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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen-Kassel

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Hessen-Kassel (Geschichte bis 1821).

seiner Regierung als Friedrich II. (1760-85) streng ein. Gleich seinem Vater ein Begünstiger von Kunst und Wissenschaft, hob er die Kultur seines Landes, führte jedoch gleichzeitig eine so verschwenderische Hofhaltung, daß er zur Deckung seiner Schulden kein Bedenken trug, einen großen Teil seines beträchtlichen Heers, im ganzen 17,000 Mann, an England in dessen Kampf gegen die nordamerikanischen Kolonien zu verkaufen, ein Handel, der ihm mehr als 20 Mill. Thlr. einbrachte. Er starb 1785 mit Hinterlassung eines Vermögens von 60 Mill. Thlr.

Hessen als Kurfürstentum.

Auf Friedrich II. folgte sein Sohn Wilhelm IX., welcher 1760 Graf, dann Fürst von Hanau gewesen war. Dieser fand eine Menge Mißbräuche abzuschaffen, die sein Vater hatte aufkommen lassen, und schien anfangs hierzu auch den besten Willen zu haben. Bald aber verfiel er in die entgegengesetzten Fehler; seine Gerechtigkeitsliebe artete in Härte, seine Sparsamkeit in Geiz aus. Er nahm 1792 an dem Kriege gegen Frankreich Anteil und schloß 1793 einen Subsidienvertrag mit Großbritannien, dem zufolge er 8000 Mann Hessen in britischen Sold gab. Unter seiner persönlichen Anführung stieß sein Heer zu der preußischen Armee. Er trat 1795 dem Baseler Frieden bei und erhielt im Frieden von Lüneville 1801 für 40 qkm und 2500 Seelen, welche er auf dem linken Rheinufer abtrat, die Reichsstadt Gelnhausen und die Enklaven Fritzlar, Holzhausen und Amöneburg (280 qkm mit 14,000 Einw.) nebst der Kurwürde, infolgedessen er 5. Mai 1803 den Titel eines Kurfürsten (als solcher Wilhelm I.) annahm. Er schloß sich zwar im ganzen der preußischen Politik an, hielt es aber doch für geraten, 3. Okt. 1806 einen Vertrag mit Napoleon zu schließen, worin ihm dieser Neutralität zugestand. Da aber der Kurfürst zur Behauptung derselben seine Streitkräfte auf 20,000 Mann brachte, ward er von Napoleon nach der Schlacht bei Jena beschuldigt, eine zweideutige Rolle gespielt zu haben, indem er nur den Sieg der Preußen habe abwarten wollen, um dann zu ihnen überzutreten. Bereits 1. Nov. besetzten französische Truppen Kassel, und der Kurfürst ward aller seiner Länder für verlustig erklärt und genötigt, nach Schleswig zu seinem Bruder, dem Prinzen von Hessen, zu flüchten. H., mit Ausnahme des Gebiets von Hanau, Schmalkalden und Katzenelnbogen, wurde infolge des Tilsiter Friedens 18. Aug. 1807 ein Bestandteil des neugeschaffenen Königreichs Westfalen. Ein 1809 von dem ehemaligen hessischen Offizier v. Dörnberg gemachter Versuch einer Volkserhebung mißlang völlig, und seit dieser Zeit ertrug das Volk das leichtsinnige und verschwenderische, aber milde Regiment König Jérômes in Geduld. Das Fürstentum Hanau wurde von Napoleon I. dem von ihm neugeschaffenen Großherzogtum Frankfurt zugeteilt. Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen behielt er unter eigner Verwaltung. Das französische Regiment brachte dem Land neben großen finanziellen Opfern und dem schweren Blutzins zu den Kriegen Napoleons doch auch alle Segnungen der modernen, auf Gleichberechtigung aller Staatsbürger begründeten französischen Verfassung und damit zum erstenmal seit mehr als einem Jahrhundert frische Bewegung in die verrostete Staatsmaschine; hochbegabte Männer, wie Leist, v. Dohm, Bülow, Schmidt-Phiseldeck, hielten es nicht für unpatriotisch, unter dem Regiment Jérômes an der Reorganisation ihres Heimatslandes nach Kräften mitzuarbeiten. Die westfälische Herrschaft dauerte bis Ende Oktober 1813, wo ein russisches Heer unter Tschernitschew Kassel und H. von den Franzosen säuberte, worauf Wilhelm I. 21. Nov. nach siebenjähriger Abwesenheit wieder in seine Hauptstadt einzog, von dem seiner Dynastie innig ergebenen Volk begeistert empfangen. Wenige Tage darauf ging er nach Frankfurt und schloß hier 2. Dez. einen förmlichen Vertrag mit dem Kaiser von Österreich, der ihn in seinem Besitz wieder restituierte gegen das Versprechen, die Stände seines Landes in der vorigen Verfassung wiederherzustellen.

