das Staatswappen (s. Tafel "Wappen") ist ein mit der Königskrone bedeckter, von den Orden umhangener und von zwei Löwen gehaltener blauer Schild mit einem gekrönten, von Silber und Rot zehnmal quergestreiften Löwen, der in der rechten erhobenen Vordertatze ein Schwert hält. Die Landesfarben sind Rot und Weiß. Orden und Ehrenzeichen sind: der Ludwigsorden, der goldene Löwenorden, das Militärverdienstkreuz, das Militärsanitätskreuz, der Verdienstorden Philipps des Großmütigen (s. Tafel "Orden"), die Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Landwirtschaft, ein allgemeines Ehrenzeichen, ein Ehrenzeichen für Verdienste während der Wassersnot 1882/83, die Militärdienstehrenzeichen für 25 und 50 Dienstjahre, die Militärdienstalterszeichen für 10, 15 und 20 Dienstjahre, das militärische Erinnerungszeichen an den Großherzog Ludwig I. und das Felddienstzeichen. Residenz- und Hauptstadt ist Darmstadt.

Vgl. Wagner, Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogtums H. (Darmst. 1829-31, 4 Bde.); Walther, Das Großherzogtum H. nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Örtlichkeit (das. 1854); Dieffenbach, Das Großherzogtum H. in Vergangenheit und Gegenwart (2. Aufl., das. 1885); Hesse, Rheinhessen in seiner Entwickelung von 1798 bis 1834 (Mainz 1835); Küchler, Die Verwaltungsgesetzgebung im Großherzogtum H. (2. Aufl., Darmst. 1885, 2 Bde.); Zeller, Handbuch der Verfassung und Verwaltung im Großherzogtum H. (das. 1885-86, 2 Bde.); Becker, Geognostische Skizze des Großherzogtums H. (das. 1849); R. Ludwig, Geologische Skizze des Großherzogtums H. (das. 1867); Derselbe, Versuch einer Statistik des Großherzogtums H. auf Grundlage der Bodenbeschaffenheit (das. 1868); Weidenhammer, Die Landwirtschaft im Großherzogtum H. (das. 1883); "Mitteilungen der großherzoglich hessischen Zentralstelle für die Landesstatistik" (das. 1862-86, 16 Bde.) und "Beiträge zur Statistik des Großherzogtums H." (das. 1862-86, 27 Bde.). Topographische Karte von H. (1:50,000, 1832-50); Becker, Höhenschichtenkarte (1:250,000, 2 Blätter, seit 1872).

Geschichte des Großherzogtums Hessen.

Georg I., der Fromme, der Stifter der darmstädtischen Linie, erhielt beim Tod seines Vaters, Philipps des Großmütigen (gest. 1567), als jüngster der vier Söhne ein Achtel der hessischen Stammlande, die obere Grafschaft Katzenelnbogen mit Darmstadt, welche allmählich im Gegensatz zu H.-Kassel den Namen Landgrafschaft H.-Darmstadt erhielt, obwohl sie nicht zum eigentlichen H. gehörte. H. verdankt seine spätere Blüte ganz vorzüglich der weisen Regententhätigkeit seines ersten Fürsten, der als thatkräftiger und über seine Jahre hinaus gereifter Jüngling ein wenige QMeilen umfassendes, einige Tausend Gulden jährlich einbringendes Land übernahm und nach 30jähriger Regierung seinen Nachfolgern ein schon auf etwa 2000 qkm angewachsenes, von mehr als 25,000 Seelen (darunter 2000 zu Darmstadt) bewohntes, reiche Revenuen und selbst einen beträchtlichen Überschuß gewährendes Land hinterließ. Wie die bessern und reichern zwei Drittel des ganzen etwa 100 Ortschaften und Schlösser (darunter 5 Städte) zählenden Landes dem Fürsten als Domanialbesitz erb- und eigentümlich, nur etwa 30 der geringern Orte Prälaten und Rittern der "Landschaft" gehörten, so gestaltete sich auch das Regiment des Ländchens völlig patriarchalisch. Freilich war Georg auch unermüdlich thätig, und sein ganzer Tag gehörte den Geschäften. Schon 1577, als die Linie der Grafen von Dietz, der Kinder Philipps des Großmütigen aus zweiter morganatischer Ehe, nur noch durch den jüngsten in Gefangenschaft lebenden Sohn repräsentiert war, teilten die vier Brüder deren Besitz, von dem drei Ämter an Georg fielen. Bedeutender war der Zuwachs durch den 1583 erfolgenden Tod Philipps von H.-Rheinfels, des dritten der Brüder, dessen Land unter die drei Überlebenden gleichmäßig verteilt wurde, und wovon Georg seinen Teil gegen die seinem ältesten Bruder, Wilhelm, früher zugefallenen, ihm benachbarten Dietzschen Lande vertauschte, so daß sich sein Land, nördlich vom Main bei Homburg beginnend, südlich von diesem Fluß bis zur pfälzischen Grenze erstreckte, im O. von den Höhen des Odenwaldes, im W. vom Rhein begrenzt.

Als Georg 1596 starb, teilte er sein Land derart, daß die Hauptmasse, die Obergrafschaft, dem ältesten Sohn, Ludwig V., dem Getreuen (1596-1626), zufiel, während die beiden jüngern, Friedrich, der Stifter der Homburger Linie, mit Homburg am Taunus, Philipp mit Butzbach abgefunden wurde, das nach dem Aussterben dieser Linie 1643 wieder mit H. vereinigt wurde. Ludwig glich seinem Vater in dem Fleiß, mit dem er die Regierungsgeschäfte versah, wie in dem Verlangen nach Vergrößerung des Landes. Als daher die Linie H.-Marburg bereits 1604 mit ihrem Begründer Ludwig III. ausstarb, dessen Land nun zwischen Moritz I. von H.-Kassel und Ludwig V. verteilt ward, ergriff er bei Ausbruch der Religionskämpfe in Deutschland 1618 die Gelegenheit, auf Grund einer Testamentsbestimmung Ludwigs III., welche jede Religionsänderung untersagte, von dem zur reformierten Kirche übergetretenen Landgrafen Moritz die ganze oberhessische Erbschaft