Bald zeigte sich indes, daß der Kurfürst in den Jahren der Verbannung nichts gelernt und nichts vergessen hatte. Die von der westfälischen Regierung im Land eingeführten Neuerungen waren für den Kurfürsten nur insoweit vorhanden, als sie die landesherrlichen Rechte und Einnahmen erhöhten; die gesamte Reformgesetzgebung dagegen, welche Verwaltung, Rechtsprechung, Heerwesen, Schule und Kirche zu gleicher Zeit umfaßte, galt als nicht vorhanden und machte dem alten Zopf wieder Platz. Der stärkste Eingriff in die zu Recht bestehenden Verhältnisse war die diktatorische Verfügung der Aufhebung aller 1806-13 vorgenommenen Veräußerungen und Verleihungen ehemaliger fürstlicher Domänen, der Ablösungen der Kammergefälle an Zinsen, Zehnten und Diensten. Eine Unzahl langwieriger Prozesse zwischen Domänenfiskus und Unterthanen, eine zahlreiche polemische Litteratur waren die Frucht dieser gehässigen Maßregel des Eigennutzes und der Kurzsichtigkeit. Den Kurfürsten hielt aber seine Anhänglichkeit an das Alte nicht ab, auf dem Wiener Kongreß den Königstitel zu beanspruchen. Da man ihm denselben nicht zugestehen wollte, behielt er den jetzt ganz bedeutungslos gewordenen Titel Kurfürst bei, mit dem jedoch das Prädikat "Königliche Hoheit" verbunden wurde. Seinem Versprechen gemäß, eine ständische Verfassung einzuführen, berief der Kurfürst zwar die alten Stände (1815 und 1816) nach Kassel ein und ließ ihnen einen Konstitutionsentwurf vorlegen, der im wesentlichen die alte Verfassung unverändert ließ, zog aber denselben, als die Stände eine Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen dem Fürstenhaus und dem Land verlangten, zurück und oktroyierte 4. März 1817 gleichsam als neue Verfassung ein Haus- u. Staatsgesetz, das vorzüglich das regierende Haus und die Stellung der Staatsbeamten betreffende Bestimmungen, hinsichtlich der Volksrechte aber so gut wie nichts enthielt. Um den stets wiederholten energischen Protesten der Stände zu entgehen, berief er diese gar nicht wieder. Dagegen vermehrte er, den ausgesprochenen Volkswünschen zuwider, trotz des Notstandes von Handel, Industrie und Ackerbau, trotz eines jährlich wachsenden Defizits das stehende Heer auf 30,000 Mann, und als eifriger Anhänger des Alten führte er im Heer nicht nur den alten Uniformschnitt, sondern auch Zopf, Puder, den dreieckigen Hut und den Stock (für Offiziere und Unteroffiziere) wieder ein. Er starb 27. Febr. 1821.

Sein Nachfolger war sein einziger Sohn, Wilhelm II. Dieser erließ schon unterm 29. Juni d. J. ein Organisationsedikt, das die Justiz von der Verwaltung schied und den Geschäftskreis der zahlreichen und kostspieligen Behörden genau begrenzte. Die Mißstimmung über die hierbei zur Schau getragene Zurücksetzung der Landesvertretung wurde durch die verkehrte Wirtschaftspolitik der Regierung, durch sinnlose Willkürakte des "patriarchalischen" Regiments und das anstößige Verhältnis des Kurfürsten zu seiner Mätresse, Emilie Ortlöpp aus Berlin, bedeutend erhöht. Mit aller Macht sträubte sich der Kurfürst gegen den ihm von Preußen nahegelegten Beitritt zum Zollverein, dem